Eintritt neuer Rechtszustand
Eintritt neuer Rechtszustand am 15.01.2025, Regelungen zum Besitzübergang
Am 15.01.2025 ist der im Flurbereinigungsplan vom 20.02.2024, geändert durch den Nachtrag 1 vom 23.07.2024, vorgesehene neue Rechtszustand für das gesamte Flurbereinigungsgebiet an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes treten. Ab diesem Zeitpunkt können rechtswirksame Verfügungen nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden.
Mit Eintritt des neuen Rechtszustandes sind sowohl das Liegenschaftskataster als auch das Grundbuch unrichtig. Die zuständigen Behörden wurden deshalb am 20.01.2025 ersucht, die öffentlichen Bücher (Liegenschaftskataster, Grundbuch) zu berichtigen.
Die Berichtigung des Liegenschaftskatasters wurde am 05.03.2025 abgeschlossen, d.h. auf Auszügen aus der Liegenschaftskarte sind jetzt die neuen Flurstücke dargestellt. Da die Berichtigung des Grundbuches noch aussteht, zeigt das Grundbuch weiterhin den alten Stand. Wir werden Sie hier informieren, sobald das Grundbuch berichtigt ist.
Bei Fragen im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Verkauf der neuen Grundstücke können Sie sich gern an die Vorstandsvor-sitzende wenden.
Der Besitzübergang der Grundstücke wird in den Überleitungsbestimmungen der Ausführungsanordnung geregelt. Die Ausführungs-anordnung kann hier eingesehen werden.