Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250151 |
---|---|
angeordnet am: | 25.06.2004 |
Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Unternehmensträger: | LASuV Bautzen |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Bautzen und Radibor |
umfasste Gemarkung(en): | Bautzen: T.v. Schmochtitz, T.v. Salzenforst, T.v. Lubachau, T.v. Großwelka, T.v. Teichnitz, T.v. Stroschütz Radibor: T.v. Cölln, T.v. Milkwitz, T.v. Radibor |
Größe: | 514 ha |
Anzahl Besitzstände: | 340 |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Die Baumaßnahme S 106 BAB Zubringer Salzenforst (2. BA) ist in die Dringlichkeitsstufe 1 des Staatsstraßenausbauplanes des Freistaates Sachen eingeordnet worden und in dem seit 30. Mai 2002 verbindlichen Regionalplan Region Oberlausitz Niederschlesien enthalten.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Bautzen, plant die o.g. Baumaßnahme.
Durch den Bau des Autobahnzubringers S 106 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Es besteht im Verfahrensgebiet, das ca. 518 ha umfasst, ein Landbedarf von ca. 15 ha für den Straßenbau sowie 16 ha für die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen bzw. durch veränderte Zuwegung Mehrwege für die Bewirtschafter. Für die Betroffenen stellen diese Fakten Bewirtschaftungs-erschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der S 106 lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.
Der Zweck des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG ist:
- das für den Neubau des Autobahnzubringers S 106 benötigte Land (einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) bereitzustellen,
- die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
- die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
- die durch die Zerschneidung entstehende Zersplittung der Grundstücke zu minimieren,
- die Minimierung der durch die Neubaumaßnahmen zu erwartenden Nachteile für die Landeskultur.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
---|---|
Herr Björn Schober, Vorstandsvorsitzender | Herr Wiktor Benzler, Stellvertreter |
Frau Andrea Schmidt, Stellvertreterin |
Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Björn Schober
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03591) 5251 62434
Email:
Herr Wiktor Benzler
Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03578) 7871 62444
Email:
Frau Andrea Schmidt
Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03591) 5251 62415
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz