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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung Nauwalde


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 270091
    angeordnet am: 10.12.1997
    Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Gröditz
    umfasste Gemarkung(en): Nauwalde, Schweinfurth, Nieska, Spansberg, Reppis
    Größe: 2.150 ha
    Anzahl Besitzstände: 880

      Finanzierung

    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: 3,0 Mio. €
    Finanzierung und Zuschuss: 2,7 Mio. € Zuschuss (89% der Ausführungskosten)
    0,3 Mio. € Eigenleistung (11% der Ausführungskosten)
    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Nauwalde liegt etwa 15 Kilometer nordöstlich der Stadt Riesa sowie 16 Kilometer nordwestlich der Kreisstadt Großenhain. Die Gemeinde Nauwalde umfasst die Ortsteile Nauwalde, Spansberg, Schweinfurth und Nieska. Das Verfahrensgebiet wird im Norden von der Landesgrenze Sachsens zum Land Brandenburg begrenzt. Es umfaßt neben den vier obengenannten Gemarkungen noch Teile der Gemarkung Lichtensee in der Gemeinde Wülknitz. Es erstreckt sich über eine Gesamtfläche von ca. 2100 ha.

    Das Verfahren weist eine Reihe von Problemfeldern auf, die im Rahmen der Flurneuordnung behoben bzw. verbessert werden können.

    Im Neuordnungsgebiet :

    • besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung; die Erschließung ist ungenügend
    • sind die Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand und ohne ausreichende Entwässerung
    • sind Eigentumsverhältnisse im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Gewässer sowie der Wirtschaftswege teilweise ungeklärt
    • ist die Verfügung und der Zugriff der Grundeigentümer auf ihr Eigentum infolge teilweise ungeklärter Eigentumsverhältnisse erheblich eingeschränkt
    • sind durch die großflächige Bewirtschaftung Grenzzeichen beseitigt worden
    • sind durch die großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden
    • ist eine zeitweilige Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind bei den intensiv bewirtschafteten Ackerflächen feststellbar
    • sind die Eigentumsverhältnisse im Bereich vorhandener Schutzpflanzungen zu klären und im Rahmen des Biotopverbundes weitere Flächen dauerhaft zu sichern.

    Das Verfahrensgebiet ist unter Beachtung der Landschaftsstruktur neu zu gestalten. Dabei sollten die Erschließung der Grundstücke, der Ausbau der Flurwege, die Regelung der Rechtsverhältnisse, die Realisierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen sowie die Dorfentwicklung Schwerpunkte sein.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Nauwalde setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Jens Hartung, Vorsitzender der TGHerr Lutz Klinger, Stellvertreter
     
    Herr Siegmund Hubrich Herr Gerhard Winter , Wegebaumeister der TG
    Herr Reinhard Engelmann Herr Ingo Nosofsky
    Herr Uwe Broschwitz Herr Dr. Hartwig Kübler
    Herr Gottfried Kohl, Pflanzbaumeister der TG
    Frau Barbara Hoffmann, örtlich Beauftragte der TG

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Jens Hartung
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03521) 725 2181
    Email: Jens.Hartung(at)kreis-meissen.de

    Herr Lutz Klinger
    Stellvertreter des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03521) 725 2182
    Email: Lutz.Klinger(at)kreis-meissen.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Nauwalde
    beim Landratsamt Meißen
    Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
    Remonteplatz 7
    01558 Großenhain


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Nauwalde
    beim Landratsamt Meißen
    Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
    Postfach 100152
    01651 Meißen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Nauwalde, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Jens Hartung
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Nauwalde
    beim Landratsamt Meißen
    Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
    Postfach 100152
    01651 Meißen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Nauwalde erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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