• Verband für Ländliche Neuordnung SachsenVLN Sachsen
    • Home
    • Über uns
      • Ansprechpartner
      • Aufgaben
      • Satzung
      • Vorstand
    • Landkreise
      • Stadt Dresden
      • Stadt Leipzig
      • Bautzen
      • Erzgebirgskreis
      • Görlitz
      • Leipzig
      • Meißen
      • Mittelsachsen
      • Nordsachsen
      • Sächsische Schweiz - Osterzgebirge
      • Vogtlandkreis
      • Zwickau
    • VLN Dokumente
      • Vorlagen / Formulare
      • Satzungen / Ordnungen
      • Vorstandssitzungen
      • Mitgliederversammlung
      • Mitgliederrundschreiben
      • Fachinformationen
      • Newsletter
    • Vergabe
    • Gesetze/Links
      • FlurbG
      • AGFlurbG
      • BodSchätzG
      • LwAnpG
      • RL ILE/2014
      • BTG e.V.
      • ARGE-LE
      • SMR
      • LfULG

    TG Brünlos

    Erzgebirgskreis

    TG Reichenbach-Falken

    Landkreis Zwickau

    TG Grumbach

    Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

    TG Rammenau

    Landkreis Bautzen

    TG Kleinbobritzsch

    Landkreis Mittelsachsen

    TG Prausitz

    Landkreis Meißen

    TG Oberlauterbach

    Vogtlandkreis

    TG Beiersdorf

    Landkreis Görlitz

    TG Gnaschwitz

    Landkreis Bautzen

    TG Kurort Gohrisch

    Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

    TG Königswalde

    Erzgebirgskreis

    TG Liebenau

    Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

    TG Wehrsdorf

    Landkreis Bautzen

    1. Home
    2. Landkreise
    3. Bautzen
    4. Wallroda

      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

    • Verfahrensdaten
    • Finanzierung
    • Übersichtskarte
    • Verfahrensziele
    • Vorstand
    • Ansprechpartner
    • Datenschutz

    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250061
    angeordnet am: 15.09.1997
    Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Arnsdorf und Stadt Großröhrsdorf
    umfasste Gemarkung(en): Arnsdorf: T.v. Wallroda, T.v. Kleinwolmsdorf, T.v. Arnsdorf
    Großröhrsdorf: T.v. Kleinröhrsdorf
    Größe: 551 ha
    Anzahl Besitzstände: 210

      Finanzierung

    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: bisher ca. 1,7 Mio. €
    Finanzierung und Zuschuss: bisher ca. 1,34 Mio. € Förderung Freistaat Sachsen
    bisher ca. 367 Tsd. € Eigenleistung
    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Das Verfahren Wallroda wurde nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG am 15.09.1997 als so genanntes Normalverfahren angeordnet. Bisher gab es folgende Änderungen des Neuordnungsgebietes.

    1. Änderung vom 09.09.1999:

    Einbeziehung von Flurstücken der Gemarkungen Kleinwolmsdorf, Arnsdorf, Kleinröhrsdorf und Radeberg um den Neuordnungsprozess umfassend zu erreichen.

    2. Änderung vom 29.01.2004:

    Ausgliederung von Flurstücken der Gemarkungen Wallroda und Kleinwolms-dorf für das angrenzende Unternehmensverfahren S 177 zur Ortsumfahrung Großerkmannsdorf/Radeberg

    Aktuelle Fördersätze:

    87 % Zuschuss für Maßnahmen in der Feldflur
    70 % Zuschuss für Maßnahmen in der Ortslage

    Veröffentlichungen und Öffentliche Bekanntmachungen der Teilnehmergemeinschaft und zum Verfahrensgebiet erfolgen in der Heimatzeitung "Die Radeberger".

     

    Zum Neuordnungsgebiet:

    • Das Verfahrensgebiet Wallroda erstreckt sich östlich von Radeberg, angrenzend an das 2004 angeordnete Unternehmensverfahren "S 177 - OU Großerkmannsdorf/Radeberg". Im Norden verläuft es über das Hüttertal, zur Randsied-lung entlang der Talsperre Wallroda. Im Osten endet das Verfahren an der Gemarkungsgrenze, im Süden an der Eisenbahntrasse. Die Ortslage gehört zum Verfahrensgebiet.
    • Das Verfahren Wallroda ist landwirtschaftlich geprägt. Die Bedingungen sind teilweise aufgrund ungünstiger Bodenverhältnisse und der Topografie schlecht.
    • Die großflächige Bewirtschaftungsformen der letzten Jahrzehnte in Verbindung mit der Beseitigung landschaftsgliedernder Elemente in den Ackerlagen verschaffen der Winderosion viel Angriffsfläche.
    • Die Wirtschaftswege sind insgesamt in sehr schlechtem Zustand, zudem befinden sich zahlreiche Wege in der Örtlichkeit auf Privateigentum und sind im Liegenschaftskataster noch nicht erfasst.
    • In der Ortslage sind die Eigentumsverhältnisse in vielen Bereichen der öffentlichen Straßen, Wege und vor allem der Gewässer (Röderregulierung) ungeklärt und bedingen einer Neuregelung.
    • Zahlreiche Grundstücke in Ortslage und Feldflur besitzen keine rechtlich gesicherte Zuwegung.
    • In vielen Bereichen sind durch die großflächige Bewirtschaftung Grenzzeichen beseitigt worden.

    Fazit:

    Vor allem diese Nachteile und Mängel, die zur Anordnung des Verfahrens führten, sollen durch das Neuord-nungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und alle Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirt-schaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhal-tung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern. Eine Verbesserung des ökologischen Verbundes sowie des Landschaftserlebens soll erreicht werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Björn Schober, Vorsitzender der TGFrau Andrea Schmidt, Stellvertreterin
     

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Björn Schober
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03591) 5251 62434
    Email: Bjoern.Schober(at)lra-bautzen.de

    Frau Andrea Schmidt
    Stellvertreterin des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03591) 5251 62415
    Email: Andrea.Schmidt(at)lra-bautzen.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Björn Schober
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Wallroda erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

    • Impressum
    • Datenschutzerklärung
    • Ansprechpartner
    • Sitemap
    Die Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaften werden gefördert durch:


    2024 - Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen


    Anmelden um die Seite zu bearbeiten