Teilnehmergemeinschaft Süptitz
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 300571 |
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angeordnet am: | 10.07.2012 |
Verfahrensart: | Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Gemeinde Dreiheide |
umfasste Gemarkung(en): | Süptitz, Großwig, Gräfendorf, Roitzsch |
Größe: | 1.161 ha |
Anzahl Besitzstände: | 757 |
Finanzierung und Zuschuss: | 85% Förderung |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Die im Verfahrensgebiet befindlichen landwirtschaftlichen Flächen unterliegen zum Teil erheblichen
Überschwemmungs- und Vernässungsgefahren.
Der Wasser- und Bodenverband Torgau ist örtlich zuständig für den Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau von Gewässern sowie zur Durchführung von Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung und zum Schutz vor Hochwasser unter Berücksichtigung der großflächig vorhandenen Drainagesysteme. Im Rahmen des Neuordnungsverfahrens kann die Umsetzung derartiger Maßnahmen bodenordnerisch unterstützt werden. Darüber hinaus soll durch geeignete Maßnahmen innerhalb der Flurbereinigung, insbesondere durch den Ausbau der vorhandenen Gräben, die Überschwemmungs- und Erosionsgefahr gemindert sowie die Vorflutwirkung verbessert werden.
Gleichermaßen stellt die Winderosion ein erhebliches Problem für die Landwirtschaft im Neuordnungsgebiet dar. Durch Schaffung von Feldgehölzen, Wegebegleitgrün und Uferbepflanzungen entlang von Fließgewässern wird ein wesentlicher Beitrag zur Minderung der Winderosion geleistet. Eine Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Winderosion kann von der Planung über die Durchführung bis zur eigentumsrechtlichen Regelung im Verfahren vollständig erfolgen.
Des Weiteren besteht im Neuordnungsgebiet oft keine Übereinstimmung zwischen dem grundbuchrechtlichen Eigentum und der tatsächlichen Bewirtschaftungsstruktur. Darüber hinaus ist das Grundeigentum teilweise zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Um die Verfügbarkeit des Grundeigentums wiederherzustellen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfahigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern, sind die Grundstücke neu zu ordnen. Sie sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet und zusammengelegt
werden.
In der im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Ortslage Süptitz besteht ein erheblicher bodenordnerischer Regelungsbedarf. Durch das Flurbereinigungsverfahren können Grundstückserschließungen gesichert, Grundstückszerschneidungen und Nutzungskonflikte insbesondere mit Verkehrsflächen und Überbauten beseitigt werden.
Das im Verfahrensgebiet vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz entspricht nicht den heutigen Erfordernissen.
Im Kataster ausgewiesene Wirtschaftswege sind durch die Großflächenbewirtschaftung teilweise in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Andererseits liegen neu gebaute öffentliche Wege teilweise auf privatem Grund, wie zum Beispiel der betonierte Weg in Richtung Zinna, und zerschneiden landwirtschaftlich genutzte Flurstücke. Durch eine zweckmäßige Bodenordnung sollen Nutzungs- und Eigentümerverhältnisse in Übereinstimmung gebracht werden.
Für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Feldflur sind der Ausbau und die Ergänzung des vorhandenen Wegenetzes dringend erforderlich. Die im Kataster noch in ihrem natürlichen Verlauf dargestellten Bäche sind teilweise begradigt und kanalisiert.
Die bestehenden unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse sind nur in einem Ländlichen Neuordnungsverfahren in Verbindung mit der Ausweisung eines ausreichenden und zweckmäßigen Wege-, Straßen- und Gewässernetzes neu zu ordnen und zu regeln.
Durch das angrenzende Flurbereinigungsverfahren Zinna besteht die Möglichkeit, durch gebietsübergreifende Maßnahmen einen zusätzlich erhöhten Nutzen der Maßnahmen zu erreichen.
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Erholungswert der Landschaft sollen durch geeignete Maßnahmen erhalten, wiederhergestellt und verbessert werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Süptitz setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Pascal Schäfer, Vorstandsvorsitzender | Frau Jeanette Bleisch, Stellvertreterin |
Herr Andreas Jahn, stellv. örtl. Beauftragter | Herr Peter Klepel |
Herr Gunter Pigorsch, örtlich Beauftragter | Frau Christine Uhlmann, stellv. Pflanzmeister |
Herr Manfred Sachse, Pflanzmeister | Herr lngbert Nitzsche, Wegebaumeister |
Herr Hans-Günter Scholz, stellv. Wegebaumeister | Herr Ulrich Blanke |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Pascal Schäfer
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03421) 758 3236
Email:
Frau Jeanette Bleisch
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03421) 758 3269
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Süptitz
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Dr. Belian-Straße 4-5
04838 Eilenburg
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Süptitz
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau