Teilnehmergemeinschaft B178-Nordumgehung Zittau
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 260091 |
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angeordnet am: | 21.07.1998 |
Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Unternehmensträger: | Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Mittelherwigsdorf, Stadt Zittau |
umfasste Gemarkung(en): | Radgendorf, Teile von Eckartsberg, Oberseifersdorf, Zittau, Wittgendorf |
Größe: | 874 ha |
Anzahl Besitzstände: | 199 |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Straßenbauamt Bautzen als untere Straßenbaubehörde des Freistaates Sachsen plante und baute in Auftragsverwaltung der Bundesrepublik Deutschland den Neubau des Verkehrs-vorhabens "B178n, Verlegung A4 bis Bundesgrenze D/Pl und D/Cz, 4. BA (alte B 178 zwischen Oberseifersdorf und Eckartsberg bis B 99 nördlich Zittau)". Das vordergründige Ziel des geplanten Bauvorhabens besteht u.a. darin, mit einer leistungsfähigen Straßenverbindung das übergeordnete Straßennetz der Republik Tschechien an den ostsächsischen Raum anzubinden.
Das Regierungspräsidium Dresden hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz mit Schreiben vom 08.04.1998 den Antrag auf Einleitung eines Unternehmensverfahrens nach § 87 FlurbG im Bereich des Straßenneubauvorhabens B178 gestellt.
Durch den Straßenneubau B178 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen bzw. durch veränderte Zuwegung Mehrwege für die Bewirtschafter. Für die Betroffenen stellen diese Fakten Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der B178 lassen sich durch die Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschafts-pflegerischen Begleitplan milder bzw. vermeiden.
Der Zweck des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG ist:
- das für die Straßenneubaumaßnahme B178 benötigte Land (einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) bereitzustellen,
- die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
- die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
- die durch die Zerschneidung entstehende Zersplitterung der Grundstücke zu minimieren und
- die durch die Neubaumaßnahme zu erwartenden Nachteile für die Landeskultur zu minimieren.
Weitere Anordnungsgründe sind die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingung in der Landwirtschaft sowie die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG.
Im Neuordnungsgebiet
- sind Wirtschaftswege teilweise im schlechten Zustand und ohne ausreichende Entwässerung
- sind Wege beseitigt und Betonstraßen auf fremden Grund und Boden angelegt
- besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung
- sind durch die großflächige Bewirtschaftung notwendig gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt sowie Eigentumsgrenzen zerstört und zahlreiche Grenzzeichen entfernt.
Diese Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt werden. Weiterhin sind alle Maßnahmen durchzuführen, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern sowie zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen. Ergänzend zu den durch das Unternehmen vorzunehmenden Landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen erfolgen weitere Aufwertungen des Landschaftsbildes.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft B178-Nordumgehung Zittau setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Frau Andrea Hartmann-Müller, Vorsitzende der TG | Frau Dorit Bach, Stellvertreterin |
Herr Ehrenfried Zücker | |
Herr Gottfried Eifler | Herr Uwe Härtelt |
Frau Birgit Pfennig | Frau Dr. Heidi Trenkler |
Herr Bernd Zimmermann | Herr Uwe Koch |
Frau Ute Scholz | Herr Ralf Giesecke |
Frau Marlies Tannert |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft B178-Nordumgehung Zittau
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Georgewitzer Str. 42
02708 Löbau
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft B178-Nordumgehung Zittau
beim Landratsamt Görlitz
Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Postfach 300152
02806 Görlitz