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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung Diera


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 270101
    angeordnet am: 01.12.1997
    Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Diera-Zehren
    umfasste Gemarkung(en): Nieschütz, Löbsal, Zadel, Diera, Naundörfel, Golk
    Größe: 1.850 ha
    Anzahl Besitzstände: 948

      Finanzierung

    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Am 29.05.2000 erfolgte eine geringfügige Gebietserweiterung mit Flurstücken der Gemarkung Ockrilla auf eine Gesamtfläche von ca. 1850 ha. Von den in der Ländlichen Neuordnung Diera einbezogenen Ortsteilen Diera, Naundörfel, Zadel, Kleinzadel, Nieschütz, Golk, Löbsal und Karpfenschänke waren die Ortsteile Diera, Naundörfel und Golk von 1995 bis 1999 Programmdörfer der Ländlichen Entwicklung beim ALE Kamenz.

    Von der Verfahrensfläche sind ca. 1.265 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Das entspricht ca. 69 % der Gesamtfläche des Gemeindegebietes. Das Acker-Grünland-Verhältnis der landwirtschaftlichen Nutzflächen beträgt etwa 3 : 1. Gegenwärtig existieren 2 Haupterwerbs-/ 3 Nebenerwerbsbetriebe und 2 Wiedereinrichter. Der Anteil der Waldfläche im Verfahrensgebiet beträgt ca. 14 %.
    Im Verfahrensgebiet existiert eine Vielzahl von Problemfeldern, die zweckmäßig im Rahmen des Neuordnungsverfahrens behoben bzw. verbessert werden können.

    Vielen Grundstücken fehlt eine rechtlich gesicherte Erschließung. Die Eigentumsverhältnisse sind im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Gewässer teilweise ungeklärt. Fehlende Grenzzeichen erschweren das Auffinden des Eigentums in der Örtlichkeit, was den Grundstücksverkehr und die Entwicklung eines Pachtmarktes behindert. Zersplitterter bzw. unzweckmäßig geformter Grundbesitz erschwert teilweise eine funktionsgerechte Landnutzung.

    Der Zustand des Wegenetzes erfordert umfangreiche Wegebaumaßnahmen, um Wirtschaftserschwernisse für die landwirtschaftlichen Unternehmen zu beseitigen und das Wegenetz für die Bewohner und Gäste des Gebietes attraktiver zu machen. Möglichkeiten für die Verbesserung der touristischen Erschließung des Verfahrensgebietes sind vorgesehen. Angestrebt wird eine rechtlich gesicherte Erschließung aller Flurstücke über eine öffentliche Zuwegung. Die auszubauenden ländlichen Wege werden als öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet. Bisher wurden 21 Wirtschaftswege mit einer Gesamtlänge von ca. 15 km ausgebaut.

    Fehlende Entwässerung sowie ausgeräumte Landschaften begünstigen die Wasser- und Winderosion, insbesondere der Lößböden. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen zwischen Diera, Naundörfel und Neumühle sind im Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge (RPV 1996) auf Grund deren Wassererosionsgefährdung als "Sanierungsbedürftige Bereiche" ausgewiesen. Durch umfassende Maßnahmen wie Flurgehölzanpflanzungen und Erhalt und Ergänzung des Alleebaumbestandes sowie Wegrainen wird die ökologische Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes gestärkt und erosionsmindernde Wirkung erzielt. Die geplanten Anpflanzungen dienen neben der ökologisch äußerst wichtigen Funktion zur Biotopvernetzung nicht zuletzt dem Erosionsschutz und somit der nachhaltigen Sicherung der Landwirtschaft.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Diera setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Herr Mathias Fritsche, Vorstandsvorsitzender Frau Diana Dumke, Stellvertreterin
     
    Herr Karl-Heinz Mehner, örtlich Beauftragter
    Herr Wolfgang Schmidt Herr Friedmar Haufe
    Herr Winfried Starke Herr Harald Richter
    Herr Dieter Schlunke Herr Dietmar Panicke, Wege- und Pflanzbaumeister

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Mathias Fritsche
    Vorstandsvorsitzender

    Telefon: (03521) 725 2171
    Email: Mathias.Fritsche(at)kreis-meissen.de

    Frau Diana Dumke
    Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03521) 725 2173
    Email: Diana.Dumke(at)kreis-meissen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Diera
    beim Landratsamt Meißen
    Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
    Remonteplatz 7
    01558 Großenhain


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Diera
    beim Landratsamt Meißen
    Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
    Postfach 100152
    01651 Meißen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Diera, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Mathias Fritsche
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Diera
    beim Landratsamt Meißen
    Kreisvermessungsamt, SG Flurneuordnung
    Postfach 100152
    01651 Meißen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Diera erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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    Die Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaften werden gefördert durch:


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