Berichtigung Liegenschaftskataster/Grundbuch
Berichtigung Grundbuch
Die Berichtigung des Grundbuches steht noch aus, d.h. das Grundbuch zeigt weiterhin den alten Stand. Voraussetzung für die Grundbuchberichtigung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese hat das Finanzamt Löbau am 01.12.2025 erteilt. Das Grundbuchamt Hoyerswerda wird voraussichtlich Anfang 2026 mit der Grundbuchberichtigung beginnen. Wir werden Sie hier informieren, sobald das Grundbuch berichtigt ist.
Berichtigung Liegenschaftskataster
Die Berichtigung des Liegenschaftskatasters wurde am 05.03.2025 abgeschlossen, d.h. auf Auszügen aus der Liegenschaftskarte sind jetzt die neuen Flurstücke dargestellt.