Maßnahmen
Wege- und Gewässerplan
Der Wege- und Gewässerplan (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz) wird vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen.
Der Plan enthält Karten, Pläne, einen Erläuterungsbericht, einen Maßnahmenkatalog (Anlagenverzeichnis) sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.