Teilnehmergemeinschaft Löbnitz
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 300301 |
---|---|
angeordnet am: | 26.05.2003 |
Verfahrensart: | Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Löbnitz, Schönwölkau, Stadt Bad Düben |
umfasste Gemarkung(en): | Löbnitz, Roitzschjora, Reibitz, Brinnis, Tiefensee |
Größe: | 2.003 ha |
Anzahl Besitzstände: | 918 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 992.550,90 € |
---|---|
Finanzierung und Zuschuss: | 893.295,81 € Zuschuss (90%) und 99.255,09 € Eigenleistung (10%) |
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Muldehochwasser vom 13. August 2002 überflutete weite Bereiche der Muldeaue. Es entstanden dabei großflächige Schäden an Wohn- und Gewerbegebäuden, Straßen, Dämmen und Landwirtschaftsflächen. Das Ausmaß der Schäden unterstreicht die Erforderlichkeit von Maßnahmen zu deren Behebung. Im Zuge des Ländlichen Neuordnungsverfahrens können Maßnahmen, die im gemeinschaftlichen Interesse liegen, durchgeführt werden. Dazu zählt insbesondere die Wiederherstellung der teilweise zerstörten landwirtschaftlichen Wege.
Im Mittelpunkt der Ländlichen Neuordnung Löbnitz steht weiterhin die Unterstützung von Maßnahmen der Träger öffentlicher Belange. Dazu zählt neben der Zusammenarbeit mit der Gemeinde bezüglich des Wiederaufbaues der Infrastruktur die Neukonzeption des Hochwasserschutzes, insbesondere des Dammbaus und der Ausweisung von Überschwemmungsbereichen unter Beteiligung der Landestalsperrenverwaltung. Das dafür erforderliche Bodenmanagement soll im Rahmen des Ländlichen Neuordnungsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Grundstückseigentümer durchgeführt werden.
Unabhängig der dem Hochwasser geschuldeten Probleme ergaben die Vorerhebungen weitere Sachverhalte, die die Ländliche Neuordnung sinnvoll und notwendig machen und im Zusammen-hang mit den oben genannten Gründen zu behandeln sind. Das Flurbereinigungsgebiet ist besonders durch den erfolgten Abbau von Braunkohle im Tagebauverfahren (Baufeld Rösa-Sausedlitz) beeinträchtigt wurden. Dies führte unter anderem zur Entwässerung des Bodens infolge einer weiträumigen Grundwasserabsenkung und zur Umverlegung und Begradigung der Fließgewässer Lober, Leine und Zschernegraben.
Im Neuordnungsgebiet besteht oft keine Übereinstimmung zwischen dem grundbuchrechtlichen Eigentum und der tatsächlichen Bewirtschaftungsstruktur. Darüber hinaus ist das Grundeigentum teilweise zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Im Kataster ausgewiesene Wirtschaftswege sind durch die Großflächenbewirtschaftung teilweise nicht mehr vorhanden, neue Wege liegen teilweise auf privatem Grund. Um die Verfügbarkeit des Grundeigentums wiederherzustellen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern, ist eine Neuordnung des Grundbesitzes anzustreben. Die Grundstücke sollen nach Lage, Form und Größe gestaltet und zusammengelegt werden.
Die bestehenden Grenz- und Eigentumsverhältnisse sind nur in einem Ländlichen Neuordnungs-verfahren in Verbindung mit einem ausreichenden und zweckmäßigem Wege-, Straßen- und Gewässernetz neu zu ordnen und zu regeln. Durch die angrenzenden Neuordnungsverfahren Goitzsche und Schönwölkau besteht die Möglichkeit, eigentumsrechtliche und infrastrukturelle Probleme gebietsübergreifend zu lösen.
Im Ländlichen Neuordnungsverfahren werden Maßnahmen zur Erschließung der Flurstücke ergriffen. In den einbezogenen Ortslagen Löbnitz, Reibitz und Roitzschjora besteht im Rahmen der Ländlichen Neuordnung die Möglichkeit, bestehendes Gemeinschaftseigentum den heutigen Erfordernissen anzupassen und eigentumsrechtlich zu sichern. Dabei kann die Neuregelung der Eigentumsverhältnisse effektiv, kostengünstig und auf die heutige Nutzung abgestimmt durchgeführt und die Verwertbarkeit aller Flurstücke hergestellt werden.
Durch die Neuregelung der Eigentumsverhältnisse und die damit einhergehende Verwertbarkeit auch der nicht land- und forstwirtschaftlich genutzten Flurstücke lassen sich auch die landes- und regionalplanerischen Zielstellungen umsetzen.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Löbnitz setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
---|---|
Herr Thorsten Hindemith, Vorstandsvorsitzender | Frau Kerstin Treder, Stellvertreterin |
Herr Andreas Wohllebe | Herr Dr. Dieter Heide |
Herr Detlef Hoffmann | Herr Peter Ronneburg |
Frau Gerda Prautzsch | Herr Lutz Richter |
Herr Bodo Wohlschläger | Herr Heinz-Manfred Schlüter |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Thorsten Hindemith
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03421) 758 3250
Email:
Frau Kerstin Treder
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03421) 758 3252
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Löbnitz
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Dr. Belian-Straße 4-5
04838 Eilenburg
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Löbnitz
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Thorsten Hindemith
Teilnehmergemeinschaft Löbnitz
beim Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
04855 Torgau
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Löbnitz erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: