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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250151
    angeordnet am: 25.06.2004
    Verfahrensart: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
    Unternehmensträger: LASuV Bautzen
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Bautzen und Radibor
    umfasste Gemarkung(en): Bautzen: T.v. Schmochtitz, T.v. Salzenforst, T.v. Lubachau, T.v. Großwelka, T.v. Teichnitz, T.v. Stroschütz
    Radibor: T.v. Cölln, T.v. Milkwitz, T.v. Radibor
    Größe: 514 ha
    Anzahl Besitzstände: 340

      Finanzierung

    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Die Baumaßnahme S 106 BAB Zubringer Salzenforst (2. BA) ist in die Dringlichkeitsstufe 1 des Staatsstraßenausbauplanes des Freistaates Sachen eingeordnet worden und in dem seit 30. Mai 2002 verbindlichen Regionalplan Region Oberlausitz Niederschlesien enthalten.
    Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Bautzen, plant die o.g. Baumaßnahme.
    Durch den Bau des Autobahnzubringers S 106 und durch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Es besteht im Verfahrensgebiet, das ca. 518 ha umfasst, ein Landbedarf von ca. 15 ha für den Straßenbau sowie 16 ha für die erforderlichen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
    Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Es entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen bzw. durch veränderte Zuwegung Mehrwege für die Bewirtschafter. Für die Betroffenen stellen diese Fakten Bewirtschaftungs-erschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und in die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur durch den Bau der S 106 lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.

    Der Zweck des Neuordnungsverfahrens nach § 87 FlurbG ist:

    • das für den Neubau des Autobahnzubringers S 106 benötigte Land (einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) bereitzustellen,
    • die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
    • die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
    • die durch die Zerschneidung entstehende Zersplittung der Grundstücke zu minimieren,
    • die Minimierung der durch die Neubaumaßnahmen zu erwartenden Nachteile für die Landeskultur.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Björn Schober, Vorsitzender der TGFrau Andrea Schmidt, Stellvertreterin
     

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Björn Schober
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03591) 5251 62434
    Email: Bjoern.Schober(at)lra-bautzen.de

    Frau Andrea Schmidt
    Stellvertreterin des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03591) 5251 62415
    Email: Andrea.Schmidt(at)lra-bautzen.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Björn Schober
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 106 Salzenforst erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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