Aktuelle Informationen
2017
Neues aus dem Vorstand
Seit Anfang diesen Jahres ist Herr Felix Raderecht als neuer Vorstandsvorsitzender für das Verfahren Frauenhain bestellt worden. Am 06.02.2017 bestätigte der Vorstand die Bestellung. Hintergrund für die Änderung im Vorsitz des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft sind Veränderungen in der Personalstruktur im Kreisvermessungsamt.
Wege- und Gewässerplan
Das Artenschutzgutachten ist in weiten Teilen fertig gestellt. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass die Planungen der Teilnehmergemeinschaft unter Beachtung einiger Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen nicht gegen die Artenschutzbestimmungen im Sinne der Naturschutzgesetze des Bundes und des freistaates Sachsen verstoßen. Die endgültigen Ergebnisse werden Anfang August erwartet.
Nach erfolgter Anpassung der Planungsunterlagen werden diese in einer Teilnehmerversammlung vorgestellt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, den Wege- und Gewässerplan noch in diesem Jahr zur Genehmigung bei der Oberen Flurbereinigungsbehörde einzureichen.
Hier können Sie sich eine Übersicht des Flurbereinigungsgebietes mit Luftbild ansehen. Die Karte zum Entwurf des Wege- und Gewässerplanes können Sie ebenfalls schon jetzt in Augenschein nehmen.
Was bisher geschah...
Der Vorstand hat seine Tätigkeit aufgenommen und befasst sich derzeit mit den Abstimmungen zum Ausbau und der strukturellen Entwicklung im Verfahrensgebiet. Der Entwurf des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach § 41 FlurbG) soll in einer Teilnehmerversammlung vorgestellt und diskutiert werden, wobei eigene Ideen der Teilnehmer ausdrücklich erwünscht sind.
In diesem Jahr wird es nach gegenwärtigem Bearbeitungsstand keine weiteren Arbeiten zum Aufstellen des Planes nach § 41 FlurbG geben.
Grund dafür ist die Forderung der unteren Naturschutzbehörde für ein Artenschutzgutachten im Bereich des Schafsweges sowie im Bereich des Radener Weges. Das Gutachten wird etwa 13 Monate in Anspruch nehmen und soll die Bedenken hinsichtlich der Gefährdung von geschützten Arten entsprechend SächsNatSchG klären.
Nach Vorliegen der Planung wird diese der Oberen Flurbereinigungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt und anschließend hier veröffentlicht.
Flurbereinigung:
Für die meisten Menschen, die davon das erste Mal hören, klingt das Ganze wie ein Buch mit sieben Siegeln.
Viele sind als Betroffene in den letzten Jahren mit der Flurbereinigung in Berührung gekommen. So werden bzw. wurden in den Feldfluren landwirtschaftliche Wege so ausgebaut, dass sowohl der landwirtschaftliche Verkehr diese gut nutzen kann, aber auch Radfahrer bequemer fahren können. Auch wurden in den Ortslagen Vermessungen einschließlich dem Setzen neuer Grenzsteine durchgeführt, konnten das Dorf verschönernde Investitionen und Anpflanzungen getätigt werden. So mancher Landnutzungskonflikt wurde zwischen den Beteiligten geklärt oder befindet sich auf dem Lösungsweg. Selbst der Straßenausbau wird von Mitarbeitern der Flurneuordnung begleitet.
Von diesen positiven Aspekten der Flurbereinigung sollen alle Eigentümer in den Gemarkungen und ggf. auch einiger Randbereiche profitieren. Das Landratsamt Meißen, Sachgebiet Flurneuordnung, leitet dabei das jeweilige Flurbereinigungsverfahren.
Hauptziele der Flurbereinigung sind eine flächendeckende Neuordnung einschließlich Vermessung der Grundstücke (überwiegend in der Feldflur), eine Verbesserung der Erschließung der Flurstücke, die Umsetzung von landschaftsgestaltenden und bodenverbessernden Maßnahmen sowie eine allgemeine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Flurbereinigungsgebiet sein. Um diese relativ allgemeinverbindlichen Ziele mit Leben zu erfüllen, wurde in einem Arbeitskreis aus aktiven Bürgern und der Gemeinde das Flurbereinigungsgebiet sowie mögliche oder notwendige Pflanz- und Baumaßnahmen, Erosionsschutz- und Gewässerrenaturierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Aber auch alle Anderen, die Landeigentum im Flurbereinigungsgebiet haben, haben sich im Laufe des Verfahrens mit ihren Vorstellungen und Wünschen gestalterisch eingebracht. Das Verfahren soll schließlich für jeden Teilnehmer einen Nutzen herbeiführen.