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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung Ralbitz


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250021
    angeordnet am: 31.07.1995
    Verfahrensart: Vereinfachtes Neuordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Ralbitz-Rosenthal, Stadt Wittichenau
    umfasste Gemarkung(en): Cunnewitz, Laske, Ralbitz, Schönau, Kotten Flur 5
    Größe: 1.068 ha
    Anzahl Besitzstände: 325

      Finanzierung

    Finanzierung und Zuschuss: Ausführungskosten 2,84 Mio €, Zuschuss 2,23 Mio € (Stand 2016), Kosten für die Teilnehmer ca. 100 – 130 €/ha
    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Das Verfahren wurde angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Dorfentwicklung.

    Im Neuordnungsgebiet:

    • sind Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand,
    • sind Wirtschaftswege beseitigt worden,
    • besitzen zahlreiche Grundstücke keine gesicherte Zuwegung,
    • sind Gräben verrohrt,
    • sind durch großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden,
    • sind durch großflächige Bewirtschaftung ein Großteil der Grenzzeichen beseitigt

    Diese Nachteile und Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern.

    In nahezu allen Orten sollen:

    • das Ortsbild erhalten und gestaltet werden,
    • Freiräume und Plätze zur Erhaltung des dörflichen Charakters gestaltet werden,
    • dörfliche Bausubstanz mit ortsbildprägenden Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
    • Gewässer saniert und naturnah entwickelt werden,
    • ökologische und landschaftsgestaltende Maßnahmen durchgeführt werden,
    • Rechtsverhältnisse an Grundstücken geregelt und gesichert werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Ralbitz setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Frau Katrin Thiem, Vorstandsvorsitzende Herr Joachim Zschiesche, Stellvertreter
     

    Informationen über die weiteren Vorstandsmitglieder erhalten Sie auf Nachfrage vom Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.


      Kontakt

    Ansprechpartner

    Frau Katrin Thiem
    Vorstandsvorsitzende

    Telefon: (03591) 5251 62435
    Email: Katrin.Thiem(at)lra-bautzen.de

    Herr Joachim Zschiesche
    Stellvertreter der Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03591) 5251 62410
    Email: Joachim.Zschiesche(at)lra-bautzen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Ralbitz
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Ralbitz
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Ralbitz, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

    Vorstandsvorsitzende Frau Katrin Thiem
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Ralbitz
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Ralbitz erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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    Die Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaften werden gefördert durch:


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