Teilnehmergemeinschaft Kleinbobritzsch
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 220301 |
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angeordnet am: | 17.10.2011 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Frauenstein |
umfasste Gemarkung(en): | Frauenstein, Kleinbobritzsch |
Größe: | 559 ha |
Anzahl Besitzstände: | 147 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
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Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Verfahren wird angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Dorfentwicklung.
Im Flurbereinigungsgebiet ist das Grundeigentum zum Teil zersplittert, unwirtschaftlich geformt und nicht erschlossen. Sowohl in der Feldlage als auch in der Ortslage stimmt vielfach das Kataster nicht mit der örtlichen Nutzung überein. Um die Verfügbarkeit des Eigentums zu verbessern bzw. wiederherzustellen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern, ist der Grundbesitz neu zu ordnen. Die Grundstücke sollen nach Lage, Form und Größe gestaltet und, falls möglich, zusammengelegt werden.
Im Kataster ausgewiesene Wirtschaftswege sind nicht mehr vorhanden, sodass einige Flurstücke nicht mehr erschlossen sind. In der Örtlichkeit vorhandene Wege sind nicht im Kataster nachgewiesen. Teilweise sind Wege in einem schlechten Zustand, sodass ein Ausbau dieser die Produktions- und Arbeitsbedingungen der Landwirte erheblich verbessern würde. Durch einen teilweisen Neubau der rückwärtigen Erschließung westlich der Ortslage von Kleinbobritzsch wird die Freitaler Straße (S 189) vom landwirtschaftlichen Verkehr entlastet sowie die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen westlich der Ortslage verbessert. Die Erschließung ist den heutigen Erfordernissen anzupassen und eigentumsrechtlich zu sichern. Damit soll die Voraussetzung für eine auf Dauer ausgerichtete leistungs- und wettbewerbsfähige Bewirtschaftung der Flächen geschaffen werden.
Zur Entschärfung von lokalen Hochwasserereignissen und Bodenerosionen sind geeignete Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft in Verbindung mit der eigentumsrechtlichen Regelung im Flurbereinigungsverfahren vorgesehen.
In Verbindung mit entsprechenden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird sowohl der Erholungswert der Landschaft erhalten und verbessert als auch die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig gestärkt.
Durch das Maßnahmenpaket sowohl im Wegebau als auch des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes werden die allgemeine Landeskultur und die Landesentwicklung gefördert.
Die unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse sind nur sinnvoll in einem Flurbereinigungsverfahren in Verbindung mit einem zweckmäßigen und in Stand gesetzten Wege- und Gewässernetz neu zu ordnen und zu regeln. In Verbindung mit den Flurbereinigungsverfahren Burkersdorf und Dittersbach besteht die Möglichkeit, die Region der Stadt Frauenstein gebietsübergreifend aufzuwerten.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Kleinbobritzsch setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Herr Toralf Mertn, Vorsitzender der TG | Herr Dirk Rothe, Stellvertreter |
Herr André Dienel | Herr Tobias Müller |
Frau Jacqueline Mende | Herr Udo Franke |
Herr Dr. Volkmar Porezag | Herr Josef Burgstett |
Herr Sandro Groß | Herr Michael Klemm |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Kleinbobritzsch
beim Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Dr.-Zieger-Straße 2
04720 Döbeln
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Kleinbobritzsch
beim Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Toralf Mertn
Teilnehmergemeinschaft Kleinbobritzsch
beim Landratsamt Mittelsachsen
Ref. Ländliche Entwicklung, Bodenordnung
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Kleinbobritzsch erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: