Aktuelle Informationen
Einladung zur nächsten Vorstandssitzung am
Mittwoch, den 30.11.2022 um 17:00 Uhr,
in das Gildenhaus Herrnhut, Vereinsraum im 1. OG,
August-Bebel-Straße 11, 02747 Herrnhut
Tagesordnung:
- Informationen zum aktuellen Verfahrensstand und das weitere Vorgehen
- Informationen und Neuigkeiten zum VLN Sachsen (Abstimmung über Beschlussvorlage zur geplanten Satzungsänderung)
- Beschluss Jahresinvestitionsprogramm 2023
- Sonstiges
Information zu den Ergebnissen der Vorstandssitzung vom 08.11.2016
- Im Ergebnis der vorbereitenden Planung von möglichen Baumaßnahmen im Verfahrensgebiet (Wegeausbau, Gewässermaßnahmen, Pflanzmaßnahmen u.ä.) wird der Vorstand vorerst keinen Wege- und Gewässerplan aufstellen. Es besteht zwar Bedarf für derartige (förderfähige) Maßnahmen aber wenig Interesse oder Übereinkunft für eine erforderliche Finanzierung der Eigenleistungen.
Eine dazu anberaumte Beratung der betreffenden Gemeinden und Landwirtschaftsbetriebe fand mangels Interesse nicht statt. Eine einseitige finanzielle Belastung der Gemeinden oder der Landwirtschaftsbetrieb oder auch der Teilnehmer wurde jeweils abgelehnt. Das Einvernehmen für anteiliege Eigenleistungsübernahmen konnte bislang nicht erzielt werden.
Es verbleibt die Möglichkeit der späteren Aufstellung eines Wege- und Gewässerplanes mit der Sicherung der Finanzierung durch Fördermittel nach der dann geltenden Förderrichtlinie und der Eigenleistung.
Grundsätzlich obliegt die Finanzierung der Teilnehmergemeinschaft, also den Eigentümern und Erbbauberechtigten. Die Gemeinde und andere (z.B. Pächter) können die Eigenleistung zur Minderung der Beitragsbelastung der Teilnehmer ganz oder teilweise übernehmen.
Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Finanzierung von Maßnahmen in der Flur nur möglich, wenn jeweils die geltende Richtlinie zur Förderung das gestattet.
- Der Vorstand stimmte mit Beschluss der Aufstellung des Haushaltes 2017 mit HH-Satzung, HH-Plan und Stellenplan zu. Die Mitgliederversammlung wird den Haushalt 2017 im ihrer Versammlung am 14.12.2016 beschließen.
Informationen
Der Bedarf zum Ausbaus und der Qualifizierung des ländlichen Wegenetzes ist unstrittig. Vorhandene landwirtschaftliche Wege wurden auf ihre Funktionsfähigkeit, Belastbarkeit und bautechnischen Qualität geprüft. Dabei wurde grundsätzlich der Bedarf des grundhaften Ausbaus unter den Maßgaben der Erschließung des Grundeigentums, der Nutzung durch die landwirtschaftlichen Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb und der gleichzeitigen Nutzung für den Tourismus ermittelt.
Mittelstraße bei Oderwitz | Hechtweg bei Eibau |
Aktuell ist die Finanzierung eines Wegeausbaus durch die Teilnehmergemeinschaft nicht abgesichert. Der Ausbau von Wegen zzgl. der erforderlichen landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist nicht die Aufgabe des Unternehmensträgers, welcher die B 178 neu gebaut hatte. Die Teilnehmergemeinschaft hat im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens die Möglichkeit, eigene gemeinschaftliche Anlagen zu schaffen, das Verfahrensgebiet unter eigentums- und nutzungrelevanten Gesichtspunkten neu zu gestalten. Maßgebend ist die Sicherung und Entwicklung der Agrarstruktur im ländlichen Raum.
Weg Ruppersdorf (Kuckuckshäuser) | nach Herrnhut (Windkraftanlagen) |
Der Vorstand, ansässige Agrarbetriebe und die betroffenen kommunalen Körperschaften konnten sich bisher nicht auf ein gemeinsames Finanzierungsmodel einigen. Alleinige Übernahmen von Finanzierungsanteilen zur Entlastung der anderen Teilnehmer des Verfahrens scheiden aus. Somit würde die Maßnahmefinanzierung über Fördermittel und Eigenleistungen nur direkt über die Teilnehmer (Grundeigentümer und Erbbauberechtigten) laufen. Die Entscheidung dazu zu treffen möchte der Vorstand der Teilnehmerversammlung anregen.
ehem. Hohlweg "Hofeviehtreibe" | "Bergmühlenweg" am Waldrand |
Der Bund und der Freistaat stellt erhebliche Fördermittel zur Verfügung, die durch Leistungen und Mittel der Teilnehmergemeinschaft ergänzt werden.
"Bergmühlenweg" zwischen B 178 | und Waldrand |