Teilnehmergemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 260251 |
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angeordnet am: | 14.03.2005 |
Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Unternehmensträger: | Landesamt für Straßenbau und Verkehr |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Schöpstal, Neißeaue und Görlitz |
umfasste Gemarkung(en): | Groß Krauscha Flur 5, 6 und 8; Kunnersdorf Flur 1, 3, 4 und 9; Ludwigsdorf Flur 6 und 7 |
Größe: | 884 ha |
Anzahl Besitzstände: | 171 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 73 T€ |
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Finanzierung und Zuschuss: | 100% Kostenbeteiligung Dritter (Kostenübernahme durch den Unternehmensträger) |
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Straßenbauamt Bautzen als untere Straßenbaubehörde des Freistaates Sachsen hat die Realisierung des Straßenbauvorhabens „S 127 Verlegung östlich Kunnersdorf zwischen NK 4755014 und NK 4756008, Bau-km 0+0000,000 bis 8+111,983" geplant. Die Baumaßnahme „S 127 Verlegung östlich Kunnersdorf" erwies sich als notwendig, da die Region nördlich von Görlitz im grenznahen Raum nur unzureichend an das überörtliche Straßennetz (BAB A 4 und B 115) und an das Oberzentrum Görlitz angebunden war. Der hauptsächlich innerörtliche Verlauf der „S 127 alt" verbunden mit zu geringen Fahrbahnquerschnitten, einer ungünstigen Linienführung und größtenteils fehlenden Gehwegen rechtfertigten die Maßnahme. Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 01.02.2005 den Plan für dieses Straßenbauvorhaben festgestellt.
Auf Anregung des Straßenbauamtes Bautzen hat das Regierungspräsidium Dresden als zuständige Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 16. April 2004 beim Staatlichen Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz den Antrag auf Einleitung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens gestellt.
Durch den Straßenneubau S 127 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen bzw. durch veränderte Zuwegung Mehrwege für die Bewirtschafter. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der S 127 lassen sich durch die Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.
Der Zweck des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG ist:
- das für den Neubau der „S 127 Verlegung östlich Kunnersdorf" benötigte Land (einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) bereitzustellen,
- die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
- die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
- die durch die Zerschneidung entstehende Zersplittung der Grundstücke zu minimieren,
- die Minimierung der durch die Neubaumaßnahmen zu erwartenden Nachteile für die Landeskultur.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Herr Adrian Werner, Vorsitzender der TG | Herr Thomas Hillmann, Stellvertreter |
Herr Bernd Kalkbrenner | Frau Ulrike Diener |
Herr Michael Simon | Herr Ewald Ernst |
Herr Frank Müller | |
Herr Reiner Forker |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Georgewitzer Str. 42
02708 Löbau
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Postfach 300152
02806 Görlitz
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Adrian Werner
Teilnehmergemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Postfach 300152
02806 Görlitz
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: