Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250121 |
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angeordnet am: | 20.06.2001 |
Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Unternehmensträger: | Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Meißen |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Nebelschütz; Stadt Kamenz; Stadt Elstra; Panschwitz-Kuckau |
umfasste Gemarkung(en): | Nebelschütz, Miltitz, Wendischbaselitz, Dürrwicknitz; Jesau, Deutschbaselitz, Kriepitz; Jauer |
Größe: | 722 ha |
Anzahl Besitzstände: | 166 |
Finanzierung
Finanzierung und Zuschuss: | Ausführungskosten: 151 T€, Zuschuss 62 T€, Kostenbeteiligung Unternehmensträger 71 T€ (Stand 2016),84 % Zuschuss Kosten für die Teilnehmer: 51 €/ha (Obergrenze) |
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Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Der Ausbau der S 102, OU Kamenz, Teil 3 ist als Umgehung von bebauten Ortslagen der Stadt Kamenz und des Ortes Nebelschütz als bedeutsame Straßenverbindung eingestuft worden. Sie stellt eine, von anliegender Bebauung freie Verkehrsverbindung von der Staatsstraße S 97 zur Kreisstraße K 9236 dar. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Planfeststellungs-verfahren durchgeführt. Der Bau der Straße wird derzeit ausgeführt.
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Meißen, ist Träger der o.g. Baumaßnahme.
Die Trasse der neuen Staatstraße S 102 zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Für die Bewirtschafter entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen sowie Mehrwege durch veränderte Zuwegung. Diese Fakten stellen Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen für die Betroffenen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mindern bzw. vermeiden.
Zweck des Neuordnungsverfahrens ist:
- das für den Neubau der S 102, OU Kamenz, Teil 3 benötigte Land bereitzustellen,
- die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
- die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
- die durch die Zerschneidung entstehende Splitterung der Grundstücke zu minimieren,
- die durch das Unternehmen zu erwartenden Beeinträchtigungen zu verringern,
- Land für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft (Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen) bereitzustellen.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3 setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Frau Katrin Thiem, Vorstandsvorsitzende | Herr Joachim Zschiesche, Stellvertreter |
Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Kontakt
Ansprechpartner
Frau Katrin Thiem
Vorstandsvorsitzende
Telefon: (03591) 5251 62435
Email:
Herr Joachim Zschiesche
Stellvertreter der Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03591) 5251 62410
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
Vorstandsvorsitzende Frau Katrin Thiem
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3 erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: