Allgemeine Informationen
veröffentlicht am 06.12.2022
Bisher Erreichtes im Verfahren Flurbereinigung Bielatal
Innerhalb des Verfahrens Flurbereinigung Bielatal konnten in den letzten beiden Jahren 3 Wegebaumaßnahmen und 5 Pflanzmaßnahmen aus dem am 06.05.2020 genehmigten Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz umgesetzt werden. Von den entstandenen ca. 885.000 € an Ausführungskosten wurden rund 735.000 € im Rahmen der GAK durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen (84 % bzw 75 %) gefördert. Der Eigenleistungsanteil (16 % bzw. 25 %) ist in der Regel von den Teilnehmern über die Beiträge aufzubringen.
Für das 1. Quartal 2023 ist eine vorläufige Beitragserhebung geplant. Zu dieser wird es eine Informationsveranstaltung geben. Bitte beachten Sie dazu Ankündigungen im Amtsblatt.
Unterhalb dieses Artikels finden Sie eine ausführliche Erläuterung zur Finanzierung im Verfahren Flurbereinigung Bielatal.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstandsvorsitzende
veröffentlicht am 07.03.2022 (geändert am 06.12.2022)
Information zur Finanzierung von Maßnahmen in der Flurbereinigung
Sehr geehrte Teilnehmer und Teilnehmerinnen,
im Zuge der Verfahrensbearbeitung sowie der Vorbereitung zur Umsetzung von Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft (TG) sind gehäuft Fragen zur Finanzierung im Flurbereinigungsverfahren an uns gerichtet worden. Wir haben ihnen daher im Folgenden die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammengefasst.
Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bielatal plant im Rahmen der angeordneten Flurbereinigung nach Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) die Realisierung zahlreicher gemeinschaftlicher Anlagen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Wegebaumaßnahmen sowie daraus resultierende Kompensationsmaßnahmen (Pflanzmaßnahmen). Den konkreten Maßnahmenumfang können Sie dem Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG entnehmen.
Bei der Finanzierung der Maßnahmen der TG fallen sogenannte Ausführungskosten an. Diese Ausführungskosten werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen zu 84% (bei Dorfentwicklungsmaßnahmen 75%) bezuschusst. Die verbleibende Eigenleistung (16 bzw. 25%) tragen die Teilnehmer des Verfahrens. Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Neuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten. Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft.
Zur Finanzierung der Eigenleistung kann die TG die Teilnehmer zu Beiträgen (§ 19 FlurbG; Geld- oder Sachbeiträge) heranziehen. Maßstab für die Beiträge ist der Wert der neuen Grundstücke (Abfindungsgrundstücke). Die genaue Höhe der Beiträge steht allerdings erst mit dem Flurbereinigungsplan fest. Bis zu diesem Verfahrensschritt kann die Teilnehmergemeinschaft daher einen vorläufigen Beitragsmaßstab (z. B. die Fläche der alten Grundstücke) festlegen und Vorschüsse auf den endgültigen Beitrag erheben.
Gemäß der Aufklärungsversammlung vom 23.02.2010 beträgt die voraussichtliche Eigenleistung in der Flurbereinigung Bielatal maximal 160 € je Hektar. Dies bedeutet, dem Beispiel nach der Fläche folgend, dass ein Grundstück in der Ortslage mit ca. 1.000 m² Grundstücksfläche 16,- € an Vorschuss zu zahlen hat. Hierbei handelt es sich nicht um einen wiederkehrenden Betrag, der jährlich zu entrichten ist. Der gezahlte Vorschuss wird später mit dem tatsächlichen Beitrag nach dem Wert der Abfindungsgrundstücke verrechnet. Bei größeren Beträgen ist eine Ratenzahlung möglich.
Im Rahmen der Flurbereinigung werden die Kosten der einzelnen Maßnahmen nicht auf die an die Maßnahme angrenzenden Grundstückseigentümer umgelegt, wie das z.B. bei Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch der Fall ist. Vielmehr tragen alle Verfahrensteilnehmer solidarisch die Kosten der vom gewählten Vorstand beschlossenen Maßnahmen. Damit verteilen sich die Kosten auf einen größeren Kreis von Eigentümern und der Einzelne wird entlastet.
Da die TG mit der aufgeklärten Eigenleistung in Höhe von max. 160,- €/ha nicht alle derzeit geplanten Maßnahmen finanzieren kann, bemüht sich die TG Eigenleistung bei Dritten (vorwiegend die Gemeinde Rosenthal-Bielatal und die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel) einzuwerben.
