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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 260121
    angeordnet am: 10.03.1999
    Verfahrensart: Kombiniertes Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach §§ 1, 4, 37 und § 87 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Stadt Löbau, Gemeinde Großschweidnitz
    umfasste Gemarkung(en): Oelsa
    Teile der Gemarkungen Löbau, Altlöbau, Eiserode, Ebersdorf, Kleinschweidnitz
    Größe: 1.038 ha
    Anzahl Besitzstände: 446

      Finanzierung

    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Das Straßenbauamt Bautzen als untere Straßenbaubehörde des Freistaates Sachsen plant derzeit in Auftragsverwaltung der Bundesrepublik Deutschland den Neubau des Verkehrs-vorhabens "B178n, Verlegung A4 bis Bundesgrenze D/Pl und D/Cz, 1. BA, A4 - B6 (nördlich Löbau), Teil2 S112 (Nostitz) - B6 (nördlich Löbau)". Das vordergründige Ziel des geplanten Bauvorhabens besteht u.a. darin, mit einer leistungsfähigen Straßenverbindung das übergeordnete Straßennetz der Republik Tschechien an den ostsächsischen Raum anzubinden.

    Das Regierungspräsidium Dresden hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz mit Schreiben vom 05.01.1999 den Antrag auf Einleitung eines Unternehmensverfahrens nach § 87 FlurbG im Bereich des Straßenneubauvorhabens B178 gestellt.

    Durch den Straßenneubau B178 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen bzw. durch veränderte Zuwegung Mehrwege für die Bewirtschafter. Für die Betroffenen stellen diese Fakten Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der B178 lassen sich durch die Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan milder bzw. vermeiden.

    Der Zweck des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG ist

    • das für die Straßenneubaumaßnahme B178 benötigte Land (einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) bereitzustellen,
    • die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
    • die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
    • die durch die Zerschneidung entstehende Zersplitterung der Grundstücke zu minimieren und
    • die durch die Neubaumaßnahme zu erwartenden Nachteile für die Landeskultur zu minimieren.

    Weitere Anordnungsgründe sind die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingung in der Landwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG.

    Im Neuordnungsgebiet

    • sind Wirtschaftswege teilweise im schlechten Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
    • sind Wege beseitigt und Betonstraßen auf fremden Grund und Boden angelegt,
    • besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
    • sind durch die großflächige Bewirtschaftung notwendig gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt sowie Eigentumsgrenzen zerstört und zahlreiche Grenzzeichen entfernt.

    Diese Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt werden. Weiterhin sind alle Maßnahmen durchzuführen, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern sowie zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen. Ergänzend zu den durch das Unternehmen vorzunehmenden Landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen erfolgen weitere Aufwertungen des Landschaftsbildes.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Frau Andrea Hartmann-Müller, Vorsitzende der TGHerr Stephan Stanzel, Stellvertreter
     
    Herr Karl-Heinz Milewski Herr Fritz Heinke
    Herr Jörg Fröhlich Herr Roland Pfeil
    Herr Klaus-Joachim Zobel Frau Anita Strauch
    Herr Klaus Lehmann Herr Werner Kohlmann
    Herr Matthias Döcke Herr Reinhard Posselt
    Herr Lothar Schlagehahn

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Frau Andrea Hartmann-Müller
    Vorsitzende der TG

    Telefon: (03581) 663 3640
    Email: Andrea.Hartmann-Mueller(at)kreis-gr.de

    Herr Stephan Stanzel
    Stellvertreter der Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03581) 663 3648
    Email: stephan.stanzel(at)kreis-gr.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau
    beim Landratsamt Görlitz
    Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
    Georgewitzer Str. 42
    02708 Löbau


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau
    beim Landratsamt Görlitz
    Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
    Postfach 300152
    02806 Görlitz


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

    Vorstandsvorsitzende Frau Andrea Hartmann-Müller
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau
    beim Landratsamt Görlitz
    Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
    Postfach 300152
    02806 Görlitz


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung B 178 – Ortsumgehung Löbau erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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