Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250211 |
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angeordnet am: | 10.03.2004 |
Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Unternehmensträger: | Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Meißen |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Stadt Elstra; Burkau; Panschwitz-Kuckau |
umfasste Gemarkung(en): | Gödlau, Elstra, Kriepitz, Prietitz, Kindisch, Rauschwitz; Burkau; Säuritz |
Größe: | 670 ha |
Anzahl Besitzstände: | 239 |
Finanzierung
Finanzierung und Zuschuss: | Ausführungskosten 457 T€, Zuschuss 362 T€, Kostenbeteiligung Unternehmensträger 9,5 T€ (Stand 2016), 83 % Zuschuss, keine Kosten für die Teilnehmer |
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Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Der vordringliche Bedarf des Neubaus der S 102 ist im Fachlichen Entwicklungsplan Verkehr Sachsen von 1999 festgeschrieben. Mit dieser Straßenneubaumaßnahme werden Netzlücken geschlossen und insbesondere stark frequentierte Orte, insbesondere die Stadt Elstra, vom Durchgangsverkehr entlastet. Der S 102 Neubau ist eine Verkehrsverbindung von der Staats-straße S 100 zur Autobahn A 4. Gemäß Landesentwicklungsplan wird die S 102 nach ihrer Funktion in die Verbindungsfunktionsstufe 2, überregionale / regionale Verbindungen (Verbindungen von Mittel- zu Oberzentren sowie zwischen benachbarten Mittelzentren), eingeordnet.
Ein Planfeststellungsverfahren wurde durch das Regierungspräsidium Dresden im April 2003 eingeleitet.
Die Trasse der neuen Staatstraße S 102 zerschneidet große zusammenhängend bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen und unterbricht Verbindungswege. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksformen und -größen. Die Grundstückserschließung ist zum Teil nicht mehr gewährleistet. Für die betroffenen Grundstückseigentümer und Grundstücksbewirtschafter bedingen diese Fakten erhebliche Eingriffe in das Eigentum sowie in die vorhandene Agrarstruktur.
Zweck des Neuordnungsverfahrens ist:
- das für den Neubau der S 102 benötigte Land bereitzustellen,
- die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
- die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
- die durch die Zerschneidung entstehende Splitterung der Grundstücke zu minimieren,
- die durch das Unternehmen zu erwartenden Beeinträchtigungen zu verringern,
- Land für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft (Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen) bereitzustellen.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Frau Katrin Thiem, Vorstandsvorsitzende | Herr Joachim Zschiesche, Stellvertreter |
Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Kontakt
Ansprechpartner
Frau Katrin Thiem
Vorstandsvorsitzende
Telefon: (03591) 5251 62435
Email:
Herr Joachim Zschiesche
Stellvertreter der Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03591) 5251 62410
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Vorstandsvorsitzende Frau Katrin Thiem
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 Elstra erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: