aktueller Verfahrensstand
Der Flurbereinigungsplan Reichwalde wurde den Beteiligten 2019 bekanntgegeben. Im Sommer und Herbst 2018 wurden die Neupunkte – soweit abmarkungspflichtig – in die Örtlichkeit übertragen. Die Grenzpunkte werden erst mit Bestandskraft des Flurbereinigungsplans rechtswirksam. Zur Zeit wird der 1. Nachtrag zum Flurbereinigungsplan erarbeitet und voraussichtlich 2021 bekanntgegeben. Der Nachtrag wird den Beteiligten bekanntgegeben, die von Änderungen betroffen sind.
Die Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans wird folgendermaßen ablaufen:
Jeder Beteiligte, dem für seine Einlagegrundstücke oder für erworbene Abfindungsansprüche Land zugeteilt wird, erhält persönlich ein Bekanntgabeschreiben zugestellt. In dem Bekanntgabeschreiben wird auf die 1-monatige Auslage des Flurbereinigungsplans in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. hingewiesen. Zudem erhält der Beteiligte einen ihn betreffenden Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, eine Einladung zu einer Teilnehmerversammlung, in der der Flurbereinigungsplan vorgestellt wird sowie eine Ladung zu einem Anhörungstermin. Diese Termine müssen nicht zwingend wahrgenommen werden. Individuelle Auskünfte werden nur im Anhörungstermin, nicht in der Teilnehmerversammlung erteilt. Das Bekanntgabeschreiben schließt mit einer Rechtsbehelfsbelehrung.
Wie geht es nach der Planbekanntgabe weiter, wann ist das Verfahren endgültig abgeschlossen?
Damit der Flurbereinigungsplan ausgeführt werden kann, muss er bestandskräftig werden. Das heißt, alle eventuellen Widersprüche bzw. Klagen gegen den Flurbereinigungsplan müssen entschieden sein. Aufgrund bisheriger Erfahrungen geht die Teilnehmergemeinschaft davon aus, dass zwischen Planbekanntgabe und Bestandskraft etwa zwei Jahre vergehen werden. Sollte es allerdings zu Klagen vor dem Flurbereinigungsgericht kommen, wird es länger dauern.
Nach der Ausführung des Flurbereinigungsplans wird die Berichtigung der öffentlichen Bücher beantragt. Parallel dazu werden die endgültigen Flurbereinigungsbeiträge (unter Verrechnung der geleisteten Vorschüsse) eingehoben. Die Berichtigung der öffentlichen Bücher und die Schlussbeitragseinhebung werden ebenfalls rund zwei Jahre dauern, vorausgesetzt, die Beitragsbescheide werden nicht beklagt. Die Schlussfeststellung, die das Flurbereinigungsverfahren endgültig abschließt, ist demnach frühestens Ende 2024 zu erwarten.