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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Aktuelle Informationen


    Derzeitiger Verfahrensschritt:

    Aufstellung des Wege- und Gewässerplans

    Informationen zu diesem Arbeitsschritt und zum Stand der Arbeiten finden Sie im Abschnitt "Plan 41"


    Ergebnisse der Wasserstudie (Auszüge, Fassung 14.11.2018)

    Zur Erarbeitung des Wege und Gewässerplans wurde im Flurbereinigungsverfahren Sora eine Studie zur Oberflächenwasserableitung in Auftrag gegeben. Hierbei wurde ein Hochwasserschutz- und Rückhaltkonzept aufgestellt.

    Die wichtigsten Unterlagen der Studie können hier eigesehen werden:

    • Unterlagenverzeichnis der Studie
    • [1 Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept]
      • 1.1 Erläuterungsbericht
        • Anlage 1: Schadensbewertung
        • Anlage 2: Maßnahmen für Hochwasserschutz und Rückhalt
      • 1.2 Übersichtskarte Bearbeitungsgebiet: Betrachtetes Einzugsgebiet
      • [1.3 Übersichtsplan Erosionsgefährdung im betrachteten Einzugsgebiet]
        • Blatt 1 Erosionsgefährdungskarte
        • Blatt 2 Erosionsgefährdungskarte für Ist- + Planzustand
      • 1.4 Übersichtsplan Bewertung potenzieller Schäden und Schadensquellen
      • [1.5 Maßnahmenlagepläne]
        • Blatt 1 Maßnahmenlageplan Gesamtgebiet, nachrichtliche Übernahme von Bodenerosion und Abflussvolumen
        • (Blatt 2)
        • Blatt 3 Maßnahmenlageplan Bach aus Sora, nachrichtliche Übernahme des Lastfalls HQ100, Plan-Zustand
    • Abschlusspräsentation zur Studie vom 13.02.2019

     

    Fragen können Sie bei der Flurbereinigungsverwaltung stellen.

     

    Teilnehmerverammlung vom 26.09.2018

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Sora lud frist- und ordnungsgemäß durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen zur Teilnehmerversammlung ein. Zusätzlich wurde an den örtlichen Anschlagstafeln auf die Veranstaltung hingewiesen. Sie können sich die Präsentation hier (Präsentation im PDF-Format) ansehen. Außerdem wird eine kurze Zusammenfassung den Inhalten der Veranstaltung nachfolgend dargestellt.

    In der Teilnehmerversammlung wurde den Teilnehmern ein kurzer Überblick über den Verfahrensstand gegeben. Aktuell ist der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft mit der Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes nach § 41 FlurbG beschäftigt. Dazu werden Maßnahmen aus verschiedensten Bereichen diskutiert. Die einzelnen Teilbereiche sind:

    • Verkehr (landwirtschaftliche Wege),
    • Wasserwirtschaft,
    • Freizeit und Erholung,
    • Naturschutz und Landschaftspflege,
    • Bodenkultur und Bodenschutz,
    • Dorfentwicklung sowie
    • Bodenordnung.

    Anschließend wurde den Teilnehmern in Auszügen die aktuellen Arbeitsstände des Landschaftspflegerische Begleitplanes (LBP) sowie der hydrologischen Studie (Wasserstudie) vorgestellt. Der LBP wird von dem Planungsbüro Steinbrecher und Partner Ingenieurgesellschaft mbH erarbeitet. Mit dem LBP werden der Teilnehmergemeinschaft aus landschaftsplanerischer Sicht Maßnahmenvorschläge bereitgestellt. Die Vorschläge werden unter der Zielstellung des Verfahrens (siehe dazu Ziele) unterbreitet. Insbesondere die Minderung der Erosion aus der Feldlage, die Verbesserung des Biotopverbundes sowie die Landschaftsästhetik stehen hier im Vordergrund.

    Die Wasserstudie wird von den Planungsbüros Stowasserplan GmbH & Co KG in Zusammenarbeit mit dem Institut für technisch-wissenschaftliche Hydrologie GmbH vorgenommen. Hier wird ausgehend von den vorgefundenen Geländebedingungen ermittelt, welche Fließwege des Oberflächenwassers (Niederschläge - wildabfließendes Wasser, Fließgewässer - Dorfbach, Kleine Triebisch) entstehen. Auf diesen Daten werden dann verschiedenste Maßnahmenvorschläge erarbeitet, um die Wasserproblematik im Flurbereinigungsverfahren in den Griff zu bekommen.

    Zuletzt wurden  Maßnahmen zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes vorgestellt, die aus Sicht des Vorstandes für die Entwicklung des Verfahrensgebietes sinnvoll sind. Für diese Maßnahmen existieren bereits Beschlüsse des Vorstandes. Dadurch wird der Verwaltung der Arbeitsauftrag zum weiteren Zusammentragen und Erarbeiten dieser Wegebaumaßnahmen erteilt. Dabei ist ein Beschluss des Vorstandes nicht so zu verstehen, dass diese beschlossenen Maßnahmen unveränderlich sind. Die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes erfordert zum einen Beschlüsse des Vorstandes, um der Verwaltung die Arbeitsaufträge zu erteilen. Zum anderen werden im Erstellungsprozess des Wege- und Gewässerplanes viele Maßnahmen weiter überarbeitet. Endgültig wird der Wege- und Gewässerplan durch den Aufstellungsbeschluss durch den Vorstand beschlossen. Dieser Beschluss fasst die Arbeit des Vorstandes zusammen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind immer Anpassungen an des Maßnahmen möglich. Die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren werden aufgefordert, Ihre Ideen zu Maßnahmen zur Entwicklung und Gestaltung des Verfahrensgebietes sowie Ihre Kritikpunkte an einzelnen, bereits vorgestellten Maßnahmen dem Vorstand mitzuteilen. Alle Teilnehmer sind dazu eingeladen, Ihr Verfahrensgebiet durch Ideen und Kritik mitzugestalten.

    Den Teilnehmern wurden Kostenschätzungen für die vorgestellten Wegebaumaßnahmen mitgeteilt. Dabei wurde auch auf die Finanzierung dieser Maßnahmen eingegangen. 78% der anfallenden Kosten werden über die Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz und Agrarstruktur (GAK) als Bund-Land-Kofinanzierung gefördert. Die restlichen 22% der Kosten sind durch Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft aufzubringen. Es wurde bekräftigend dargestellt, dass die Landeigentümer nur bis zur Höchstmarke von 100 €/ha Eigentumsfläche an den Kosten für die Eigenleistung beteiligt werden. Den Rest der entstehenden Eigenleistung wird die Gemeinde Klipphausen aufbringen. Eine entsprechende vertragliche Vereinbarung (Finanzierungsvereinbarung) zwischen der Teilnehmergemeinschaft und der Gemeinde Klipphausen wird derzeit abgestimmt.
    Zuletzt wurden die weiteren Informations- und Kontaktmöglichkeiten vorgestellt.

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    Augustusberg 62
    01683 Nossen
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    (035242) 6691-99
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