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    Teilnehmer­gemeinschaft Niederfrohna


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 240011
    angeordnet am: 05.09.1996
    Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Niederfrohna
    umfasste Gemarkung(en): Niederfrohna und Mittelfrohna
    Größe: 472 ha
    Anzahl Besitzstände: 115
    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: 1.452.000 €, Förderung 90%

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Auszug aus dem Anordnungsbeschluss zum Zeitpunkt der Anordnung:

    Zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung und zur Durchführung der Dorferneuerung wird nach §§ 1, 4 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - die Flurbereinigung Niederfrohna angeordnet.

    Ziele und Möglichkeiten der Ländlichen Neuordnung:

    • Neuordnung der Flur und Erschließung durch Anlage und Ausbau eines zweckmäßigen Wegenetzes
    • Regelung des Wasserhaushaltes -soweit erforderlich und zweckmäßig-
    • Durchführung bodenverbessernder Maßnahmen
    • Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft
    • Erhaltung und Sicherung der Kulturlandschaft
    • Verkehrserschließung
    • Neuordnung des ländlichen Raumes
    • Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
    • Durchführung von Maßnahmen der Dorferneuerung

    Hinweis:

    Die Bearbeitung des Verfahrens wurde von 2002 bis 2012 weitestgehend ausgesetzt, um Überschneidungen mit dem Neubau der A72 (Abschnitt Chemnitz-Penig) im Zeitraum des Planfeststellungsverfahrens, Ausbaus und der Schlussvermessung zu vermeiden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Frau Kathrin Leberecht, Vorsitzende der TGHerr Thomas Stangl, Stellvertreter
     
    Herr Jörg Lindner Herr Carsten Uhlmann
    Herr Gunter Maier Herr Siegfried Wagner
    Herr Reinhard Arndt Frau Annett Uhlemann
    Herr Frank Bernhard Herr Reingard Pieper

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Frau Kathrin Leberecht
    Vorsitzende der TG

    Telefon: (0375) 4402 25630
    Email: Kathrin.Leberecht(at)landkreis-zwickau.de

    Herr Thomas Stangl
    Stellvertreter der Vorsitzenden der TG

    Telefon: (0375) 4402 25632
    Email: Thomas.Stangl(at)landkreis-zwickau.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna
    beim Landratsamt Zwickau
    Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung
    Gerhart-Hauptmann-Weg 2
    08371 Glauchau


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Niederfrohna
    beim Landratsamt Zwickau
    Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung
    Postfach 100176
    08067 Zwickau

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
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