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      • Stelle als Sachbearbeiter Stabsstelle (m/w/d) im Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, SG Obere Flurbereinigungsbehörde

     

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    Aktuelle Informationen


    Vermessung

    Die Vermessung der Verfahrensgebietsgrenze wurde durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Kurtze und Boxberger realisiert. Die Arbeiten sind abgeschlossen und die Ergebnisse bereits ins Liegenschaftskataster übernommen. Aktuell befindet sich die „Karte alter Stand“ in Bearbeitung. Hierbei handelt es sich um einen Vergleich der digitalisierten Flurstücksfläche mit der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Fläche. Dabei wurden Fehlergrenzüberschreitungen festgestellt. Durch weitere Vermessungen erfolgt jetzt die Berichtigung der entsprechenden Flächen.

    Neugestaltungsgrundsätze

    Durch die Obere Flurbereinigungsbehörde werden aktuell die Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG ausgearbeitet. Darin werden allgemeine Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes festgelegt, welche bei der Bearbeitung Berücksichtigung finden.

    Plan nach §41 FlurbG – Wege- und Gewässerplan

    Die Vorarbeiten für die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes haben bereits begonnen. Unter Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wurden für die geplanten (Bau-)Maßnahmen Eckpunkte der Naturschutzrechtlichen Untersuchung erarbeitet. Auf deren Grundlage fand schließlich die Ausschreibung für die Naturschutzfachliche Voruntersuchung statt. Die Untersuchung wird das Landschaftsarchitekturbüro Schütze und Partner übernehmen. Das Ergebnis wird im 3. Quartal 2025 erwartet.

    Betretungsrecht

    Mitarbeiter sowie Beauftragte des Landratsamtes Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt sowie Beauftragte der Teilnehmergemeinschaft Goldbach und des Verbandes für Ländliche Neuordnung Sachsen sind nach § 35 FlurbG in Verbindung mit § 8 AGFlurbG berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.

    Information Drohnenbefliegung

    Voraussichtlich im Zeitraum vom 17.02. bis 21.02.2025 erfolgt im Verfahrensgebiet eine Drohnenbefliegung. Die Anlieger werden per Post informiert. Ziel der Befliegung ist die ehemalige Jungrinderhalle zur Vorbereitung der geplanten Abrissarbeiten.

    Gesetzliche Grundlagen

    FlurbG – Flurbereinigungsgesetz

    AGFlurbG – Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
    info(at)vlnsachsen.de

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    Die Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaften werden gefördert durch:


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