Teilnehmergemeinschaft Oberer Landgraben
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250111 |
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angeordnet am: | 13.03.2003 |
Verfahrensart: | Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Elsterheide |
umfasste Gemarkung(en): | Elsterheide |
Größe: | 461 ha |
Anzahl Besitzstände: | 250 |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Die LMBV mbH ist vom Bund und von den Ländern Brandenburg und Sachsen mit der Sanierung der Bergbauflächen und Wiederherstellung der ausgeglichenen Vorflutverhältnisse zum Zwecke der Normalisierung des Wasserhaushaltes und zur Sicherung der Fremdflutung der Tagebaurestseen Skado, Koschen, Spreetal und Sedlitz beauftragt worden.
Das Gesamtkonzept der Sanierung dieser Restlochkette ist zur Abwehr von gefahren für die Allgemeinheit - hervorgerufen durch die Instabilität der Böschungen - und die zügiger Schaffung der künftigen Restseen in diesem Gebiet abgestellt. Technisch-konzeptionelle Untersuchungen ergaben, dass nur durch eine schnelle Sanierung und die Flutung der Restseen die Böschungsstabilität gesichert und Massenbewegungen verringert werden können. Gleichzeitig wird dem mehrere Jahrzehnte dauernden natürlichen und unkontrollierten Grundwasseranstieg und den damit verbundenen geo-technischen Unsicherheiten entgegengewirkt.
Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Für die Bewirtschafter entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen sowie Mehrwege durch veränderte Zuwegung. Diese Fakten stellen Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen für die Betroffenen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.
Zweck des Neuordnungsverfahrens ist:
- Den Unternehmensträger und Besitz und Nutzung der durch die Planung erforderlichen Bedarfsflächen zu bringen,
- Planung, Vorbereitung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig veranlassen zu können; Voraussetzung dafür ist, dass die TG und der Vorstand handlungsfähig wird,
- Die Bauarbeiten für das Unternehmen nicht zu verzögern,
- Nutzungskonflikte schon während der Bauphase zu entschärfen und widersprüchlichen Interessen zu harmonisieren,
- Die durch die Realisierung des Projektes entstehenden Schäden an Grundstücken, gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen von Beteiligten in möglichen Umfang abzuwenden,
- Die landeskulturellen nachteile in der Feldflur unter Beachtung der vorliegenden Landschaftsstruktur umgehend zu beheben,
- Optimale Standorte der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur und Landschaft im Verfahrensgebiet anbieten zu können,
- Die Vorteile von Besitz- und Nutzungsregelungen den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke so schnell wie möglich zu verschaffen,
- Den beteiligten unmittelbar baubegleitend mit der Bildung der Teilnehmergemeinschaft und der Wahl ihres Vorstandes die gemeinschaftliche Interessenvertretung zu gewährleisten.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Oberer Landgraben setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Wieland Adler, Vorstandsvorsitzender | Herr Thomas Varadi, Stellvertreter |
Herr Dieter Mikowski | Herr Bernd Thumann |
Herr Gerhard Rösch | Herr Reiner Zschiesche |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Wieland Adler
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03591) 5251 62433
Email:
Herr Thomas Varadi
Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03591) 5251 62411
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Oberer Landgraben
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Oberer Landgraben
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz