Eintritt neuer Rechtszustand, Abschluss Flurbereinigungsverfahren
Eintritt neuer Rechtszustand
Am 01.11.2021 ist der im Flurbereinigungsplan vom 17.09.2020, geändert durch den Nachtrag 1 vom 22.04.2021 vorgesehene neue Rechtszustrand für das gesamte Flurbereinigungsgebiet an die Stelle des bisherigen getreten.
Mit Eintritt des neuen Rechszustandes sind sowohl das Liegenschaftskataster als auch das Grundbuch unrichtig geworden. Die Behörden wurden deshalb am 05.11.2021 ersucht, die öffentlichen Bücher (Liegenschaftskataster, Grundbuch) zu berichtigen.
Die Berichtigung des Liegenschaftskatasters wurde am 06.12.2021 abgeschlossen, d.h. auf Auszügen aus der Liegenschaftskarte sind jetzt die neuen Grundstücke dargestellt. Bis Ende 2023 ist nun auch die Berichtigung des Grundbuches erfolgt.
Endgültiger Beitrag nach § 19 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Von den Teilnehmern werden im Flurbereinigungsverfahren keine Beiträge nach § 19 FlurbG erhoben.
Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Sanierungsgebiet Scheibe soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Zur Vorbereitung des Verfahrensabschlusses fand am 07.03.2024 die letzte Vorstandssitzung statt. Am 19.03.2024 wurde die Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG von der oberen Flurbereinigungsbehörde erlassen. Anschließend erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Schlussfeststellung. Nach deren Unanfechtbarkeit und Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft endet das Flurbereinigungsverfahren und die Teilnehmergemeinschaft Scheibe erlischt.