Teilnehmergemeinschaft Oberlauterbach
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 230041 |
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angeordnet am: | 21.08.1997 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Falkenstein |
umfasste Gemarkung(en): | Oberlauterbach, Unterlauterbach, Trieb |
Größe: | 810 ha |
Anzahl Besitzstände: | 368 |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Auszug aus dem Anordnungsbeschluss zum Zeitpunkt der Anordnung:
"Das Verfahren wird angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Dorfentwicklung."
Im Neuordnungsgebiet
- sind Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
- sind die Eigentumsverhältnisse im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Gewässer ungeklärt,
- besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
- sind durch die großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden,
- sind durch die großflächige Bewirtschaftung Grenzzeichen beseitigt worden,
- sind auch in den Ortslagen viele Eigentumsgrenzen nicht durch Grenzzeichnen markiert.
Diese Nachteile und Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und alle Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Oberlauterbach setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Herr Stefan Pscherer, Vorsitzender der TG | Herr Carsten Hofmann, Stellvertreter |