Teilnehmergemeinschaft Strelln
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 300181 |
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angeordnet am: | 12.07.2001 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Mockrehna und Doberschütz |
umfasste Gemarkung(en): | Strelln: Flur 1, 2, 3, 4, 5 Schöna: Flur 1 Mölbitz: Flur 1 Doberschütz: Flur 3 |
Größe: | 871 ha |
Anzahl Besitzstände: | 301 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 1,14 Mio. € |
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Finanzierung und Zuschuss: | 1,02 Mio. € Zuschuss (rund 89 %) und 0,12 Mio. € Eigenleistungsanteil der TG (rund 11 %) |
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Probleme eröffnen sich insbesondere durch die in der DDR mögliche Nutzung von Genossenschaftsflächen ohne eigentumsrechtliche Klärung. Durch die großflächige Bewirtschaftung wurden ehemals vorhandenen Wege und Gräben in die Bewirtschaftung einbezogen bzw. verlegt. Die ehemals vorhandene Erschließung vieler Grundstücke wurde auf diese Weise zerstört. Somit stimmen Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen nicht mehr überein.
Ein weiteres Problem stellt der in der Ortslage Strelln befindliche große unvermessene Hofraum dar.
Ziele des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung
Wesentliches Ziel der Flurneuordnung ist die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ländlichen Raum. Im Verfahren Strelln sollen eigentumsrechtliche Regelungen getroffen, die Besitzstruktur an die Bewirtschaftungsstruktur angeglichen werden und die erforderliche Erschließung für die Flurstücke gesichert werden. Des Weiteren sind landschaftsgestalterische Maßnahmen sowie Maßnahmen der Dorferneuerung vorgesehen.
Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse ist zur Stabilisierung der Wirtschaftsbetriebe zwingend erforderlich. Nur durch eine rechtlich gesicherte Zuwegung zu sämtlichen Flurstücken, bei gleichzeitig großzügiger Zusammenlegung momentan getrennter Flurstücke, ist sowohl für auf eigenem Boden wirtschaftende Landwirte, als auch für Pächter und Verpächter eine auf Dauer geordnete und geregelte Landwirtschaft möglich. Die Wiederherstellung der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Grundstücke, die Anpassung der Eigentumsstruktur an die veränderte Topographie sowie eine sinnvolle Verwertung der Flächen und die gleichzeitige Verbesserung der Agrarstruktur macht eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse notwendig.
Im Rahmen des Ländlichen Neuordnungsverfahrens kann die durch die Großflächenbewirtschaftung ausgeräumte Landschaft wieder durch entsprechende Neuanpflanzungen bereichert werden. Es ist dabei geboten, die Untergliederung der Schläge so zu gestalten, dass eine wirtschaftlich sinnvolle und rentable landwirtschaftliche Nutzung nach wie vor möglich ist. Maßnahmen des Naturschutzes sollen im Rahmen der Ländlichen Neuordnung unterstützt werden.
Die Untergliederung der Landschaft durch linienhafte Hecken verhindert die großflächige Erosion. Gleichzeitig bieten derartige Hecken Lebensraum für viele nützliche Tierarten. Dies ist die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Bodennutzung. Baumreihen sind vor allem für den Biotopenverbund von großer Bedeutung und erhöhen neben ästhetischen Gründen auch die Erholungsfunktion der Landschaft. Sie bieten weiterhin wirksamen Schutz gegen Winderosionen und Immissionen.
Das Wegenetz im Verfahrensgebiet soll entsprechend den Erfordernissen hergestellt und in das vorhandene Wegenetz eingebunden werden. Dabei sind die Anforderungen an die auszubauenden Wege mit den geltenden Richtlinien für den ländlichen Wegebau abzustimmen.
Die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Gräben und der Vorflut soll sichergestellt werden. Die Probleme der Oberflächenentwässerung im nordöstlichen Teil des Verfahrensgebietes sollen gelöst werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Strelln setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Udo Friebel, Vorstandsvorsitzender | Herr Jörg Morstein, Stellvertreter |
Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Udo Friebel
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03421) 758 3244
Email:
Herr Jörg Morstein
Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03421) 758 3249
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Strelln
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Dr. Belian-Straße 4-5
04838 Eilenburg
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Strelln
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Udo Friebel
Teilnehmergemeinschaft Strelln
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Strelln erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: