Teilnehmergemeinschaft Unternehmensverfahren Reichenbach
Verfahrensdaten
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Das Flurbereinigungsverfahren Unternehmensverfahren Reichenbach wurde
am 11.05.2021 abgeschlossen.
Damit ist die Teilnehmergemeinschaft Unternehmensverfahren Reichenbach erloschen. | |
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| Verfahrensnummer: | 260161 |
| angeordnet am: | 04.03.2002 |
| Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
| Unternehmensträger: | Landesamt für Straßenbau und Verkehr |
| Flurbereinigungsgemeinde(n): | Stadt Reichenbach |
| umfasste Gemarkung(en): | Reichenbach, Sohland, Meuselwitz und Zoblitz |
| Größe: | 372 ha |
| Anzahl Besitzstände: | 135 |
Finanzierung
| Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | 159 Tsd. € |
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| Finanzierung und Zuschuss: | 100%-ige Kostenbeteiligung Dritter |
| Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. | |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Die Baumaßnahme S 70 ist im Bedarfsplan für die Bundesstraßen vom 15.08.1995 als vordringlicher Bedarf enthalten. Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und dem Sächsischem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit wird die Maßnahme zunächst als Staatsstraße geplant und gebaut und nach ihrer Fertigstellung zur Bundesstraße gewidmet. Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Bautzen, plant die o.g. Baumaßnahme.
Durch den Bau der OU Reichenbach S 70 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Es besteht im Verfahrensgebiet, das ca. 365 ha umfasst, ein Landbedarf von ca.15 ha für den Straßenbau sowie die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Für die Bewirtschafter entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen sowie Mehrwege durch veränderte Zuwegung. Diese Fakten stellen Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen für die Betroffenen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.
Zweck des Neuordnungsverfahrens ist:
- das für den Neubau der OU Reichenbach S 70 benötigte Land (einschließlich der Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen) bereitzustellen
- die Verteilung des Landverlustes zu regeln
- die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu regeln
- die durch die Zerschneidung entstehende Zersplitterung der Grundstücke zu minimieren
- die Minimierung der durch die Neubaumaßnahmen entstehenden Nachteile für die Landeskultur
Das Verfahren wurde am 03.03.2021 mit der Schlussfeststellung abgeschlossen!
Kontakt
Ansprechpartner
Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Georgewitzer Str. 42
02708 Löbau