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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 270111
    angeordnet am: 01.12.1997
    Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Priestewitz
    umfasste Gemarkung(en): Zottewitz, Blattersleben, Laubach, Kmehlen, Baselitz, Porschütz
    Größe: 2.050 ha
    Anzahl Besitzstände: 566

      Finanzierung

    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Mit dem Ziel, die einzelnen Verfahren unabhängig von einander umzusetzen, erfolgte die Teilung der Ländlichen Neuordnung Priestewitz, welche ursprünglich die gesamte Gemeinde Priestewitz in den Grenzen von 1997 umfasste, gemäß § 8 Abs. 3 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in die Verfahren:

    • Priestewitz West
    • Priestewitz Nord
    • Priestewitz B101.

    Das Verfahren Priestewitz West wird als Regelflurbereinigungsverfahren nach den §§ 1, 4 und 37 FlurbG durchgeführt. Das Gebiet umfasst die Gemarkungen Blattersleben, Laubach, Porschütz, Zottewitz und Teile der Gemarkungen Kmehlen und Gävernitz mit den Ortsteilen Kmehlen, Laubach, Wistauda, Porschütz, Blattersleben, Baselitz, Zottewitz und Döschütz. Die Verfahrensfläche beträgt ca. 2.050 ha. Die Ortsteile Kmehlen (seit 2000), Zottewitz, Döschütz und Laubach (seit 2002) sind ins Sächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Blattersleben durchlief bereits dieses Programm.

    Die landwirtschaftliche Bodennutzung im Neuordnungsgebiet ist mit über 80 % überdurchschnittlich hoch (Sachsen um 60 %, Deutschland um 50 %). Der Ackeranteil beträgt dabei 75,4 %, der Grünlandanteil 9,3 %.

    Im Verfahrensgebiet existiert eine Vielzahl von Problemfeldern, die zweckmäßig im Rahmen des Neuordnungsverfahrens behoben bzw. verbessert werden können.
    Vorrangige Ziele sind die Erschließung der Grundstücke, die Regelung der Rechtsverhältnisse, die Sicherung und Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung durch die Landwirtschaft als bäuerlich strukturierter sowie leistungsfähiger Wirtschaftszweig und im Zusammenhang mit Vermessungsarbeiten die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden.
    Der Zustand des Wegenetzes erfordert umfangreiche Wegebaumaßnahmen, um Wirtschaftserschwernisse für die landwirtschaftlichen Unternehmen zu beseitigen und das Wegenetz für die Bewohner und Gäste des Gebietes attraktiver zu machen. Möglichkeiten für die Verbesserung der touristischen Erschließung des Verfahrensgebietes und für die überregionale Anbindung werden angestrebt. Im Zuge der Ländlichen Neuordnung ist eine eigentumsrechtliche Regelung der Verkehrsanlagen vorgesehen.

    Der Ausbau von 20 landwirtschaftlichen Wegen mit einer Gesamtläne von ca. 18.800 m ist geplant.
    Weite Teile des Verfahrensgebietes, besonders um Blattersleben und Porschütz, gelten als wassererosionsgefährdet. Flächen mit mäßiger bis starker Neigung (2-13 %) liegen im Gebiet um Blattersleben und Kmehlen. Dort treten auch die meisten Erosionserscheinungen auf. Starke Niederschläge führen besonders im Bereich der hochwertigen Lößböden zu Erosionserscheinungen, welche zu erheblichen Bodenabträgen und Verunreinigungen der Ortslagen und Verkehrswege führen. Die Beseitigung natürlicher Wasserläufe bzw. deren Vorrohrungen und die Beseitigung von für den Naturhaushalt wichtigen gliedernden Landschaftselementen haben den Wasserhaushalt in den Jahren der Umstellung auf Großfeldbewirtschaftung entscheidend nachteilig beeinflusst und Erosionserscheinungen begünstigt. Durch entsprechende erosionshemmende Maßnahmen soll dem Bodenabtrag entgegengewirkt werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Herr Mathias Fritsche, Vorstandsvorsitzender Frau Diana Dumke, Stellvertreterin
     
    Herr Siegfried Herrmann Herr Frank Dietrich
    Herr Volkmar Zietzschmann Herr Andreas Reese
    Herr Benjamin Keilhauer Herr Dr. Sven Mißbach
    Herr Jens Hofmann Herr Wilfrid Bienia
    Herr Norbert Herrmann Herr Ernst-Georg Rendke

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Mathias Fritsche
    Vorstandsvorsitzender

    Telefon: (03521) 725 2171
    Email: Mathias.Fritsche(at)kreis-meissen.de

    Frau Diana Dumke
    Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03521) 725 2173
    Email: Diana.Dumke(at)kreis-meissen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West
    beim Landratsamt Meißen
    Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
    Remonteplatz 7
    01558 Großenhain


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West
    beim Landratsamt Meißen
    Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
    Postfach 100152
    01651 Meißen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Mathias Fritsche
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West
    beim Landratsamt Meißen
    Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
    Postfach 100152
    01651 Meißen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Priestewitz West erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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    Die Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaften werden gefördert durch:


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