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    Teilnehmer­gemeinschaft Nardt


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250081
    angeordnet am: 18.12.1997
    Verfahrensart: Kombiniertes Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach §§ 1, 4, 37 und § 87 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Elsterheide
    umfasste Gemarkung(en): Elsterheide
    Größe: 396 ha
    Anzahl Besitzstände: 180

      Finanzierung

    Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt.

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Das Regierungspräsidium Dresden hat als Planfeststellungsbehörde das Planfeststellungsverfahren für den Bau des Westrandgrabens (Maßnahme "Grundwasseranstieg Hoyerswerda") eingeleitet und als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 19.01.1999 (Az 14-1069/99-1) die Durchführung eines Unternehmensverfahrens nach § 87 FlurbG beantragt. Nach Angabe des Regierungspräsidiums Dresden ergibt sich die Zulässigkeit der Enteignung aus § 115 Ziffer 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG).

    Im Hinblick auf das eingeleitete Neuordnungsverfahren ist es sachgerecht, zweckmäßig und von der flurbereinigungstechnischen Abwicklung der Bodenordnung her geboten, den im Verfahren liegenden Bereich des Westrandgrabens in den Zweck der laufenden Ländlichen Neuordnung einzubeziehen. Dadurch kann der den Betroffenen entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, sollen vermieden bzw. gemindert werden.
    Die für das Unternehmen insgesamt benötigte Fläche (Bau- und Ausgleichsmaßnahmen) beträgt ca. 18 ha. Die benötigte Fläche, die ca. 4,6 % des Neuordnungsgebietes beträgt, soll durch freiwillige Landabfindungsverzichte sowie durch Landabzug nach § 88 Nr. 4 FlurbG bereitgestellt werden.

    Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Für die Bewirtschafter entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen sowie Mehrwege durch veränderte Zuwegung. Diese Fakten stellen Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen für die Betroffenen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.

    Zweck des Neuordnungsverfahrens ist:

    • die durch den Bau des Westrandgrabens entstehenden Schäden an Grundstücken, gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen von beteiligten im möglichen Umfange abzuwenden,
    • die landeskulturellen Nachteile in der Feldflur unter Beachtung der vorliegenden Landschaftsstruktur umgehend zu beheben,
    • optimale Standorte der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur und Landschaft im Verfahrensgebiet anbieten zu können,
    • die Vorteile von Besitz- und Nutzungsregelungen den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke so schnell wie möglich zu verschaffen,
    • Nutzungskonflikte schon während der Bauphase zu entschärfen und widersprüchliche Interessen zu harmonisieren,
    • Vorflutverhältnisse geschaffen werden, die den zu erwartenden Grundwasserendstand berücksichtigen,
    • Erschließungsmaßnahmen einschließlich Gestaltung von Plätzen und Freiräumen zur Erhaltung des dörflichen Charakters durchgeführt werden,
    • landwirtschaftliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
    • ökologische und landschaftsgestaltende Maßnahmen durchgeführt werden,
    • das Ortsbild erhalten und der Übergang Dorf - Landschaft gestaltet werden,
    • Gewässer saniert und naturnah entwickelt werden,
    • die notwendige Bodenordnung und Regelung der Rechtsverhältnisse.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Nardt setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Herr Wieland Adler, Vorstandsvorsitzender Herr Thomas Varadi, Stellvertreter
     
    Herr Erhard Bruchholz Herr Karl-Heinz Trautewig
    Herr Gerhard Delank Herr Fred Hensel
    Frau Margarete Fiedler Herr Heinz Köhler
    Herr Reinhard Klaua Herr Steffen Hartmann

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Wieland Adler
    Vorstandsvorsitzender

    Telefon: (03591) 5251 62433
    Email: Wieland.Adler(at)lra-bautzen.de

    Herr Thomas Varadi
    Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03591) 5251 62411
    Email: Thomas.Varadi(at)lra-bautzen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Nardt
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Nardt
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


      Datenschutz

    Nachfolgend werden die Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung der Teilnehmergemeinschaft Nardt, sowie der Datenschutzbeauftragte benannt.

    Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).

    Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
    Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der

    Vorstandsvorsitzende Herr Wieland Adler
    Teilnehmergemeinschaft Nardt
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Bahnhofstraße 9
    02625 Bautzen


    Datenschutzbeauftragter
    Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Nardt erreichen Sie unter:

    Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
    Frau Sylvia Beyer
    Augustusberg 62, 01683 Nossen
    Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: datenschutz(at)vlnsachsen.de
    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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    Die Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaften werden gefördert durch:


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