Teilnehmergemeinschaft Burkau
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer: | 250091 |
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angeordnet am: | 12.03.2001 |
Verfahrensart: | Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG |
Flurbereinigungsgemeinde(n): | Burkau |
umfasste Gemarkung(en): | Burkau |
Größe: | 1.108 ha |
Anzahl Besitzstände: | 700 |
Finanzierung
Die durch die Teilnehmergemeinschaft realisierten und hier beschriebenen Maßnahmen wurden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes” (GAK) durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. |
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Übersichtskarte des Verfahrens
Verfahrensziele
Die Gemeinde Burkau hat mit dem Schreiben vom 30.08.1996 Antrag auf Durchführung der Ländlichen Neuordnung gestellt.
Die Anordnung der Ländlichen Neuordnung in Burkau ist die wirksamste Maßnahme um nachfolgend aufgeführte Probleme zu lösen.
Ungeklärte Eigentumsverhältnisse behindern den Grundstücksverkehr und führen zur Rechtsunsicherheit. Zuwege sind zum Teil örtlich nicht mehr vorhanden. Die Verfügbarkeit über die Grundstücke ist durch teilweise fehlende Grenzzeichen erheblich eingeschränkt.
Für landwirtschaftliche Betriebe ist die Bewirtschaftung größerer Pachtflächen in der Regel keine gesicherte Grundlage. Die auf Dauer angelegte Neuordnung verbessert die Rahmenbedingungen dieser Betriebe und beseitigt bzw. mindert die zuvor genannten Mängel.
Ein Großteil der ländlichen Wege befinden sich in einem schlechten Zustand. Ein modernes, dem motorisierten ländlichen Verkehr entsprechendes Wegnetz trägt maßgebend zur Senkung des Transportaufwandes und zur Minderung der Reparaturkosten bei. Es erhöht das touristische Potential und dient der gezielten Entwicklung bestimmter Landschaftsbestandteile. Die Erholungsfunktion des ländlichen Raumes wird verbessert. Gleichfalls dient ein gut ausgebautes Wegenetz der Entflechtung mit dem überörtlichen Verkehrsgeschehen und mindert somit Nutzungskonflikte.
Zum Teil fehlende oder ungenügende Wegeentwässerung gefährdet den Erhalt und die Befahrbarkeit der ländlichen Wege und erhöht die Unterhaltskosten.
Notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente wurden durch jahrelange großflächige Bewirtschaftung beseitigt. Dadurch wurden Erosionserscheinungen durch Wind und Wasser begünstigt. Die topografischen Gegebenheiten lassen sowohl auf den landwirtschaftlichen Flächen als auch im Ortsbereich erhebliche Probleme durch Wassererosion folgen. Durch geeignete Maßnahmen können die Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens wirksam minimiert werden. Die Überschwemmungsgefahr im Ortsbereich kann minimiert werden.
Gezielte landschaftspflegerische Maßnahmen steigern den landschaftsästhetischen Wert und die ökologische Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes. Die Ansprüche an eine agrarisch geprägte Kulturlandschaft sind dabei zu beachten. Die Biotopvernetzung ist zu unterstützen.
Die oftmals unzureichende technische und soziale Infrastruktur in der Ortslage kann im Rahmen der Neuordnung verbessert werden. Das stärkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch außerhalb der Landwirtschaft. Öffentliche und private Interessen werden im Verfahren wirkungsvoll in Einklang gebracht.
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.
Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.
Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.
Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Burkau setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
Vorstand | Stellvertreter |
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Herr Wieland Adler, Vorstandsvorsitzender | Herr Udo Fleischer, Stellvertreter |
Frau Angelika Janetz | Herr Günter Goltsch |
Herr Harald Hentsche | Herr Matthias Trauzettel |
Herr Steffen Mager | Herr Ernst Nowak |
Herr Torsten König | Herr Jörg Kother |
Herr Siegmar Ziesch | Herr Werner Klinnert |
Herr Ullrich Furcher | Herr Hans-Jürgen Richter |
Kontakt
Ansprechpartner
Herr Wieland Adler
Vorstandsvorsitzender
Telefon: (03591) 5251 62433
Email:
Herr Udo Fleischer
Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden
Telefon: (03591) 5251 62418
Email:
Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.
Hausanschrift
Teilnehmergemeinschaft Burkau
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Garnisonsplatz 9
01917 Kamenz
Postanschrift
Teilnehmergemeinschaft Burkau
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutz
Angaben darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang die Teilnehmergemeinschaft verarbeitet, sowie Ihre Rechte gemäß DS-GVO erfahren Sie unter den Datenschutzrechtlichen Hinweisen. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO).
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der
Vorstandsvorsitzende Herr Wieland Adler
Teilnehmergemeinschaft Burkau
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Datenschutzbeauftragter
Den Datenschutzbeauftragen der Teilnehmergemeinschaft Burkau erreichen Sie unter:
Verband für Ländliche Neuordnung (VLN) Sachsen
Frau Sylvia Beyer
Augustusberg 62, 01683 Nossen
Tel.: 03 52 42/66 91-22, Mail: