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    Teilnehmer­gemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250011
    angeordnet am: 24.06.1994
    Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Göda; Kleinwelka; Neschwitz; Crostwitz; Puschwitz; Panschwitz-Kuckau, Burkau mit insgesamt 8 Ortslagen
    umfasste Gemarkung(en): Göda: Prischwitz, Muschelwitz, Sollschwitz, Dreikretscham, Zscharnitz, Liebon, T.v. Storcha, T.v. Paßditz, T.v. Zischkowitz, T.v. Pietzschwitz und T.v. Döbschke;
    Kleinwelka: T.v. Schmochtitz;
    Neschwitz: T.v. Loga, T.v. Pannewitz;
    Crostwitz: T.v. Nucknitz;
    Puschwitz: T.v. Lauske;
    Panschwitz-Kuckau: T.v. Tschaschwitz;
    Burkau: T.v. Auschkowitz;
    Bautzen: T.v. Strohschütz
    Größe: 1.500 ha
    Anzahl Besitzstände: 510

      Finanzierung

    Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: ca. 3,35 Mio €
    Finanzierung und Zuschuss: ca. 2,84 Mio. € Förderung Freistaat Sachsen
    ca. 365 Tsd. € Eigenleistung
    ca. 150 Tsd. € Beteiligung Dritter
    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Das Verfahren wurde angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Dorfentwicklung.

    Im Neuordnungsgebiet

    • sind Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
    • besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
    • sind zahlreiche Wege (auch traditionelle Wege sorbischen Brauchtums) beseitigt,
    • führt fehlende Wasserrückhaltung zu Bodenerosion und Überflutungen,
    • sind Gräben in den Ortsfluren Dreikretscham und Liebon verrohrt,
    • sind für die großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden,
    • sind durch großflächige Bewirtschaftung die Eigentumsgrenzen nicht mehr nachweisbar.

    Diese Nachteile und Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern.
    Die Gemeinde Prischwitz hat bereits 1992 die Aufnahme der Ortschaften Prischwitz, Sollschwitz, Dreikretscham, Storcha, Paßditz, Liebon, Zscharnitz und Muschelwitz in das Dorfentwicklungsprogramm beantragt und war von 1993 bis 1998Programmdorf.

    In nahezu allen Orten sollen

    • die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessert werden,
    • Erschließungsmaßnahmen einschließlich Gestaltung von Plätzen und Freiräumen zur Erhaltung des dörflichen Charakters durchgeführt werden,
    • landwirtschaftliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
    • innerörtliche Gewässer naturnah saniert oder gestaltet werden,
    • soll das Ortsbild erhalten und gestaltet werden,
    • die notwendige Bodenordnung und Regelung der Rechtsverhältnisse durchgeführt werden.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorsitz Stellvertreter
    Herr Björn Schober, Vorsitzender der TGFrau Anja Lehmann, Stellvertreterin
     

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Björn Schober
    Vorsitzender der TG

    Telefon: (03591) 5251 62434
    Email: Bjoern.Schober(at)lra-bautzen.de

    Frau Anja Lehmann
    Stellvertreterin des Vorsitzenden der TG

    Telefon: (03591) 5251-62444
    Email: anja.lehmann(at)lra-bautzen.de

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Björn Schober
    Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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