Aktuelle Informationen
Die letzte Teilnehmerversammlung fand am Dienstag, den 28.10.2025 statt. In der Versammlung wurde der Neugestaltungsentwurf erläutert und die Teilnehmer über den Stand des Flurbereinigungsverfahren und die nächsten Verfahrenschritte infomiert.
Der Landabzug nach § 47 FlurbG beträgt 0,2 % und ist damit geringer als die Neuvermessungsdifferenz.