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    Aktuelle Informationen


    Auslage der Wertermittlungsergebnisse

    In der Gemeindeverwaltung Priestewitz liegen die Unterlagen der Wertermittlung der Ländlichen Neuordnung Priestewitz B101 zur Einsicht für Jedermann im Zeitraum vom 25.02.2019 bis zum 25.03.2019 bereit. Ort der Auslegung ist:

                 Staudaer Straße 1, 01561 Priestewitz.

    Mitarbeiter der Flurbereinigungsverwaltung sind jeweils einen Tag jeder Woche des Auslegungszeitraumes in der Gemeindeverwaltung anwesend. Nachfolgend sind die einzelnen Termine angegeben:

    • am Donnerstag, den 28.02.2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
    • am Dienstag, den 05.03.2019, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
    • am Dienstag, den 12.03.2019, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
    • am Donnerstag, den 21.03.2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Sie können sich den Wertermittlungsrahmen und die Wertermittlungskarten auch nachfolgend ansehen:

    • Wertermittlungsrahmen von 11.2018,
    • Übersichtskarte (gesamtes Verfahrensgebiet),
    • Teilkarte 1 (nördliches Verfahrensgebiet; überwiegend Gemarkungen Priestewitz, Stauda, Gävernitz),
    • Teilkarte 2 (mittleres Verfahrensgebiet; überwiegend Gemarkung Priestewitz),
    • Teilkarte 3 (südliches Verfahrensgebiet; überwiegend Gemarkung Kmehlen, Jessen/Gröbern, Ockrilla),

    Bitte sehen Sie sich die Unterlagen durch und teilen uns Ihre Verbesserungsvorschläge, Kritik, Einwendungen und Hinweise mit.
    Fragen können Sie während der Termine in der Gemeindeverwaltung oder bei der Flurbereinigungsverwaltung stellen.

    Zusammenfassung der Teilnehmerversammlung

    Die Teilnehmerversammlung fand mit folgender Tagesordnung statt:

    1. Informationen zum Stand des Verfahrens

    2. Bekanntgabe der Wertermittlung

    3. Sonstiges.

    Die Präsentation zur Teilnehmerversammlung kann hier im PDF-Format nachvollzogen werden.

    Im ersten Tagesordnungspunkt wurden allgemeine Informationen zum laufenden Verfahren übermittelt. Dazu wurde auch eine Einordnung in den grob-schematisierten Verfahrensablauf vorgenommen.

    Im zweiten Tagesordnungspunkt wurden den Teilnehmern die Gründe, die Inhalte und die Auswirkungen der Wertermittlung dargestellt und erläutert. Einzelheiten der Erläuterungen können der hier bereitgestellten Präsentation entnommen werden. Im Folgenden wird nochmals der Inhalt grob zusammengefasst:

    Die Wertermittlung …

    • … garantiert die wertgleiche Abfindung! (§ 44 Absatz 1 FlurbG);
    • … ist Grundlage für den Landabzug für die gemeinschaftlichen Anlagen! (§ 47 FlurbG);
    • … ist der Maßstab für die Kostenverteilung! (§ 19 FlurbG);
    • … ist die Grundlage für die Geldausgleiche bei Mehr- und Minderzuweisungen! (§ 44 Absatz 3 FlurbG).

    In der Teilnehmerversammlung wurden die einzelnen Arbeitsschritte zur Wertermittlung dargestellt. Außerdem wurden die entsprechenden Festlegungen thematisiert. Im Verfahrensgebiet sind überwiegend ertragreiche Böden vorhanden. Allerdings sind zwischen den einzelnen Wertflächen meist größere Sprünge in der Bodenzahl anzutreffen. Deshalb wurde vom Vorstand festgelegt, dass keine Klassenbildung (Zusammenfassung von Flächen mit ähnlich gleichgroßer Bodenzahl) stattfindet. Damit wird die Bodenschätzung 1:1 übernommen.

