Eintritt neuer Rechtszustand
Eintritt neuer Rechtszustand am 15.01.2025, Regelungen zum Besitzübergang
Am 15.01.2025 ist der im Flurbereinigungsplan vom 20.02.2024, geändert durch den Nachtrag 1 vom 23.07.2024, vorgesehene neue Rechtszustand für das gesamte Flurbereinigungsgebiet an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes getreten. Ab diesem Zeitpunkt können rechtswirksame Verfügungen nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden.
Mit Eintritt des neuen Rechtszustandes sind sowohl das Liegenschaftskataster als auch das Grundbuch unrichtig. Die zuständigen Behörden wurden deshalb am 20.01.2025 ersucht, die öffentlichen Bücher (Liegenschaftskataster, Grundbuch) zu berichtigen.
Bei Fragen im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Verkauf der neuen Grundstücke können Sie sich gern an die Vorstandsvorsitzende wenden.
Der Besitzübergang der Grundstücke wird in den Überleitungsbestimmungen der Ausführungsanordnung geregelt. Die Ausführungsanordnung kann hier eingesehen werden.