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      • als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Bodenordnung (m/w/d) im Landratsamt Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung / Sachgebiet Bodenordnung Nord

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250121
    angeordnet am: 20.06.2001
    Verfahrensart: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
    Unternehmensträger: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Meißen
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Nebelschütz; Stadt Kamenz; Stadt Elstra; Panschwitz-Kuckau
    umfasste Gemarkung(en): Nebelschütz, Miltitz, Wendischbaselitz, Dürrwicknitz; Jesau, Deutschbaselitz, Kriepitz; Jauer
    Größe: 722 ha
    Anzahl Besitzstände: 166
    Finanzierung und Zuschuss: Ausführungskosten: 151 T€, Zuschuss 62 T€, Kostenbeteiligung Unternehmensträger 71 T€ (Stand 2016),84 % Zuschuss
    Kosten für die Teilnehmer: 51 €/ha (Obergrenze)

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Der Ausbau der S 102, OU Kamenz, Teil 3 ist als Umgehung von bebauten Ortslagen der Stadt Kamenz und des Ortes Nebelschütz als bedeutsame Straßenverbindung eingestuft worden. Sie stellt eine, von anliegender Bebauung freie Verkehrsverbindung von der Staatsstraße S 97 zur Kreisstraße K 9236 dar. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Planfeststellungs-verfahren durchgeführt. Der Bau der Straße wird derzeit ausgeführt.
    Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Meißen, ist Träger der o.g. Baumaßnahme.
    Die Trasse der neuen Staatstraße S 102 zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Für die Bewirtschafter entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen sowie Mehrwege durch veränderte Zuwegung. Diese Fakten stellen Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen für die Betroffenen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mindern bzw. vermeiden.

    Zweck des Neuordnungsverfahrens ist:

    • das für den Neubau der S 102, OU Kamenz, Teil 3 benötigte Land bereitzustellen,
    • die Verteilung des Landverlustes zu regeln,
    • die Zuwegung der landwirtschaftlichen Flächen zu sichern,
    • die durch die Zerschneidung entstehende Splitterung der Grundstücke zu minimieren,
    • die durch das Unternehmen zu erwartenden Beeinträchtigungen zu verringern,
    • Land für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft (Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen) bereitzustellen.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3 setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Frau Katrin Thiem, Vorstandsvorsitzende Herr Joachim Zschiesche, Stellvertreter
     

    Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.


      Kontakt

    Ansprechpartner

    Frau Katrin Thiem
    Vorstandsvorsitzende

    Telefon: (03591) 5251 62435
    Email: Katrin.Thiem(at)lra-bautzen.de

    Herr Joachim Zschiesche
    Stellvertreter der Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03591) 5251 62410
    Email: Joachim.Zschiesche(at)lra-bautzen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 102 OU Kamenz, Teil 3
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Macherstraße 55
    01917 Kamenz

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
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