    In der Teilnehmerversammlung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Teilnehmer das Recht haben, zur Wertermittlung Einwendungen vorzubringen. Dazu werden die Unterlagen der Wertermittlung in der Gemeindeverwaltung in Priestewitz im Zeitraum vom 25.02.2019 bis 25.03.2019 ausgelegt. Jeweils einen halben Tag pro Woche werden Mitarbeiter des Landratsamtes mit in der Gemeindeverwaltung anwesend sein, um auftretende Fragen zu beantworten. Die vorgesehenen Termine sind:

    • am Donnerstag, den 28.02.2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
    • am Dienstag, den 05.03.2019, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18.00 Uhr,
    • am Dienstag, den 12.03.2019, in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
    • am Donnerstag, den 21.03.2019, in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

    Den Teilnehmern wurden Berechnungsbeispiele und Auswirkungen dazu dargestellt. Darüber hinaus wurden die weiteren Verfahrensschritte mitgeteilt. Insbesondere wurde dabei auf den Umgang mit vorgebrachten Einwendungen eingegangen. Mit der Feststellung der Wertermittlung wird dann auch der Widerspruchsweg und die Klage eröffnet.


    Mit einem kurzen Ausblick zu den nächsten Verfahrensschritten und dem Hinweis auf die Kontaktmöglichkeiten wurde die Veranstaltung geschlossen. Einzelne gestellte Fragen wurden vor Ort beantwortet.

    Teilnehmerversammlung zur Bekanntgabe der Wertermittlung

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz B 101 hat die Wertermittlung für das Verfahrensgebiet aufgestellt. In der

    Teilnehmerversammlung am 27.11.2018 um 18:00 Uhr                     im Feuerwehrgerätehaus Gävernitz

    Baßlitzer Straße 2a in 01561 Priestewitz / OT Gävernitz

    wird die Wertermittlung den Teilnehmern (Eigentümer und Erbbauberechtigte) und den Beteiligten vorgestellt.

    Insbesondere alle Eigentümer im Verfahrensgebiet sind herzlich zur Teilnehmerversammlung eingeladen. Voraussichtlich Anfang 2019 werden die Unterlagen der Wertermittlung in den Gemeindeverwaltungen ausgelegt. Die Teilnehmer werden zur Einsichtnahme und dem Vorbringen von Einwendungen ermutigt.

     

    Am 22.10.2013 fand im Gasthof Stauda eine Teilnehmerversammlung statt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu wurden in den Amtsblättern der Gemeinden Priestewitz und Niederau öffentlich bekannt gemacht.
    Leider war die Beteiligung von Seiten der Teilnehmer am Verfahren sehr dürftig. Dennoch konnte unter recht guten Rahmenbedingungen ein neuer Vorstand gewählt werden. Dem bislang agierenden Vorstand wurde ausdrücklich für die sehr erfolgreiche, konstruktive Arbeit gedankt.


    WICHTIGER   HINWEIS   AN   ALLE   BETEILIGTEN:

    Leider verwechseln einige unvernünftige Mitbürger die Baustellen mit einer Cross-Strecke und sorgen so immer wieder für Ärger und Mehraufwand, der letztlich von allen Teilnehmern finanziell zu tragen ist.
    Gleiches trifft auf manche Bewirtschafter zu, die vereinbarte Feldzufahrten nicht nutzen und dadurch Wege und Anlagen beschädigen.

    DIES IST KEIN KAVALIERSDELIKT SONDERN EINE STRAFTAT !!


    Als Abschluß des Ausbaus im Verfahrensgebiet ist noch die Realisierung einer größeren Ausgleichsmaßnahme - sogenannte Grünmaßnahme - vorgesehen. Es handelt sich dabei um die Renaturierung des Gävernitzer Wassers auf der Wiese westlich der B 101 im Gävernitzer Heidchen.
    Die Planungen liegen jetzt vor. Es soll ein leicht mäandrierender Graben mit beidseitiger Bepflanzung werden, unter Einbindung der vorhandenen Drainagen. Eine ständige Wasserführung ist nicht vorgesehen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 70.000 EUR.

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