Aktuelle Informationen
Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Obere Flurbereinigungsbehörde, hat am 15.01.2025 die Ausführungsanordnung nach § 61 FlurbG erlassen.
Der Flurbereinigungsplan vom 22.02.2023 mit den Nachträgen vom 22.05.2024, 07.10.2024 und 13.11.2024 ist am 18.12.2024 unanfechtabar geworden.
Der neue Rechtszustand tritt mit Wirkung vom 01.04.2025 an die Stelle des bisherigen Rechtszustands.