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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft B 169 Naundorf


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 300671
    angeordnet am: 08.08.2022
    Verfahrensart: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
    Unternehmensträger: Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Naundorf
    umfasste Gemarkung(en): Teile von Hof, Nasenberg, Raitzen, Rochzahn, Salbitz, Hohenwussen,Gastewitz, Stennschütz, Casabra, Kreina
    Größe: 1.142 ha
    Anzahl Besitzstände: 298

      Finanzierung

    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Anlass für dieses Flurbereinigungsverfahren ist der seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (Niederlassung Leipzig) geplante Bau der B 169 Cottbus - Plauen Verlegung Salbitz - Riesa, 3. Bauabschnitt.

    Die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) stellt das mildere Mittel gegenüber der Enteignung dar. Auf Grund dessen hat die Landesdirektion Sachsen als zuständige Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 26. April 2016 auf Anregung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (Niederlassung Leipzig) die Durchführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens beantragt.

    Durch das Unternhemen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Der Flächenbedarf für Trasse, Nebenanlagen und trassennahen Kompensationsmaßnahmen beträgt für das festgsetzte Flurbereinigungsgebiet ca. 32 ha. Für Arbeitsstreifen während der Bauzeit werden weitere Flächen temporär in Anspruch genommen.

     

    Wichtige Ziele des Unternehmensverfahrens nach § 87 FlurbG sind,

    • die Ausweisung bzw. Bereitstellung der für den Bau der B 169 benötigten Flächen (einschließlich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen),
    • die infolge des Straßenbaus entstehenden Beeinträchtigungen zu beheben oder wenigstens zu minimieren,
    • die durch die Zerschneidung und Zersplitterung der Grundstücke entstehenden unwirtschaftlichen Grundstücksformen und -größen bodenordnerisch auszugleichen,
    • eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung durch den Ausbau und die Ergänzung des vorhandenen Wegenetzes sicherzustellen, da aufgrund des Bauvorhabens bestehende landwirtschaftliche Wege unterbrochen werden,
    • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen,
    • agrarstrukturelle Nachteile für Natur und Landschaft zu verringern,
    • die im Zusammenhang mit der Durchführung der Straßenbaumaßnahme entstehenden Wirtschaftserschwernisse zu beseitigen oder wenigstens zu mildern und
    • den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu sichern.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft B 169 Naundorf setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Pascal Schäfer, Vorsitzender der TGFrau Peggy Ebert, Stellvertreterin
     
    Frau Cathleen Kramm Herr Frank Clauß
    Frau Andrea Reinhardt Frau Antje Dittert
    Herr Julius von der Decken Herr Dr. Hartwig Kübler
    Herr Matthias Hönemann Herr Christoph Seyfert

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Pascal Schäfer
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03421) 758 3236
    Email: Pascal.Schaefer(at)lra-nordsachsen.de

    Frau Peggy Ebert
    Stellvertreterin des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03421) 758 3234
    Email: Peggy.Ebert(at)lra-nordsachsen.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft B 169 Naundorf
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    Dr. Belian-Straße 4-5
    04838 Eilenburg


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft B 169 Naundorf
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    04855 Torgau


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft B 169 Naundorf, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Pascal Schäfer
    Teilnehmergemeinschaft B 169 Naundorf
    beim Landratsamt Nordsachsen
    Amt für Ländliche Neuordnung
    04855 Torgau


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft B 169 Naundorf erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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