Aktuelle Informationen
Jeder Teilnehmer bzw. Bevollmächtigte hat seinen Auszug aus dem Neugestaltungsentwurf Anfang Oktober 2025 erhalten. Es bestand die Möglichkeit, eventuelle Einwendungen bis zum 21.11.2025 zu äußern. Aktuell werden die vorgebrachten Einwendungen geprüft.
Die letzte Teilnehmerversammlung fand am Dienstag, den 28.10.2025 statt. In der Versammlung wurden der Neugestaltungsentwurf erläutert und die Teilnehmer über den Stand des Flurbereinigungsverfahren und die nächsten Verfahrenschritte infomiert.
Der Landabzug nach § 47 FlurbG beträgt 0,2 % und ist damit geringer als die Neuvermessungsdifferenz.