Aktuelle Informationen
Erhebung von Vorschüssen auf den Flurbereinigungsbeitrag
Im Flurbereinigungsgebiet wurden zahlreiche Wegebau- und Pflanzmaßnahmen vorgenommen, deren Kosten mit 225.710€ durch das Straßenbauamt Meißen getragen wurden und 432.000€ zu 88% im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" durch die Bundesrepublick Deutschland und den Freistaat Sachsen gefördert wurden. Die verbleibenden 12% Eigenleistungsanteil in Höhe von 51.000 € werden durch die Gemeinde Moritzburg und die Teilnehmergemeinschaft aufgebracht.
Dafür werden alle Eigentümer mit 90€/ha anteilig ihrer Fläche im Flurbereinigungsverfahren zu den Vorschüssen auf den Beitrag herangezogen. Bei langfristigen Pachtverträgen übernehmen einige Pächter diese Beitragszahlung.
2015/ 2016 Durchführung der Wunschgespräche durch die Sächsische Landsiedlung GmbH
Vor Beginn der Neuzuteilung sind nach den Vorgaben des Flurbereinigungsgesetzes alle Teilnehmer über ihre Wünsche für die Landabfindung zu hören. Im Wunschgespräch haben die Teilnehmer die Möglichkeit ihre Vorstellung zur künftige Landabfindung zu erläutern, um eine optimale Neueinteilung zu erreichen. Die durchgeführten Wunschtermine erfolgten in sachlicher und freundlicher Atmosphäre. Die Bereitschaft zur Zusammenlegung von Flächen ist bei vielen Teilnehmern vorhanden. Einzelne Teilnehmer gaben Landverzichtserklärungen zugunsten ihrer Pächter ab
Gebietsänderung durch Zusammenlegungswünsche der Eigentümer 2016
Im Rahmen der Planwunschgespräche regten Teilnehmer an, die Fläche zwischen der Großenhainer Straße und der Stallanlage Reichenberg für eine Neuordnung durch Zusammenlegung und Tausch in das Flurbereinigungsverfahren mit einzubeziehen. Im Zuge dieser Gebietsänderung wurden weitere Flurstücke zur Regulierung der Erschließung hinzugezogen. Der Änderungsbeschluss hierzu erfolgte am 15.11.2016.
Gewannenänderung zur Berücksichtigung Radwegeplanung S 179
Entscheidend für eine sinnvolle Neueinteilung ist auch die Berücksichtigung des entlang der S 179 geplanten Radweges. Seit Mai 2017 liegt nun ein Vorentwurf des zuständigen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vor. Für den Radwegebau wird im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens voraussichtlich ca. 1 ha Land benötigt. Es ist angedacht, hierfür einen Teil des von Teilnehmergemeinschaft im Zusammenwirken mit der Gemeinde Moritzburg erworbenen Ersatzlandes zu verwenden. Auf der Grundlage der Planfeststellungsunterlagen werden die benötigten Flächen im Flurbereinigungsverfahren berücksichtigt und entsprechende Abfindungsgewannen gebildet.
Berücksichtigung der Neutrassierung der 110 KV – Leitung im Bereich Dippelsdorf
Im Bereich der Neutrassierung ist die Sicherstellung der dauerhaften Mitbenutzung der planfestgestellten Bedarfsflächen erforderlich. Diese erfolgte durch die dingliche Sicherung von Leitungsrechten auf der Grundlage von Dienstbarkeitsverträgen oder Eintragungsbewilligungen. Einige Eigentümer versagten der Vorhabensträgerin die Zustimmung. Mit Erlass einer vorläufigen Anordnung aus dringenden Gründen gemäß § 36 FlurbG aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses, einschließlich Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit wurde die Vorhabensträgerin in die Flächen eingewiesen. Die dauerhafte Mitbenutzung der anordnungsgegenständlichen Flächen wird im Flurbereinigungsplan durch Begründung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten zugunsten der Vorhabensträgerin auf der Grundlage des § 37 FlurbG geregelt (Lückenschluss Leitungsrechte). Das für den Ausgleich der Wertminderung erforderliche Land kann auf der Grundlage des § 40 FlurbG bereitgestellt werden.
Überarbeitung der Wertermittlung aufgrund von Umnutzungen 2019
Für Umnutzungsflächen sowie die Flächen der Gebietsänderungen mussten örtliche Nachschätzung durchgeführt werden. Die örtlichen Untersuchungen wurden aufgrund der Trockenheit mehrfach verschoben und fanden schließlich im Oktober statt.
Ausbau Weg zur Unterstützung durchgängiger Radwege 2020
Östlich der S 81 wurde die Lücke zwischen der als Asphaltweg noch vorhandenen alten Staatsstraße und dem Tunnel durch die S 81 geschlossen. Bauherr war hier die Teilnehmergemeinschaft. Der bereits vorhandene Schotterweg wurde auf einer Länge von ca. 200 m und einer Breite von 2,5 m asphaltiert, zuzüglich je 0,5 m Schotterbankett. Sämtliche Kosten in Höhe von ca. 38 T€ trug das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Aus Sicht des Vorstandes soll der Bau neuer Radwege so erfolgen, dass diese auch die Erschließungsfunktion landwirtschaftlicher Flächen übernehmen können.
Berücksichtigung der Radwegeplanung entlang der S 81
Neue Vorplanungen zum Anbau eines trassennahen Radweges entlang der S81 zwischen Auer und dem Gewerbegebiet Boxdorf liegen der Teilnehmergemeinschaft vor. Die Vorzugsvariante wird nun als neue Gewanne projektiert. Damit ändern sich wiederholt die potentiellen Abfindungsflächen.
Erarbeitung des Neueinteilungsentwurfs 2023
Die Einarbeitung der Radwegeplanungen entlang der Staatstraßen S 81 und S 179 erfolgte in den Gewannengrundriss. Ebenso wurden die geänderten Wegeführungen und Nutzungsartenänderungen berücksichtigt. Mit der aktualisierten Wertermittlung und der festgestellten Gebietsgrenze sind nun alle Grundlagen vorhanden und die Neueinteilung wird derzeit projektiert.