Maßnahmen
Wege- und Gewässerplan
Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) wird vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen.
Der Plan enthält Karten, Pläne, einen Erläuterungsbericht, einen Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis) sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Derzeit ist eine 6. Planänderung in Aufstellung (Genehmigung durch Obere Flurbereinigungsbehörde Ende 2011).
Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis)
Karte zum Wege- und Gewässerplan
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Widmungsverzeichnis
Bodenordnung
Neben den Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes werden des Weiteren vor allem Bodenordnungsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem
- Zusammenlegung von Grundstücken
- zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke nach Lage, Form und Größe
- Neuvermessung einschließlich Abmarkung
- Klärung und Sicherung des Eigentums am Boden, an Gebäuden und Anlagen sowie an Rechten daran
- Bereinigung und Aktualisierung von Kataster und Grundbuch
Ausführungsstand
Bereits ausgeführte Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
Ausbau von Feldwegen (Die Trasse, Grundauer Weg, Mittlere Reihe (Ortsstraße), Alte Salzstraße, Willy-Flößner-Weg, Wiesenmühlenweg, Weg von B171 zum Erbgericht)
- Pflanzungen an Wegen (Die Trasse)
- Kohlhaubrücke
- Pflanzung am Reukersdorfer Dorfbach
- 3 Regenrückhaltungen im Bereich Damaschkesiedlung
Mittelfristig geplante Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes
- Regenrückhaltung/Damm Reukersdorfer Dorfbach
- Ausbau von Waldwegen (Reukersdorf)
- Pflanzung 3-reihige Hecken im Zusammenhang mit Regenwasserrückhaltung beim Reukersdorfer Dorfbach
Bodenordnung
Die für die Neuordnung erforderliche Grundlagenvermessung (Vermessung der festen Grenzen in der Feld- und Ortslage) ist in ca. zwei Dritteln des Verfahrensgebietes abgeschlossen. Die Grenzen wurden dabei durch Beauftragte des Vorstandes festgelegt (z.B. Abgrenzung der Feldwege) oder - soweit erforderlich - mit den Teilnehmern verhandelt (z.B. bebaute Ortslagengrundstücke). Notwendig ist noch die Bodenordnung im Wald sowie im Bereich der Flöha.