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    Teilnehmer­gemeinschaft Landwüst - Wirtsberg


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 230131
    angeordnet am: 05.02.2010
    Verfahrensart: Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Markneukirchen, Stadt
    umfasste Gemarkung(en): Landwüst
    Größe: 46 ha
    Anzahl Besitzstände: 46

      Finanzierung

    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: 541 Tsd. €
    Finanzierung und Zuschuss: 426 Tsd. € Zuschuss (rd. 79 %) und 115 Tsd. € Eigenleistungsanteil der TG (rd. 21 %)
    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Auszug aus dem Anordnungsbeschluss zum Zeitpunkt der Anordnung:

    Zur gezielten Umsetzung von Dorfentwicklungsmaßnahmen und von Maßnahmen zur Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung und der Gestaltung des Orts- und Land­schaftsbildes wird nach § 86 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 mit der jeweils zuletzt gültigen Änderung die Flurbereinigung Landwüst - Wirtsberg an­geordnet.

    Im Neuordnungsgebiet liegen folgende Defizite vor:

    • Überbauungen und Nichteinhaltung von Abstandsflächen bzw. Mindestanforderungen zum Brandschutz
    • enge Hofeinfahrten, die dem Stand der Technik nicht entsprechen
    • mangelhafte öffentliche Erschließung der Grundstücke - Zufahrtswege überwiegend auf Privatland (nur selten Wegerechte)
    • öffentliche Anlagen wie der Aussichtsturm am Wirtsberg befinden sich auf Privatland
    • Rechte (Wasserentnahmerechte, Wasserleitungs- und –ableitungsrechte sind unzureichend gesichert - bei ehemals volkseigenen Grundstücken gelöscht)
    • Grenzverlauf und Form der Grundstücke ermöglichen keine zweckmäßige Verwertung

    Verfahrensziele sind insbesondere:

    • die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes,
    • die Regelung der Eigentumsverhältnisse und Sicherung des Eigentums in der Ortslage,
    • Anlage und Ausbau von gemeinschaftlichen Anlagen zur Erschließung der Grundstücke,
    • die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftspflege/ des Bodenschutzes

    Durch die Bodenordnung sollen die Flächen so ausgetauscht werden, dass über ein öffentliches Wegenetz alle Grundstücke erschlossen werden. Die jeweiligen neuen Flurstücke sollen so geformt sein, dass Maßnahmen der Dorferneuerung und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes ermöglicht werden. Damit wird die Verwertung der Grundstücke deutlich verbessert und die Verkehrswerte steigen.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Landwüst - Wirtsberg setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Frau Katrin Weller, Vorstandsvorsitzende Herr Martin Kaselow, Stellvertreter
    Frau Ilona Hofmann, Stellvertreterin
     

    Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.


      Kontakt

    Ansprechpartner

    Frau Katrin Weller
    Vorstandsvorsitzende

    Telefon: (03741) 300 1947
    Email: Weller.Katrin@vogtlandkreis

    Herr Martin Kaselow
    Stellvertreter der Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03741) 300 1958
    Email: Kaselow.Martin(at)vogtlandkreis.de

    Frau Ilona Hofmann
    Stellvertreterin der Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03741) 300 1959
    Email: Hofmann.Ilona(at)vogtlandkreis.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Landwüst - Wirtsberg
    beim Landratsamt Vogtlandkreis
    Postplatz 5
    08523 Plauen



      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Landwüst - Wirtsberg, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

    Vorstandsvorsitzende Frau Katrin Weller
    Teilnehmergemeinschaft Landwüst - Wirtsberg
    beim Landratsamt Vogtlandkreis


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Landwüst - Wirtsberg erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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