Aktuelle Informationen
Herstellung von gemeinschaftlichen Anlagen
2024 wurde die Pflanzung Feldgehölze am geöffneten Lochbach realisiert. Mit Fertigstellungs- und Entwicklungspflege wird diese Maßnahme die TG Blumenau-Reukersdorf bis Ende 2027 begleitend betreuen. Den Zuschlag hat die LSG Landschaftsgestaltung GmbH, Zum Weißgut 5 in 09456 Annaberg-Buchholz erhalten.

(Eintrag vom 10.09.24) [DOP2021©GEOSN]
In der Zeit vom 01.09.2025 bis voraussichtlich 28.11.2025 werden im Gewerbegebiet Reukersdorf die 6 Hochsilos, das BMSR-Gebäude sowie die LPG-Trafostation abgebrochen. Während für letztere Fläche eine dauerhafte Nachnutzung als Grünfläche (ggf. Blühwiese) vorgesehen ist, wird für die Zeit der 12-jährigen Zweckbindung für die Hauptfläche eine geschotterte Lagerfläche ausgewiesen. Den Zuschlag hat die Firma M. Günther & Co. GmbH, Plantagenstraße 25 in 09217 Burgstädt erhalten.


Im Anschluss an den Abbruch kann die Bodenordnung, u. a. auch die Zusammenführung von Gebäudeeigentum mit dem Boden (Funktionalflächen) begonnen werden. Hierzu hat sich die TG Blumenau-Reukersdorf das herrenlose Grundbuch der Toffiquick-Kartoffelveredlungsgesellschaft Olbernhau mbH (Eigentumsverzicht eingetragen am 12.10.2006 sowie Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse wurde mit Beschluss AG Chemnitz v. 2.6.2010 eingestellt) durch Abtretung des Aneignungsrechts des Freistaates Sachsen und Eintragung eines Verfügungsverbotes (§ 52 Abs. 3 Satz 2 FlurbG) gesichert, um den Boden an die heutigen Nutzer zuordnen zu können.
(Eintrag vom 21.08.25) [DOP2021©GEOSN, Bilder VLN Sachsen]
Vorstandssitzung
Die nächste öffentliche Vorstandssitzung findet am 29.07.2025 statt. Beginn ist 18 Uhr im kleinen Ratssaal. Hauptpunkt ist der Vergabebeschluss Abbruch Hochsilos mit Nebenanlagen MKZ 518 123. Weitere Themen sind Finanzierung, Stand Verwaltungsvollstreckung, Vorstellung der Bauentwürfe Waldweg Reukersdorf sowie Verlegung Haltestelle Wernsdorfer Straße.
(Eintrag vom 01.07.2025)
Flurbereinigungsbeiträge § 19 FlurbG
In Umsetzung des Vorstandsbeschlusses 02/2023 findet derzeit die 4. Vorschusseinhebung statt. Mit den eingenommenen Geldern werden die 10% Eigenleistungsanteil der Ausführungskosten gedeckt. Ausführungskosten fallen für Bau- und Pflanzmaßnahmen, aber auch für Grensteinmaterial und -setzer an. Mit dieser Einhebung ist die Höchstgrenze des aufgeklärten Eigenanteil der Ausführungskosten mit 190 € je ha oder 190 € je Gebäudeeigentum erreicht.
(Eintrag vom 22.06.23)