Der Vorstand wird alle Angelegenheiten der Finanzierung stets transparent und nachvollziehbar gestalten. Bei Bedarf können die Teilnehmer jederzeit Einsicht in die Unterlagen nehmen.
Um die Region an der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen und zur Verbesserung des persönlichen Wohn- und Arbeitsumfeldes im Ländlichen Raum beizutragen, ist die Mitwirkung aller Akteure notwendig. Die Flurbereinigung ist ein aufwändiger und damit zeitintensiver Prozess. Um die eröffnete Entwicklungschance wahrzunehmen ist es daher wichtig, dass alle handelnden Behörden, Kommunen sowie die Eigentümer und Bürger im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitwirken und so zum Gelingen beitragen. Nur so wird es möglich sein die zahlreichen Maßnahmen umzusetzen und erhebliche Fördermittel in der Region zu binden.
Für Rückfragen steht Ihnen folgende Mitarbeiterin des Landratsamtes jederzeit gern zur Verfügung:
- Frau Cathrin Kielstein (Die Vorsitzende des Vorstandes der TG; Tel.: 03501 515-3610; )
Die Anschrift lautet:
Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bielatal
Landratsamt Sächsische Schweiz-Ostererzgebirge
Schloßpark 4
01796 Pirna
Sie finden diese Information jederzeit zum Nachlesen auch auf der Internetseite des Landratsamtes http://www.landratsamt-pirna.de/laendliche-entwicklung-bodenordnung.html.
Ihr Vorstand
Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie hier: https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/
veröffentlicht am 06.12.2022
Fertigstellung des Ausbaus der Rosenthaler Straße (MKZ 112-03)
Am 21.09.2022 konnte die Baumaßnahme Rosenthaler Straße (MKZ 112-03) erfolgreich abgenommen und an die Gemeinde Rosenthal-Bielatal übergeben werden.
Blick von der Rosenthaler Straße Richtung Reichstein
Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich 379.000 € (Abschlussrechnung der Baufirma lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor). Die Investitionen wurden im Rahmen der GAK durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen in Höhe von 84% gefördert. Die Hälfte des verbleibenden Eigenleistungsanteils ist von den Teilnehmern aufzubringen.
Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bielatal bedankt sich bei allen Akteueren, die zum Gelingen der Maßnahme beigetragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vorstandsvorsitzende
veröffentlicht am 06.12.2022
Abnahme Fertigstellungspflege von Pflanzmaßnahmen
Knapp ein Jahr nach der Ausführung der Pflanzmaßnahmen Garten Eden (MKZ 517-05), Obstbaumpflanzung am Bäckerweg (MKZ 516-06), Feldhecke am Harthenberg (MKZ 516-09), und Feldhecke an der Panoramahöhe (MKZ 516-10) konnte am 20.09.2022 die Fertigstellungspflege dieser Ausgleichsmaßnahmen abgenommen werden.
Blick auf die Maßnahme Garten Eden (MKZ 517-05)
Die Fertigstellungspflege umfasst etwa ein Jahr und beinhaltet u.a. Wässerungsgänge und Mäharbeiten sowie Kontrollen der Pflanzen. Diese Pflegemaßnahmen fördern den Anwuchs der Pflanzen und ermöglichen deren Weiterentwicklung.
Im Anschluss an die Fertigstellungspflege folgen zwei Jahre Entwicklungspflege, mit der die Pflanzen instandgehalten und in ein funktionsfähiges Stadium versetzt werden.
Aufgrund ungünstiger Bedingungen sind bei einzelnen Pflanzungen Mängel aufgetreten. Die Ausfälle werden durch Nachpflanzungen beseitigt. Lediglich für die Maßnahme Feldhecke am Ebschenweg (MKZ 516-11) sind Nachpflanzungen in größerem Umfang notwendig, weshalb die Fertigstellungspflege um ein Jahr verlängert wurde. Somit beträgt die gesamte Pflegedauer für diese Maßnahme 4 Jahre. Die übrigen Maßnahmen konnten mit der erfolgreichen Abnahme in die Entwicklungspflege übergehen. Die gesamte Pflegedauer für diese Maßnahmen umfasst die üblichen 3 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vorstandsvorsitzende
veröffentlicht am 10.08.2022
Vorstellung der App "PLACEm" zur Information im Verfahren Flurbereinigung Bielatal
Mit der App "PLACEm" möchte die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bielatal einen Schritt in Richtung Digitalisierung gehen und die Teilnehmer:innen des Verfahrens Flurbereinigung Bielatal schnell, zeitnah und ohne viel Aufwand für die Beteiligten informieren, was innerhalb des Verfahrens geschieht.
Die App ist kostenfrei und datenschutzkonform. Eine Registrierung ist nicht nötig und es kann ein beliebiger Benutzername verwendet werden.
Um den sogenannten Place "Flurbereinigung Bielatal" beizutreten muss zunächst die App "PLACEm - Die Mitrede-App" aus dem jeweiligen App-Store installiert werden. Um die App schnell zu finden, können Sie die Suche-Funktion im jeweiligen App-Store nutzen. Anschließend kann der unten abgebildete QR-Code mit Hilfe der App gescannt werden, woraufhin der Beitritt zum Place "Flurbereinigung Bielatal" automatisch erfolgt.
Mit der Aktivierung der Push-Nachrichten für diese App können Sie so direkt neue Beiträge zur Flurbereinigung Bielatal auf Ihr Smartphone (App-fähiges Mobiltelefon) erhalten.
Die App dient als zusätzliche Informationsquelle. Offizielle Mitteilungen zum Verfahren Flurbereinigung Bielatal erhalten Sie weiterhin auf den üblichen Wegen (Amtsblatt, Internetseite des VLN Sachsen, etc.).
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vorstandsvorsitzende
veröffentlicht am 07.03.2022
Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach §41 FlurbG)
Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
im Folgenden möchten wir Sie über den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, auch Wege- und Gewässerplan genannt, informieren.
Zur Vorstellung der im Plan nach § 41 FlurbG festgelegten Maßnahmen steht Ihnen ein erklärendes Video (siehe unten) zur Verfügung. Die Präsentation Wege- und Gewässerplan des Videos liegt ebenfalls als PDF-Datei vor.
Weiterhin erhalten Sie mit der Karte zum Plan nach §41 FlurbG einen Überblick über die Lage der Maßnahmen im Verfahrensgebiet.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Vorstandsvorsitzende
Min:Sek |
Folie |
Inhalt |
---|---|---|
00:17 |
2 |
Inhalt der Präsentation |
00:39 |
3 |
Informationen |
01:05 |
4 |
Aktueller Stand des Verfahrens |
01:41 |
6 |
Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG |
03:44 |
10 |
Vorstellung der Einzelmaßnahmen - Eingriff |
04:00 |
11 |
Lückenschluss an den Linden |
04:38 |
12 |
Rosenthaler Straße |
05:23 |
13 |
Wiesenweg |
06:24 |
14 |
Weg am Kohlberg |
07:00 |
15 |
Anliegerweg Bahra |
07:34 |
16 |
Bäckerweg |
08:15 |
17 |
Alte Eisenstraße 1. BA |
08:37 |
18 |
Ebschenweg |
09:11 |
19 |
Wendehammer in der Harthe |
09:33 |
20 |
Forstweg in Reichstein |
09:50 |
21 |
Alte Eisenstraße 2. BA |
10:24 |
22 |
Europäischer Fernwanderweg E3 |
10:46 |
23 |
Platzgestaltung Aussichtspunkt Panoramhöhe |
11:32 |
24 |
Vorstellung der Einzelmaßnahmen - Ausgleich |
11:56 |
25 |
Feldhecke Reichstein |
12:18 |
26 |
Ergänzungspflanzung nördlich der Harthe |
12:40 |
27 |
Obstbaumpflanzun am Bäckerweg |
13:08 |
28 |
Eingrünung Wanderparkplatz Reichstein |
13:25 |
29 |
Wegbegleitpflanzung am Wiesenweg |
13:42 |
30 |
Feldhecke am Harthenberg |
13:59 |
31 |
Feldhecke an der Panoramahöhe |
14:29 |
32 |
Feldhecke am Ebschenweg |
14:52 |
33 |
Baumpflanzung Langenhennersdorf |
15:07 |
34 |
Streuobstwiese Langenhennersdorf |
15:24 |
35 |
Feldgehölz am Weg zur Hasenwiese |
15:47 |
36 |
Garten Eden |
16:32 |
38 |
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