Maßnahmen
Wege- und Gewässerplan
Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) wird vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen.
Der Plan enthält Karten, Pläne, einen Erläuterungsbericht, einen Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis) sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.
Bodenordnung
Neben den Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes werden des Weiteren vor allem Bodenordnungsmaßnahmen durchgeführt, unter anderem
- Zusammenlegung von Grundstücken
- zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke nach Lage, Form und Größe
- Neuvermessung einschließlich Abmarkung
- Klärung und Sicherung des Eigentums am Boden, an Gebäuden und Anlagen sowie an Rechten daran
- Bereinigung und Aktualisierung von Kataster und Grundbuch
Ausführungsstand
Im Jahr 2025 wurde der "Mastenweg 1. Bauabschnitt" ausgebaut. Auf einer Länge von rund einem Kilometer wurde die Fahrbahn grundlegend erneuert und auf 3,5 Meter verbreitert. Der Ausbau umfasst den Abschnitt vom bereits in Niederzwönitz bis zur Gemarkungsgrenze ausgebauten Pflasterweg bis zur Kreuzung Scheithauerweg. Die weiteren Bauabschnitte 2 und 3 des Mastenweges folgen in den nächsten Jahren.