• Verband für Ländliche Neuordnung SachsenVLN Sachsen
    • Home
    • Über uns
      • Ansprechpartner
      • Aufgaben
      • Satzung
      • Vorstand
    • Landkreise
      • Stadt Dresden
      • Stadt Leipzig
      • Bautzen
      • Erzgebirgskreis
      • Görlitz
      • Leipzig
      • Meißen
      • Mittelsachsen
      • Nordsachsen
      • Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
      • Vogtlandkreis
      • Zwickau
    • Dokumente
      • Vorlagen / Formulare
      • Satzungen / Ordnungen
      • Vorstandssitzungen
      • Mitgliederversammlung
      • Mitgliederrundschreiben
      • Fachinformationen
      • Newsletter
    • Gesetze/Links
      • FlurbG
      • AGFlurbG
      • BodSchätzG
      • LwAnpG
      • RL ILE/2014
      • BTG e.V.
      • ARGE-LE
      • SMR
      • LfULG

    TG Brünlos

    Erzgebirgskreis

    TG Reichenbach-Falken

    Landkreis Zwickau

    TG Grumbach

    Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

    TG Rammenau

    Landkreis Bautzen

    TG Kleinbobritzsch

    Landkreis Mittelsachsen

    TG Prausitz

    Landkreis Meißen

    TG Oberlauterbach

    Vogtlandkreis

    TG Beiersdorf

    Landkreis Görlitz

    TG Gnaschwitz

    Landkreis Bautzen

    TG Kurort Gohrisch

    Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

    TG Königswalde

    Erzgebirgskreis

    TG Liebenau

    Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

    TG Wehrsdorf

    Landkreis Bautzen

    1. Home
    2. Landkreise
    3. Nordsachsen
    4. Strelln

      • als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Bodenordnung (m/w/d) im Landratsamt Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung / Sachgebiet Bodenordnung Nord

     

    • Verfahrensdaten
    • Übersichtskarte
    • Verfahrensziele
    • Vorstand
    • Ansprechpartner

    Teilnehmer­gemeinschaft Strelln


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 300181
    angeordnet am: 12.07.2001
    Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Mockrehna und Doberschütz
    umfasste Gemarkung(en): Strelln: Flur 1, 2, 3, 4, 5
    Schöna: Flur 1
    Mölbitz: Flur 1
    Doberschütz: Flur 3
    Größe: 871 ha
    Anzahl Besitzstände: 301
    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: 1,14 Mio. €
    Finanzierung und Zuschuss: 1,02 Mio. € Zuschuss (rund 89 %) und 0,12 Mio. € Eigenleistungsanteil der TG (rund 11 %)

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Probleme eröffnen sich insbesondere durch die in der DDR mögliche Nutzung von Genossenschaftsflächen ohne eigentumsrechtliche Klärung. Durch die großflächige Bewirtschaftung wurden ehemals vorhandenen Wege und Gräben in die Bewirtschaftung einbezogen bzw. verlegt. Die ehemals vorhandene Erschließung vieler Grundstücke wurde auf diese Weise zerstört. Somit stimmen Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen nicht mehr überein.

    Ein weiteres Problem stellt der in der Ortslage Strelln befindliche große unvermessene Hofraum dar. 
     
    Ziele des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung
     
    Wesentliches Ziel der Flurneuordnung ist die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen im Ländlichen Raum. Im Verfahren Strelln sollen eigentumsrechtliche Regelungen getroffen, die Besitzstruktur an die Bewirtschaftungsstruktur angeglichen werden und die erforderliche Erschließung für die Flurstücke gesichert werden. Des Weiteren sind landschaftsgestalterische Maßnahmen sowie Maßnahmen der Dorferneuerung vorgesehen.
     
    Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse ist zur Stabilisierung der Wirtschaftsbetriebe zwingend erforderlich. Nur durch eine rechtlich gesicherte Zuwegung zu sämtlichen Flurstücken, bei gleichzeitig großzügiger Zusammenlegung momentan getrennter Flurstücke, ist sowohl für auf eigenem Boden wirtschaftende Landwirte, als auch für Pächter und Verpächter eine auf Dauer geordnete und geregelte Landwirtschaft möglich. Die Wiederherstellung der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit der Grundstücke, die Anpassung der Eigentumsstruktur an die veränderte Topographie sowie eine sinnvolle Verwertung der Flächen und die gleichzeitige Verbesserung der Agrarstruktur macht eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse notwendig.
     
    Im Rahmen des Ländlichen Neuordnungsverfahrens kann die durch die  Großflächenbewirtschaftung ausgeräumte Landschaft wieder durch entsprechende Neuanpflanzungen bereichert werden. Es ist dabei geboten, die Untergliederung der Schläge so zu gestalten, dass eine wirtschaftlich sinnvolle und rentable landwirtschaftliche Nutzung nach wie vor möglich ist. Maßnahmen des Naturschutzes sollen im Rahmen der Ländlichen Neuordnung unterstützt werden.

    Die Untergliederung der Landschaft durch linienhafte Hecken verhindert die großflächige Erosion. Gleichzeitig bieten derartige Hecken Lebensraum für viele nützliche Tierarten. Dies ist die Grundlage für eine langfristig erfolgreiche Bodennutzung. Baumreihen sind vor allem für den Biotopenverbund von großer Bedeutung und erhöhen neben ästhetischen Gründen auch die Erholungsfunktion der Landschaft. Sie bieten weiterhin wirksamen Schutz gegen Winderosionen und Immissionen.
     
    Das Wegenetz im Verfahrensgebiet soll entsprechend den Erfordernissen hergestellt und in das vorhandene Wegenetz eingebunden werden. Dabei sind die Anforderungen an die auszubauenden Wege mit den geltenden Richtlinien für den ländlichen Wegebau abzustimmen.

    Die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Gräben und der Vorflut soll sichergestellt werden. Die Probleme der Oberflächenentwässerung im nordöstlichen Teil des Verfahrensgebietes sollen gelöst werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Strelln setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Herr Udo Friebel, Vorstandsvorsitzender Herr Jörg Morstein, Stellvertreter
     

    Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.


      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Udo Friebel
    Vorstandsvorsitzender

    Telefon: (03421) 758 3244
    Email: Udo.Friebel(at)lra-nordsachsen.de

    Herr Jörg Morstein
    Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03421) 758 3249
    Email: Joerg.Morstein(at)lra-nordsachsen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Strelln
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    Dr. Belian-Straße 4-5
    04838 Eilenburg


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Strelln
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    04855 Torgau

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

    • vergabe(at)vlnsachsen.de
    • bewerbung(at)vlnsachsen.de
    • datenschutz(at)vlnsachsen.de

    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Ansprechpartner
    • Sitemap


    2023 - Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen


    Anmelden um die Seite zu bearbeiten