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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Liebersee


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 300391
    angeordnet am: 30.07.2010
    Verfahrensart: Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Stadt Belgern-Schildau
    umfasste Gemarkung(en): Liebersee (teilweise), Staritz (teilweise), Belgern (teilweise)
    Größe: 1.404 ha
    Anzahl Besitzstände: 412

      Finanzierung

    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Im Neuordnungsgebiet besteht oft keine Übereinstimmung zwischen dem grundbuchrechtlichen Eigentum und der tatsächlichen Bewirtschaftungsstruktur. Darüber hinaus ist das Grundeigentum, insbesondere durch die Bodenreform, teilweise zersplittert und unwirtschaftlich geformt. Um die Verfügbarkeit des Grundeigentums wiederherzustellen und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern, ist der zersplitterte Grundbesitz neu zu ordnen. Die Grundstücke sollen nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet und zusammengelegt werden.

    Das im Neuordnungsgebiet vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz entspricht nicht den Erfordernissen der modernen Landwirtschaft. Im Kataster ausgewiesene Wirtschaftswege sind durch die Großflächenbewirtschaftung teilweise in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Anderseits liegen neu gebaute öffentliche Wege und Anlagen (Deiche, Hochwasserschutzanlagen) zum Teil auf privatem Grund und zerschneiden landwirtschaftlich genutzte Flurstücke. Das Wegenetz ist teilweise in einem schlechten baulichen Zustand. Durch eine zweckmäßige Bodenordnung in Verbindung mit dem Aus- und Neubau der Wege sollen Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse in Übereinstimmung gebracht und die Erschließung aller Flurstücke gesichert werden. Durch das Augusthochwasser 2002 wurden die Schwächen der im Verfahrensgebiet vorhandenen Elbdeiche deutlich. Die Landestalsperrenverwaltung hat die vorhandenen Deiche durch Notsicherungsmaßnahmen ertüchtigt, der erforderliche Grunderwerb ist noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren besteht für die Landestalsperrenverwaltung die Aufgabe, die vorhandenen Deiche grundhaft zu erneuern. Der für dieses Vorhaben erforderliche erhebliche Grunderwerb durch die Landestalsperrenverwaltung kann im Rahmen der Durchführung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens unterstützt werden.

    Die im Kataster noch in ihrem natürlichem Verlauf dargestellten Gewässer II. Ordnung sind teilweise begradigt und kanalisiert. Die wassertechnischen Bauwerke befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Durch fehlende Regelungsmöglichkeiten besteht besondere Hochwasser- und Überschwemmungsgefahr in den Ortslagen Liebersee, Dröschkau und Treblitzsch. Zusätzliche Gefährdungen der Ortslagen entstehen, wenn Hochwasserereignisse der Elbe und der Gewässer II. Ordnung zusammentreffen.
    Durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch den Ausbau der vorhandenen Gräben und die Ertüchtigung der wassertechnischen Anlagen an den Gewässern II. Ordnung und zum Schutz vor wild abfließendem Oberflächenwasser, soll die Überschwemmungs- und Erosionsgefahr gemindert sowie die Vorflutwirkung verbessert werden.

    Gleichzeitig soll eine Bodenordnung unter besonderer Berücksichtigung der Interessen der Grundstückseigentümer durchgeführt werden, um auch für die Zukunft die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Nutzung zu sichern. Konflikte, die sich aus unterschiedlichen Interessen der Flächennutzung ergeben, sollen aufgelöst werden.

    Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Erholungswert der Landschaft sollen durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erhalten, wiederhergestellt und verbessert werden. Der Winderosion soll entgegen gewirkt werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Liebersee setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Herr Falk Szymanski, Vorstandsvorsitzender Frau Ricarda Krebs, Stellvertreterin
     
    Herr Jörg Illmer Herr Ehrhard Neubauer
    Herr Dr. Ulrich Georgi Herr Uwe Lindner
    Herr Werner Puppe Herr Ronald Jäger
    Herr Steffen Müller Herr Uwe Zöller

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Falk Szymanski
    Vorstandsvorsitzender

    Telefon: (03421) 758 3238
    Email: Falk.Szymanski(at)lra-nordsachsen.de

    Frau Ricarda Krebs
    Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03421) 758 3239
    Email: Ricarda.Krebs(at)lra-nordsachsen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Liebersee
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    Dr. Belian-Straße 4-5
    04838 Eilenburg


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Liebersee
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    04855 Torgau


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Liebersee, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Falk Szymanski
    Teilnehmergemeinschaft Liebersee
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    04855 Torgau


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Liebersee erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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