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    Erläuterungen

    Neben den vorgeschriebenen Informationen zur Anordnung des Verfahrens möchten wir Ihnen unser Vorgehen und die rechtlichen Folgen für Sie als Eigentümer näher erläutern.

     


    Abgrenzung des Verfahrensgebietes

    Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes entscheidet darüber, wer Teilnehmer im Verfahren ist und wer nicht. Während manche Eigentümer mit dem Verfahren nicht behelligt werden möchten, aber Teilnehmer sind, sehen andere vielleicht einen Vorteil darin, wurden aber nicht beteiligt. 

    Die Abwägung zum Verlauf der Verfahrensgrenze muss eine Vielzahl von Rechten, Interessen, und fachlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Wie wir dabei vorgegangen sind, erläutern wir Ihnen im folgenden Video:

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    Was bedeutet die Anordnung für die Eigentümer?

    Mit dem Flurbereinigungsbeschluss beginnt ein langwieriges und komplexes Verwaltungsverfahren, dass eine Vielzahl von Möglichkeiten bietet. Es gibt dabei aber auch viel zu beachten. Die rechtssicheren Formulierungen im Flurbereinigungsbeschluss sind dabei nicht immer geeignet, allen Eigentümern ihre Rechte und Pflichten verständlich näherzubringen. Daher haben wir im folgenden Video die wesentlichen inhalte des Flurbereinigungsbeschlusses noch einmal erläutert:

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    Welche Rechte haben die Eigentümer?

    Wir verlangen von den Eigentümern, dass sie die Pflichten, die das Eigentum an Grund und Boden mit sich bringt, kennen und erfüllen. Uns ist genauso wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Eigentümer ebenso kennen und dafür einstehen können.

    im folgenden Video haben wir daher zusammengefasst, welche rechtlichen Möglichkeiten die Eigentümer im Zusammenhang mit der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens haben:

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    Für Fragen und Anmerkungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

    Sie erreichen uns

    per E-Mail: kvma.gruppe3(at)kreis-meissen.de und 

    telefonisch: 03521 725-2188.

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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