Grunderwerbsteuer
Die Erwerbsvorgänge im Unternehmensverfahren Hochwasserschutz Groß Särchen (z.B. Landzuteilung aufgrund Landabfindungsverzichtserklärungen nach § 52 FlurbG, Mehrausweisungen im Flurbereinigungsplan, Zuteilung Masseland u.a.) wurden dem Finanzamt Löbau zur Erhebung der Grunderwerbsteuer mit Schreiben vom 20.01.2025 angezeigt.
HINWEIS: In Flurbereinigungsverfahren entsteht die Grunderwerbsteuer erst mit Eintritt des neuen Rechtszustandes, d.h. es gilt der zu diesem Zeitpunkt maßgebende Steuersatz.
Alle Grunderwerbsteuerpflichtigen werden vom Finanzamt Löbau zur Zahlung aufgefordert. Erst nachdem alle Zahlungen erfolgt sind, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist Voraussetzung für die Grundbuchberichtigung.