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    Wertermittlung


    Erläuterung der Wertermittlung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf dieser Seite finden Sie eine Erläuterung der Wertermittlung sowie die ausgelegten Unterlagen zur Wertermittlung.

    in dem folgenden Video wird die Wertermittlung im Unternehmensverfahren Hochwasserschutz (HWS) Dresden-Gohlis erläutert. Das Video hat eine Länge von ca. 45 Minuten. Da die Wertermittlung in Verfahren der Ländlichen Neuordnung eine zentrale Rolle spielt, würden wir uns freuen, wenn Sie sich die Zeit dafür nehmen. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit das Video zu pausieren oder einzelne Sequenzen zu wiederholen.

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    Häufig gestellte Fragen

    Was bedeutet AGFlurbG, FlurbG, BodSchätzG?

    Dabei handelt es sich um Abkürzungen für Gesetze:

    • FlurbG --> Flurbereinigungsgesetz
    • AGFlurbG --> Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
    • BodSchätzG --> Bodenschätzungsgesetz

    Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis der Wertermittlung nicht einverstanden bin?

    Bis zum Ende der Auslegung der Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung (bis 10. Juli 2020) können Sie schriftlich Einwendungen bei der Teilnehmergemeinschaft vorbringen. Dazu können Sie diese Vorlage (Word) verwenden. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wird sich mit allen Einwendungen auseinandersetzen. Fachlich berechtigte Einwendungen werden bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.

    Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung

    Ergebnisse der Wertermittlung

    Die Ergebnisse der Wertermittlung sind im Wertermittlungsrahmen und den daraus abgeleiteten Wertermittlungskarten dokumentiert.

    • Wertermittlungsrahmen
    • Wertermittlungskarte Blatt 1 (Ost)
    • Wertermittlungskarte Blatt 2 (Mitte)
    • Wertermittlungskarte Blatt 3 (West)

    Nachschätzung

    Ergänzend zur Bodenschätzung als Grundlage für die Wertermittlung für die landwirtschaftlich genutzten Flächen wurde Nachschätzungen durchgeführt. Die Nachschätzungen umfassen Bereiche für die keine Bodenschätzung vorliegt oder in denen sich die Nutzungsart seit der Bodenschätzung geändert hat.

    Nachschätzung im Oktober 2017

    • Niederschrift zur Nachschätzung 2017
    • Karte 1 (West) zur Nachschätzung 2017
    • Karte 2 (Mitte) zur Nachschätzung 2017
    • Karte 3 (Ost) zur Nachschätzung 2017

    Nachschätzung im Mai 2019

    • Niederschrift zur Nachschätzung 2019 mit Karten

    Bodenschätzung

    Grundlage für die Erarbeitung der Wertermittlung sind Unterlagen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz. Diese finden Sie nachfolgend nach Gemarkungen sortiert.

    Gemarkung Cossebaude

    • Feldschätzungsbuch
    • Schätzungsbuch Acker
    • Schätzungskarte Cossebaude

    Gemarkungen Niedergohlis und Obergohlis

    • Feldschätzungsbuch
    • Schätzungsbuch Acker
    • Schätzungskarte Obergohlis Blatt 1
    • Schätzungskarte Obergohlis Blatt 2
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 1
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 2
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 3
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 4
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 5
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 6
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 7
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 8
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 9
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 10
    • Schätzungskarte Niedergohlis Blatt 11

    Gemarkung Niederwartha

    • Feldschätzungsbuch
    • Schätzungskarte Niederwartha Blatt 5
    • Schätzungskarte Niederwartha Blatt 6

    Gemarkungen Kemnitz und Stetzsch

    • Feldschätzungsbuch
    • Schätzungsbuch Acker
    • Schätzungsbuch Grünland
    • Schätzungskarte Kemnitz
    • Schätzungskarte Stetzsch

    Öffentliche Bekanntmachung

    Hier finden Sie die in den Amts- und Infoblättern abgedruckte öffentliche Bekanntmachung zur Bekanntgabe der Wertermittlung:

    Öffentliche Bekanntmachung vom 8. Mai 2020

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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