Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250011 |
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angeordnet am: | 24.06.1994 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Göda; Kleinwelka; Neschwitz; Crostwitz; Puschwitz; Panschwitz-Kuckau, Burkau mit insgesamt 8 Ortslagen |
umfasste Gemarkung(en): | Göda: Prischwitz, Muschelwitz, Sollschwitz, Dreikretscham, Zscharnitz, Liebon, T.v. Storcha, T.v. Paßditz, T.v. Zischkowitz, T.v. Pietzschwitz und T.v. Döbschke; Kleinwelka: T.v. Schmochtitz; Neschwitz: T.v. Loga, T.v. Pannewitz; Crostwitz: T.v. Nucknitz; Puschwitz: T.v. Lauske; Panschwitz-Kuckau: T.v. Tschaschwitz; Burkau: T.v. Auschkowitz; Bautzen: T.v. Strohschütz |
Größe: | 1.500 ha |
Anzahl Besitzstände: | 510 |
Finanzierung
Kosten lt. aktuellem Finanzierungsplan: | ca. 3,35 Mio € |
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Finanzierung und Zuschuss: | ca. 2,84 Mio. € Förderung Freistaat Sachsen ca. 365 Tsd. € Eigenleistung ca. 150 Tsd. € Beteiligung Dritter |
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Verfahren wurde angeordnet zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land und Forstwirtschaft, zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung sowie zur Durchführung von Maßnahmen der Dorfentwicklung.
Im Neuordnungsgebiet
- sind Wirtschaftswege teilweise in schlechtem Zustand und ohne ausreichende Entwässerung,
- besitzen zahlreiche Grundstücke keine rechtlich gesicherte Zuwegung,
- sind zahlreiche Wege (auch traditionelle Wege sorbischen Brauchtums) beseitigt,
- führt fehlende Wasserrückhaltung zu Bodenerosion und Überflutungen,
- sind Gräben in den Ortsfluren Dreikretscham und Liebon verrohrt,
- sind für die großflächige Bewirtschaftung notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente beseitigt worden,
- sind durch großflächige Bewirtschaftung die Eigentumsgrenzen nicht mehr nachweisbar.
Diese Nachteile und Mängel sollen durch das Neuordnungsverfahren nach Möglichkeit beseitigt und Maßnahmen durchgeführt werden, die die Grundlage der Wirtschaftsbetriebe verbessern, zur Entwicklung einer strukturierten Landwirtschaft beitragen sowie die Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft fördern.
Die Gemeinde Prischwitz hat bereits 1992 die Aufnahme der Ortschaften Prischwitz, Sollschwitz, Dreikretscham, Storcha, Paßditz, Liebon, Zscharnitz und Muschelwitz in das Dorfentwicklungsprogramm beantragt und war von 1993 bis 1998Programmdorf.
In nahezu allen Orten sollen
- die innerörtlichen Verkehrsverhältnisse verbessert werden,
- Erschließungsmaßnahmen einschließlich Gestaltung von Plätzen und Freiräumen zur Erhaltung des dörflichen Charakters durchgeführt werden,
- landwirtschaftliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
- innerörtliche Gewässer naturnah saniert oder gestaltet werden,
- soll das Ortsbild erhalten und gestaltet werden,
- die notwendige Bodenordnung und Regelung der Rechtsverhältnisse durchgeführt werden.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren kann die Bildung eines Vorstandes unterbleiben. In diesem Falle unterliegen die Aufgaben des Vorstandes der Versammlung der Teilnehmer. Der Vorsitzende der Teilnehmergemeinschaft wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorsitzende der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorsitz der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorsitz | Stellvertreter |
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Herr Björn Schober, Vorsitzender der TG | Frau Anja Lehmann, Stellvertreterin |
Kontakt
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Björn Schober
Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Prischwitz erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: