Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250061 |
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angeordnet am: | 15.09.1997 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Arnsdorf und Stadt Großröhrsdorf |
umfasste Gemarkung(en): | Arnsdorf: T.v. Wallroda, T.v. Kleinwolmsdorf, T.v. Arnsdorf Großröhrsdorf: T.v. Kleinröhrsdorf |
Größe: | 551 ha |
Anzahl Besitzstände: | 210 |
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | bisher ca. 1,7 Mio. € |
Finanzierung und Zuschuss: | bisher ca. 1,34 Mio. € Förderung Freistaat Sachsen bisher ca. 367 Tsd. € Eigenleistung |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Verfahren Wallroda wurde nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG am 15.09.1997 als so genanntes Normalverfahren angeordnet. Bisher gab es folgende Änderungen des Neuordnungsgebietes.
1. Änderung vom 09.09.1999:
Einbeziehung von Flurstücken der Gemarkungen Kleinwolmsdorf, Arnsdorf, Kleinröhrsdorf und Radeberg um den Neuordnungsprozess umfassend zu erreichen.
2. Änderung vom 29.01.2004:
Ausgliederung von Flurstücken der Gemarkungen Wallroda und Kleinwolms-dorf für das angrenzende Unternehmensverfahren S 177 zur Ortsumfahrung Großerkmannsdorf/Radeberg
Aktuelle Fördersätze:
87 % Zuschuss für Maßnahmen in der Feldflur
70 % Zuschuss für Maßnahmen in der Ortslage
Veröffentlichungen und Öffentliche Bekanntmachungen der Teilnehmergemeinschaft und zum Verfahrensgebiet erfolgen in der Heimatzeitung "Die Radeberger".
Zum Neuordnungsgebiet:
- Das Verfahrensgebiet Wallroda erstreckt sich östlich von Radeberg, angrenzend an das 2004 angeordnete Unternehmensverfahren "S 177 - OU Großerkmannsdorf/Radeberg". Im Norden verläuft es über das Hüttertal, zur Randsied-lung entlang der Talsperre Wallroda. Im Osten endet das Verfahren an der Gemarkungsgrenze, im Süden an der Eisenbahntrasse. Die Ortslage gehört zum Verfahrensgebiet.
- Das Verfahren Wallroda ist landwirtschaftlich geprägt. Die Bedingungen sind teilweise aufgrund ungünstiger Bodenverhältnisse und der Topografie schlecht.
- Die großflächige Bewirtschaftungsformen der letzten Jahrzehnte in Verbindung mit der Beseitigung landschaftsgliedernder Elemente in den Ackerlagen verschaffen der Winderosion viel Angriffsfläche.
- Die Wirtschaftswege sind insgesamt in sehr schlechtem Zustand, zudem befinden sich zahlreiche Wege in der Örtlichkeit auf Privateigentum und sind im Liegenschaftskataster noch nicht erfasst.
- In der Ortslage sind die Eigentumsverhältnisse in vielen Bereichen der öffentlichen Straßen, Wege und vor allem der Gewässer (Röderregulierung) ungeklärt und bedingen einer Neuregelung.
- Zahlreiche Grundstücke in Ortslage und Feldflur besitzen keine rechtlich gesicherte Zuwegung.
- In vielen Bereichen sind durch die großflächige Bewirtschaftung Grenzzeichen beseitigt worden.
Fazit:
Vor allem diese Nachteile und Mängel, die zur Anordnung des Verfahrens führten, sollen durch das Neuord-nungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und alle Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirt-schaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhal-tung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern. Eine Verbesserung des ökologischen Verbundes sowie des Landschaftserlebens soll erreicht werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Herr Björn Schober, Vorsitzender der TG | Frau Andrea Schmidt, Stellvertreterin |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz