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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250211
    angeordnet am: 10.03.2004
    Verfahrensart: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
    Unternehmensträger: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Meißen
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Stadt Elstra; Burkau; Panschwitz-Kuckau
    umfasste Gemarkung(en): Gödlau, Elstra, Kriepitz, Prietitz, Kindisch, Rauschwitz; Burkau; Säuritz
    Größe: 670 ha
    Anzahl Besitzstände: 239

      Finanzierung

    Finanzierung und Zuschuss: Ausführungskosten 457 T€, Zuschuss 362 T€, Kostenbeteiligung Unternehmensträger 9,5 T€ (Stand 2016), 83 % Zuschuss, keine Kosten für die Teilnehmer

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Der vordringliche Bedarf des Neubaus der S 102 ist im Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr Sachsen von 1999 festgeschrieben. Mit dieser Straßenneubaumaßnahme werden Netzlücken geschlossen und insbesondere stark frequentierte Orte, insbesondere die Stadt Elstra, vom Durchgangsverkehr entlastet. Der S 102 Neubau ist eine Verkehrsverbindung von der Staats-straße S 100 zur Autobahn A 4. Gemäß Landesentwicklungsplan wird die S 102 nach ihrer Funktion in die Verbindungsfunktionsstufe 2, überregionale / regionale Verbindungen (Verbindungen von Mittel- zu Oberzentren sowie zwischen benachbarten Mittelzentren), eingeordnet.

    Ein Planfeststellungsverfahren wurde durch das Regierungspräsidium Dresden im April 2003 eingeleitet.

    Die Trasse der neuen Staatstraße S 102 zerschneidet große zusammenhängend bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen und unterbricht Verbindungswege. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksformen und -größen. Die Grundstückserschließung ist zum Teil nicht mehr gewährleistet. Für die betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücksbewirtschafter bedingen diese Fakten erhebliche Eingriffe in das Eigentum sowie in die vorhandene Agrarstruktur.

    Zweck des Neuordnungsverfahrens ist:

    • das für den Neubau der S 102 benötigte Land bereitzustellen,
    • die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
    • die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
    • die durch die Zerschneidung entstehende Splitterung der Grundstücke zu minimieren,
    • die durch das Unternehmen zu erwartenden Beeinträchtigungen zu verringern,
    • Land für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft (Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen) bereitzustellen.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Frau Katrin Thiem, Vorstandsvorsitzende Herr Joachim Zschiesche, Stellvertreter
     

    Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.


      Kontakt

    Ansprechpartner

    Frau Katrin Thiem
    Vorstandsvorsitzende

    Telefon: (03591) 5251 62435
    Email: Katrin.Thiem(at)lra-bautzen.de

    Herr Joachim Zschiesche
    Stellvertreter der Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03591) 5251 62410
    Email: Joachim.Zschiesche(at)lra-bautzen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

    Vorstandsvorsitzende Frau Katrin Thiem
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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