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      • als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Bodenordnung (m/w/d) im Landratsamt Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung / Sachgebiet Bodenordnung Nord

     

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    Teilnehmer­gemeinschaft Burkau


      Verfahrensdaten

    Verfahrensnummer: 250091
    angeordnet am: 12.03.2001
    Verfahrensart: Regelneuordnungsverfahren nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG
    Flurbereinigungsgemeinde(n): Burkau
    umfasste Gemarkung(en): Burkau
    Größe: 1.108 ha
    Anzahl Besitzstände: 700

      Übersichtskarte des Verfahrens


      Verfahrensziele

    Die Gemeinde Burkau hat mit dem Schreiben vom 30.08.1996 Antrag auf Durchführung der Ländlichen Neuordnung gestellt.
    Die Anordnung der Ländlichen Neuordnung in Burkau ist die wirksamste Maßnahme um nachfolgend aufgeführte Probleme zu lösen.

    Ungeklärte Eigentumsverhältnisse behindern den Grundstücksverkehr und führen zur Rechtsunsicherheit. Zuwege sind zum Teil örtlich nicht mehr vorhanden. Die Verfügbarkeit über die Grundstücke ist durch teilweise fehlende Grenzzeichen erheblich eingeschränkt.
    Für landwirtschaftliche Betriebe ist die Bewirtschaftung größerer Pachtflächen in der Regel keine gesicherte Grundlage. Die auf Dauer angelegte Neuordnung verbessert die Rahmenbedingungen dieser Betriebe und beseitigt bzw. mindert die zuvor genannten Mängel.

    Ein Großteil der ländlichen Wege befinden sich in einem schlechten Zustand. Ein modernes, dem motorisierten ländlichen Verkehr entsprechendes Wegnetz trägt maßgebend zur Senkung des Transportaufwandes und zur Minderung der Reparaturkosten bei. Es erhöht das touristische Potential und dient der gezielten Entwicklung bestimmter Landschaftsbestandteile. Die Erholungsfunktion des ländlichen Raumes wird verbessert. Gleichfalls dient ein gut ausgebautes Wegenetz der Entflechtung mit dem überörtlichen Verkehrsgeschehen und mindert somit Nutzungskonflikte.
    Zum Teil fehlende oder ungenügende Wegeentwässerung gefährdet den Erhalt und die Befahrbarkeit der ländlichen Wege und erhöht die Unterhaltskosten.

    Notwendige gliedernde und für den Naturhaushalt bedeutsame Landschaftselemente wurden durch jahrelange großflächige Bewirtschaftung beseitigt. Dadurch wurden Erosionserscheinungen durch Wind und Wasser begünstigt. Die topografischen Gegebenheiten lassen sowohl auf den landwirtschaftlichen Flächen als auch im Ortsbereich erhebliche Probleme durch Wassererosion folgen. Durch geeignete Maßnahmen können die Verluste an Substanz und Funktionsfähigkeit des Bodens wirksam minimiert werden. Die Überschwemmungsgefahr im Ortsbereich kann minimiert werden.
    Gezielte landschaftspflegerische Maßnahmen steigern den landschaftsästhetischen Wert und die ökologische Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes. Die Ansprüche an eine agrarisch geprägte Kulturlandschaft sind dabei zu beachten. Die Biotopvernetzung ist zu unterstützen.

    Die oftmals unzureichende technische und soziale Infrastruktur in der Ortslage kann im Rahmen der Neuordnung verbessert werden. Das stärkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch außerhalb der Landwirtschaft. Öffentliche und private Interessen werden im Verfahren wirkungsvoll in Einklang gebracht.


      Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

    Die Teilnehmergemeinschaft (TG) entsteht mit der Anordnung des Neuordnungsverfahrens. Sie ist der Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie aller Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet.

    Die TG übernimmt als Träger des Verfahrens die ihr nach dem FlurbG und AGFlurbG zugewiesenen Aufgaben. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises.

    Die TG wird durch einen von den Teilnehmern gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstandsvorsitzende wird von der oberen Flurbereinigungsbehörde des jeweiligen Landkreises bestimmt.

    Der Vorstand der TG vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Teilnehmer und kann diese zu wichtigen Angelegenheiten zu einer Teilnehmerversammlung einberufen.

    Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Burkau setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
    Vorstand Stellvertreter
    Herr Wieland Adler, Vorstandsvorsitzender Herr Udo Fleischer, Stellvertreter
     
    Frau Angelika Janetz Herr Günter Goltsch
    Herr Harald Hentsche Herr Matthias Trauzettel
    Herr Steffen Mager Herr Ernst Nowak
    Herr Torsten König Herr Jörg Kother
    Herr Siegmar Ziesch Herr Werner Klinnert
    Herr Ullrich Furcher Herr Hans-Jürgen Richter

      Kontakt

    Ansprechpartner

    Herr Wieland Adler
    Vorstandsvorsitzender

    Telefon: (03591) 5251 62433
    Email: Wieland.Adler(at)lra-bautzen.de

    Herr Udo Fleischer
    Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden

    Telefon: (03591) 5251 62418
    Email: Udo.Fleischer(at)lra-bautzen.de

    Auch die örtlichen Vorstandsmitglieder (siehe "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft") helfen Ihnen gern bei Fragen weiter und nehmen Ihre Hinweise entgegen.

    Hausanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Burkau
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Garnisonsplatz 9
    01917 Kamenz


    Postanschrift

    Teilnehmergemeinschaft Burkau
    beim Landratsamt Bautzen
    Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    Macherstraße 55
    01917 Kamenz

    Verband für Ländliche Neuordnung Sachsen
    Augustusberg 62
    01683 Nossen
    (035242) 6691-0
    (035242) 6691-99
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