Allgemeine Informationen
Auslegung der Ergebnisse der Wertermittlung
Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung (Wertermittlungsrahmen) mit den Wertermittlungskarten können in der Zeit vom 16. November 2022 bis einschließlich 13. Dezember 2022 an folgenden Stellen zu den allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden:
Stadt Torgau Rathaus der Stadt Torgau Eingang Leipziger Straße, 2. Etage, vor den Räumen des Planungsamtes |
Landratsamt Nordsachsen Amt für Ländliche Neuordnung Dr.-Belian-Str. 4-5 Haus 5, Zimmer 324 04838 Eilenburg |
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Zeit der Auslegung schriftliche Einwendungen bei der Teilnehmergemeinschaft Mehderitzsch vorgebracht werden können (§ 6 Satz 2 AGFlurbG). Die Einwände können sich gegen die Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke richten, nicht nur der Eigenen.
Der Vorstand wird nach Behebung begründeter Einwendungen die Ergebnisse der Wertermittlung feststellen (§ 6 Satz 3 AGFlurbG). Die Feststellung wird mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt gemacht (§ 6 Satz 4 AGFlurbG).
Die Teilnehmer werden aufgefordert, sich in der Teilnehmerversammlung und/oder durch Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen über die Wertermittlungsergebnisse zu informieren.