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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung Knappenrode


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250231
    angeordnet am: 02.08.2004
    Verfahrensart: Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Lohsa, Hoyerswerda Stadt
    umfasste Gemarkung(en): Koblenz Flur 5, Lohsa Flur 3, Weißkollm Flur 5, Weißkollm Flur 6, Knappenrode Flur 1, Knappenrode Flur 2, Knappenrode Flur 3
    Größe: 447 ha
    Anzahl Besitzstände: 18
    Finanzierung und Zuschuss: Ausführungskosten: Zuschuss 90% + Eigenleistung der TG 10%,
    Aufklärungssumme: Eigenanteil der Teilnehmer max. 25 €/ha

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Seit circa der Jahrhundertwende wurde in der Lausitz in verschiedenen Tagebauen Braunkohle abgebaut. Diese Abbaugebiete werden heute als das "Lausitzer Revier" bezeichnet. Es erstreckt sich überwiegend zusammenhängend auf Flächen im nördlichen Bereich des Freistaates Sachsen und südlichen Teilen des Landes Brandenburg. Der Kohleabbau führte zu einer erheblichen Deformation der Erdoberfläche. Auf sächsischem Territorium sind davon Gebiete z. B. der Tagebaue Bärwalde, Nochten, Lohsa/Dreiweibern, Scheibe, Burghammer, Spreetal/Bluno, Skado/Koschen, Laubusch/Kortitzmühle, Berzdorf und Olbersdorf betroffen. Die Kohleförderung führte zur Absenkung des Grundwassers, zur Umverlegung von Gewässern und der Veränderung der Vorflut. Straßen, Bahnanlagen und Wege, die der Erschließung oder Erreichbarkeit dienten, entfielen ganz oder wurden umverlegt. Durch die Wende im Jahr 1990 wurde in den Folgejahren in fast allen Tagebauen die Kohleförderung eingestellt. Hinterlassen wurde eine Landschaft, die wenig oder nicht mehr nutzbar war.
    Der Bund stellte sich der Aufgabe, sich diesen Hinterlassenschaften anzunehmen. Dazu schuf der Bund 1994 die "Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH" (LMBV) mit Sitz in Berlin.

    Der Bund hat der LMBV z. B. die Aufgaben übertragen,

    • diese hinterlassenen Landschaften und Liegenschaften neu zu gestalten und zwar so, dass sich Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Tourismus neu ansiedeln und entwickeln kann,
    • Maßnahmen zum Naturschutz und der Landespflege durchzuführen,
    • die entsprechenden Planungen der zukünftigen Nutzung in Zusammenarbeit der LMBV, mit den Bundesländern, den Kommunen und den Investoren durchzuführen und
    • anschließend die Vermarktung der Liegenschaften durchzusetzen.

    Die Abbaugebiete wurden mit der Übertragung dieser Aufgaben an die LMBV jetzt Sanierungsgebiete. Zum Einen musste die hinterlassene Erdoberfläche durch Sanierungsmaßnahmen wieder nutzbar gemacht werden; zum Anderen müssen die hinterlassenen Kataster- u. Eigentumsverhältnisse aufgearbeitet werden und durch neue mit der künftigen Nutzung überein-stimmende, zweckgerechte Kataster- und Eigentumsverhältnisse verändert oder ersetzt werden.

    Die neuen zweckgerechten Kataster- und Eigentumsverhältnisse lassen sich durch Maßnahmen der Ländlichen Neuordnung auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes am effektivsten herstellen. Dazu vereinbarten der Freistaat Sachsen und die LMBV im Juli 2001 in einer Rahmenvereinbarung Regelungen zur Durchführung von vereinfachten Neuordnungsverfahren in Sanierungsgebieten der LMBV. In dieser Vereinbarung sind 12 vereinfachte Neuordnungsverfahren enthalten. Die Gesamtfläche, die in etwa der Neuordnung unterliegt, beträgt fast 18.000 ha. Die LMBV beteiligt sich an den Verfahrenskosten.

    Die überwiegende Anzahl der Verfahren ist bereits durch Beschluss des Staatlichen Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE Kamenz) bestandskräftig angeordnet. Die Neuordnungsgebiete wurden durch die LMBV in Zusammenarbeit mit dem ALE Kamenz sachgerecht von den übrigen Gebieten abgegrenzt.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Knappenrode setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Frau Katrin Thiem, Vorstandsvorsitzende Herr Nico Lüdtke, Stellvertreter
     

    Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.


      Kontakt

    Ansprechpartner

    Frau Katrin Thiem
    Vorstandsvorsitzende

    Telefon: (03591) 5251 62435
    Email: Katrin.Thiem(at)lra-bautzen.de

    Herr Nico Lüdtke
    Stellvertreter der Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03591) 5251-62430
    Email: Nico.Luedtke(at)lra-bautzen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Knappenrode
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Knappenrode
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Macherstraße 55
    01917 Kamenz

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
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