Aktuelle Informationen
Teilnehmerversammlung vom 11. Mai 2022
Mit der Teilnehmerversammlung in der Sporthalle Priestewitz bestand für die beteiligten Eigentümer die Möglichkeit, sich über den aktuellen Sachstand des Flurbereinigungsverfahrens zu informieren. Wichtiger Programmpunkt der Tagesordnung war das Thema Finanzierung der gemeinschaftlichen Anlagen und die damit verbundenen Beitragszahlungen durch überwiegend ortsansässige Teilnehmer. Dieser nächste Verfahrensschritt bedeutet, dass es nun endlich auch in Priestewitz Nord weiter vorangeht. Im Fokus stehen Pflanzmaßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes sowie der ländliche Wegebau. Letzterer dient vor allem der Stärkung der lokalen Landwirtschaft als wichtigen Wirtschaftsfaktor der Region und ist eine Investition in die Zukunft. Aber sicherlich wird sich auch der ein oder andere Spaziergänger oder Fahrradfahrer an den neuen Wegen erfreuen.
Für alle Interessierte steht der Programmvortrag hier als pdf-Dokument zur Verfügung. Am Ende des Dokuments wurden Fragen und Antworten, die sich im Zuge der anschließenden Diskussion ergeben haben, ergänzt.
Entwurf des Wege- und Gewässerplans
Der Wege- und Gewässerplan bildet die genehmigungsrechtliche Voraussetzung für alle von der Teilnehmergemeinschaft vorgesehenen Bau- und Pflanzmaßnahmen. Die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in einem Planentwurf zusammengeführt. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat auf seiner letzten Sitzung am 16. Juli 2020 beschlossen, den Entwurf des Wege- und Gewässerplans für jeden Beteiligten zur Einsichtnahme bereitzustellen.
In der Zeit vom 07. September 2020 bis zum 02. Oktober 2020 kann in der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, 01561 Priestewitz Einsicht in die Planunterlagen genommen werden. Die öffentliche Bekannmachung dazu erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde. Folgende Planunterlagen können Sie auch hier digital abrufen:
- Karte zum Planentwurf
- Erläuterungsbericht zum Planentwurf
- Maßnahmen Landschaftspflege
- Maßnahmen Wegebau
- Maßnahmen Wasserbau
Von einer ursprünglich zu diesem Thema geplanten Teilnehmerversammlung muss mit Rücksicht auf aktuelle Bestimmungen infolge der Corona-Viruspandemie abgesehen werden. Ihre Kritikpunkte, Anregungen und Hinweise möchten wir trotzdem gern berücksichtigen. Kontaktieren Sie uns dazu
-
schriftlich
01662 Meißen
- per E-Mail
- persönlich
in der Gemeindeverwaltung Priestewitz, Staudaer Straße 1, 01561 Priestewitz
im Landratsamt Meißen, Kreisvermessungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung, Remonteplatz 7, 01558 Großenhain
- oder telefonisch unter
Das Verfahren Priestewitz-Nord wird nach der Fertigstellung und Schlußvermessung der neuen ICE-Trasse der Deutschen Bahn AG sowie nach der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens zur Ortsumgehung Priestewitz aktiv fortgeführt.
Am 06. März 2014 erfolgte im Rahmen einer Teilnehmerversammlung im Gasthof Stauda die Wahl eines neuen Vorstandes. Die Einladung und Tagesordnung wurden wie üblich im Amtsblatt der Gemeinde Priestewitz rechtzeitig veröffentlicht.
Der Vorstand befasst sich derzeit mit den Abstimmungen zum Ausbau und zur strukturellen Entwicklung im Verfahrensgebiet (OT Kottewitz, Priestewitz und Stauda). Der Entwurf des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach § 41 FlurbG) soll in einer Teilnehmerversammlung vorgestellt und diskutiert werden, wobei eigene Ideen der Teilnehmer ausdrücklich erwünscht sind.
Flurbereinigung:
Für die meisten Menschen, die davon das erste Mal hören, klingt das Ganze wie ein Buch mit sieben Siegeln.
Viele sind als Betroffene in den letzten Jahren mit der Flurbereinigung in Berührung gekommen. So werden bzw. wurden in den Feldfluren landwirtschaftliche Wege so ausgebaut, dass sowohl der landwirtschaftliche Verkehr diese gut nutzen kann, aber auch Radfahrer bequemer fahren können. Auch wurden in den Ortslagen Vermessungen einschließlich dem Setzen neuer Grenzsteine durchgeführt, konnten das Dorf verschönernde Investitionen und Anpflanzungen getätigt werden. So mancher Landnutzungskonflikt wurde zwischen den Beteiligten geklärt oder befindet sich auf dem Lösungsweg. Selbst der Straßenausbau wird von Mitarbeitern der Flurneuordnung begleitet.
Von diesen positiven Aspekten der Flurbereinigung sollen alle Eigentümer in den Gemarkungen und ggf. auch einiger Randbereiche profitieren. Das Landratsamt Meißen, Sachgebiet Flurneuordnung, leitet dabei das jeweilige Flurbereinigungsverfahren.
Hauptziele der Flurbereinigung sind eine flächendeckende Neuordnung einschließlich Vermessung der Grundstücke (überwiegend in der Feldflur), eine Verbesserung der Erschließung der Flurstücke, die Umsetzung von landschaftsgestaltenden und bodenverbessernden Maßnahmen sowie eine allgemeine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Flurbereinigungsgebiet sein. Um diese relativ allgemeinverbindlichen Ziele mit Leben zu erfüllen, wurde in einem Arbeitskreis aus aktiven Bürgern und der Gemeinde das Flurbereinigungsgebiet sowie mögliche oder notwendige Pflanz- und Baumaßnahmen, Erosionsschutz- und Gewässerrenaturierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Aber auch alle Anderen, die Landeigentum im Flurbereinigungsgebiet haben, haben sich im Laufe des Verfahrens mit ihren Vorstellungen und Wünschen gestalterisch eingebracht. Das Verfahren soll schließlich für jeden Teilnehmer einen Nutzen herbeiführen.