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    Teilnehmer­gemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 260251
    angeordnet am: 14.03.2005
    Verfahrensart: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
    Unternehmensträger: Landesamt für Straßenbau und Verkehr
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Schöpstal, Neißeaue und Görlitz
    umfasste Gemarkung(en): Groß Krauscha Flur 5, 6 und 8; Kunnersdorf Flur 1, 3, 4 und 9; Ludwigsdorf Flur 6 und 7
    Größe: 884 ha
    Anzahl Besitzstände: 171
    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: 73 T€
    Finanzierung und Zuschuss: 100% Kostenbeteiligung Dritter
    (Kostenübernahme durch den Unternehmensträger)

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Das Straßenbauamt Bautzen als untere Straßenbaubehörde des Freistaates Sachsen hat die Realisierung des Straßenbauvorhabens „S 127 Verlegung östlich Kunnersdorf zwischen NK 4755014 und NK 4756008, Bau-km 0+0000,000 bis 8+111,983" geplant. Die Baumaßnahme „S 127 Verlegung östlich Kunnersdorf" erwies sich als notwendig, da die Region nördlich von Görlitz im grenznahen Raum nur unzureichend an das überörtliche Straßennetz (BAB A 4 und B 115) und an das Oberzentrum Görlitz angebunden war. Der hauptsächlich innerörtliche Verlauf der „S 127 alt" verbunden mit zu geringen Fahrbahnquerschnitten, einer ungünstigen Linienführung und größtenteils fehlenden Gehwegen rechtfertigten die Maßnahme. Das Regierungspräsidium Dresden hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 01.02.2005 den Plan für dieses Straßenbauvorhaben festgestellt.

    Auf Anregung des Straßenbauamtes Bautzen hat das Regierungspräsidium Dresden als zuständige Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 16. April 2004 beim Staatlichen Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz den Antrag auf Einleitung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens gestellt.

    Durch den Straßenneubau S 127 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen bzw. durch veränderte Zuwegung Mehrwege für die Bewirtschafter. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der S 127 lassen sich durch die Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.

    Der Zweck des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG ist:

    • das für den Neubau der „S 127 Verlegung östlich Kunnersdorf" benötigte Land (einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) bereitzustellen,
    • die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
    • die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
    • die durch die Zerschneidung entstehende Zersplittung der Grundstücke zu minimieren,
    • die Minimierung der durch die Neubaumaßnahmen zu erwartenden Nachteile für die Landeskultur.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Adrian Werner, Vorsitzender der TGHerr Thomas Hillmann, Stellvertreter
     
    Herr Bernd Kalkbrenner Frau Ulrike Diener
    Herr Michael Simon Herr Ewald Ernst
    Herr Frank Müller
    Herr Reiner Forker

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Adrian Werner
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03581) 663 3630
    Email: adrian.werner(at)kreis-gr.de

    Herr Thomas Hillmann
    Stellvertreter des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03581) 663 3632
    Email: Thomas.Hillmann(at)kreis-gr.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd
    beim Landratsamt Görlitz
    Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
    Georgewitzer Str. 42
    02708 Löbau


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft S 127 – Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd
    beim Landratsamt Görlitz
    Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
    Postfach 300152
    02806 Görlitz

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
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