Aktuelle Informationen
Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Es wurde am 22.04.2024 mitgeteilt, dass die Berichtigung des Liegenschaftskatasters abgeschlossen ist.
Eintritt neuer Rechtszustand
Am 15.02.2024 ist der im Flurbereinigungsplan vom 30.03.2023, geändert durch Nachtrag 1 vom 22.08.2023 vorgesehene neue Rechtszustand für das gesamte Flurbereinigungsgebiet an die Stelle des bisherigen getreten. Ab jetzt können rechtswirksame Verfügungen nur noch über die neuen Grundstücke getroffen werden.
Mit Eintritt des neuen Rechtszustandes sind sowohl das Liegenschaftskataster als auch das Grundbuch unrichtig geworden. Die Behörden wurden deshalb am 21.02.2024 ersucht, die öffentlichen Bücher (Liegenschaftskataster, Grundbuch) zu berichtigen.
Bis zum Zeitpunkt der Berichtigung der öffentlichen Bücher zeigen diese weiterhin den alten Stand. Wir werden Sie hier informieren, wenn die Bücher berichtigt sind.
Ausführungsanordnung
Am 17.11.2023 hat die obere Flurbereinigungsbehörde die Ausführung des Flurbereinigungsplanes vom 30.03.2023, geändert durch den Nachtrag 1 vom 22.08.2023 angeordnet und dabei bestimmt, dass der neue Rechtszustand am 15.02.2024 an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes tritt. Die Ausführungsanordnung kann hier eingesehen werden.
Endgültiger Beitrag nach § 19 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Von den Teilnehmern werden im Flurbereinigungsverfahren keine Beiträge nach §19 FlurbG erhoben.
Übersicht Neueinteilung
Zur Übersicht über die aktuelle Neueinteilung können Sie nachfolgende Karte einsehen.