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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

    Fachinformationen


    Durch die oberste Flurbereinigungsbehörde des Freistaates Sachsen sind unter dem Titel "LNO Kompakt" zahlreiche  Informationsmaterialien für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer herausgegeben worden. Diese Broschüren erläutern zentrale Verfahrensschritte und Beteiligungsmöglichkeiten:

    Vorstand und Teilnehmergemeinschaft

    Im Flurbereinigungsverfahren entsteht eine Teilnehmergemeinschaft (TG), der alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet automatisch angehören. Die TG vertritt gemeinschaftlich die Interessen ihrer Mitglieder und übernimmt wichtige Aufgaben – von der Planung über die Umsetzung bis zur Finanzierung gemeinsamer Maßnahmen. Ein gewählter Vorstand lenkt die Arbeit der TG vor Ort. Wer sich engagieren möchte, kann sich aktiv einbringen und zur Wahl stellen.


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    Der »Wunschtermin« und der Abfindungswunsch in der Ortslage

    Beim sogenannten Wunschtermin im Flurbereinigungsverfahren legen Grundstückseigentümer gemeinsam mit ihren Nachbarn neue Grundstücksgrenzen fest – orientiert an der aktuellen Nutzung. Alte Grenzen werden dabei meist nicht wiederhergestellt. Ziel ist eine einvernehmliche Lösung, die im späteren Flurbereinigungsplan umgesetzt wird. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft unterstützt und achtet auf faire Absprachen


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    Der »Wunschtermin« und der Abfindungswunsch in der Feldlage

    Der Wunschtermin in der Feldlage ist ein zentrales Element der Flurbereinigung: Grundstückseigentümer bringen hier ihre Wünsche zur zukünftigen Gestaltung ihrer Flächen ein. Diese vertraulichen Gespräche helfen, zersplitterten Besitz zusammenzuführen und tragfähige Lösungen zu entwickeln – immer auf Basis gleichwertiger Abfindung. Die Teilnahme ist freiwillig, aber sehr empfehlenswert, da die geäußerten Vorschläge in den Flurbereinigungsplan einfließen.


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    Landverzichtserklärungen (nach § 52 FlurbG)

    Mit einer Landverzichtserklärung können Grundstückseigentümer im Flurbereinigungsverfahren freiwillig ganz oder teilweise auf Flächen zugunsten der Teilnehmergemeinschaft oder Dritter verzichten – gegen eine angemessene Geldabfindung. Ohne Notarkosten oder Vermessung wird der Weg frei für zusammenhängende Flächen, öffentliche Projekte und landschaftliche Aufwertungen. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären und wird im Flurbereinigungsplan umgesetzt.


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    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
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