Teilnehmergemeinschaft Nardt
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250081 |
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angeordnet am: | 18.12.1997 |
Verfahrensart: | Kombiniertes Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach §§ 1, 4, 37 und § 87 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Elsterheide |
umfasste Gemarkung(en): | Elsterheide |
Größe: | 396 ha |
Anzahl Besitzstände: | 180 |
Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Das Regierungspräsidium Dresden hat als Planfeststellungsbehörde das Planfeststellungsverfahren für den Bau des Westrandgrabens (Maßnahme "Grundwasseranstieg Hoyerswerda") eingeleitet und als Enteignungsbehörde mit Schreiben vom 19.01.1999 (Az 14-1069/99-1) die Durchführung eines Unternehmensverfahrens nach § 87 FlurbG beantragt. Nach Angabe des Regierungspräsidiums Dresden ergibt sich die Zulässigkeit der Enteignung aus § 115 Ziffer 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG).
Im Hinblick auf das eingeleitete Neuordnungsverfahren ist es sachgerecht, zweckmäßig und von der flurbereinigungstechnischen Abwicklung der Bodenordnung her geboten, den im Verfahren liegenden Bereich des Westrandgrabens in den Zweck der laufenden Ländlichen Neuordnung einzubeziehen. Dadurch kann der den Betroffenen entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden. Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, sollen vermieden bzw. gemindert werden.
Die für das Unternehmen insgesamt benötigte Fläche (Bau- und Ausgleichsmaßnahmen) beträgt ca. 18 ha. Die benötigte Fläche, die ca. 4,6 % des Neuordnungsgebietes beträgt, soll durch freiwillige Landabfindungsverzichte sowie durch Landabzug nach § 88 Nr. 4 FlurbG bereitgestellt werden.
Die Trasse zerschneidet wirtschaftlich zusammenhängende Flächen und unterbricht bestehende Wegeverbindungen. Für die Bewirtschafter entstehen unwirtschaftliche Grundstücksgrößen und -formen sowie Mehrwege durch veränderte Zuwegung. Diese Fakten stellen Bewirtschaftungserschwernisse dar und bedingen betriebswirtschaftliche Einbußen für die Betroffenen. Die vom Unternehmensträger verursachten Eingriffe in das Eigentum und die Agrarstruktur sowie die entstehenden Nachteile für die allgemeine Landeskultur lassen sich durch eine Neuordnung des Verfahrensgebietes einschließlich der Planung und Realisierung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Wege- und Gewässernetzes mit landschaftspflegerischen Begleitplan mildern bzw. vermeiden.
Zweck des Neuordnungsverfahrens ist:
- die durch den Bau des Westrandgrabens entstehenden Schäden an Grundstücken, gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen von beteiligten im möglichen Umfange abzuwenden,
- die landeskulturellen Nachteile in der Feldflur unter Beachtung der vorliegenden Landschaftsstruktur umgehend zu beheben,
- optimale Standorte der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe in die Natur und Landschaft im Verfahrensgebiet anbieten zu können,
- die Vorteile von Besitz- und Nutzungsregelungen den Eigentümern und Bewirtschaftern der betroffenen Grundstücke so schnell wie möglich zu verschaffen,
- Nutzungskonflikte schon während der Bauphase zu entschärfen und widersprüchliche Interessen zu harmonisieren,
- Vorflutverhältnisse geschaffen werden, die den zu erwartenden Grundwasserendstand berücksichtigen,
- Erschließungsmaßnahmen einschließlich Gestaltung von Plätzen und Freiräumen zur Erhaltung des dörflichen Charakters durchgeführt werden,
- landwirtschaftliche Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter erhalten, gestaltet und zeitgemäß umgenutzt werden,
- ökologische und landschaftsgestaltende Maßnahmen durchgeführt werden,
- das Ortsbild erhalten und der Übergang Dorf - Landschaft gestaltet werden,
- Gewässer saniert und naturnah entwickelt werden,
- die notwendige Bodenordnung und Regelung der Rechtsverhältnisse.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Nardt setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Wieland Adler, Vorstandsvorsitzender | Herr Thomas Varadi, Stellvertreter |
Herr Erhard Bruchholz | Herr Karl-Heinz Trautewig |
Herr Gerhard Delank | Herr Fred Hensel |
Frau Margarete Fiedler | Herr Heinz Köhler |
Herr Reinhard Klaua | Herr Steffen Hartmann |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Wieland Adler
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03591) 5251 62433
Email:
Herr Thomas Varadi
Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03591) 5251 62411
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Nardt
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Nardt
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz